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efms Migration Report


Januar 1997

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Neue Regelungen: Saisonarbeit, Mindestlohn im Baugewerbe, Fremdrenten

Ab 01.01.1997 treten folgende Neuerungen bei den Bestimmungen für ausländische Arbeitnehmer in Kraft: Ausländische Saisonarbeitnehmer können ab 01.01.1997 nur mehr für sechs Monate, ab 01.01.1998 für fünf Monate beschäftigt werden. Im Baugewerbe müssen aufgrund des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags alle Arbeitnehmer einen Mindeststundenlohn von 17 DM in den alten Bundesländern und von 15,64 DM in den neuen Ländern erhalten. Diese Verpflichtung gilt nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch für Bauarbeiter, die von ausländischen Firmen auf deutsche Baustellen geschickt werden. Aussiedlern aus den ehemaligen Ostblockstaaten werden künftig gemäß dem Fremdrentengesetz ihre dortigen Beitrags- und Beschäftigsungszeiten für die deutsche Rentenberechnung angerechnet.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 20.12.96


Eingeschleuste Flüchtlinge durch Kälte bedroht

Während der extremen Kältewelle werden in der Nähe der deutschen Ostgrenzen wiederholt illegale Einwanderer, die offensichtlich von Schleppern ausgesetzt wurden, mit schweren Erfrierungen aufgegriffen; eine junge Frau aus Sri Lanka wurde nahe der tschechischen Grenze erfroren aufgefunden.
SZ 02.01.97 // taz 02.01.97 // taz 03.01.97 // Spiegel 06.01.97 // NN 11.01.97


Verstärkter Grenzschutz zur Bekämpfung von Schleppern

Bundesinnenminister Manfred Kanther teilt mit, daß an den Grenzen zu Polen und Tschechien 1500 Grenzschutzbeamte zusätzlich zu den bisher etwa 4.700 Beamten eingesetzt werden sollen, um wirksamer gegen Schlepperbanden vorzugehen. Nach Schätzungen des Innenministeriums reisten im Jahr 1996 rund 7.000 Personen mit Hilfe von professionellen Schleppern illegal nach Deutschland ein; der Großteil davon über die Ostgrenzen. Gegenüber 1995 stieg die Anzahl der Schleusungsfälle um 25%.
SZ 03.01.97 // FR 03.01.97


Visumpflicht für Ausländerkinder

Am 15.01.1997 tritt eine von Bundesinnnenminister Kanther initiierte Verordnung in Kraft, nach der unter 16jährige Kinder aus der Türkei, Jugoslawien, Marokko und Tunesien zur Einreise in die Bundesrepublik ein Visum benötigen. Kanther begründet die Verordnung mit der stark angestiegenen Zahl allein eingereister Kinder (554 im Jahr 1990, 2.068 im Jahr 1996); in vielen Fällen läge ein Mißbrauch der visafreien Einreise vor. Desweiteren brauchen die in Deutschland lebenden Ausländerkinder aus den genannten Staaten künftig eine Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzungen sind rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet und Aufenthaltsgenehmigung mindestens eines Elternteils. Der Bundesrat muß der Neuregelung innerhalb der nächsten drei Monate zustimmen. Protest kommt von den türkischen Gemeinden, den Oppositionsparteien, von Ausländerbeiräten und Wohlfahrtsverbänden. Durch die Visumpflicht würden Besuche von Kindern bei den in Deutschland lebenden Eltern und der Familiennachzug stark erschwert. Die Ausländerbeauftragte Cornelia Schmalz-Jacobsen äußert Bedenken aus "integrationspolitischen Gründen" gegen die neue Pflicht zur Aufenthaltsgenehmigung. Auch innerhalb der CDU regt sich Widerstand gegen Kanthers Vostoß. Das Bundesinnenministerium erklärt am 24.01.1997, daß die neue Aufenthaltsgenehmigung erst zum 31.12.1997 erforderlich wird.
SZ 13.01.97 // SZ 14.01.97 // taz 11.01.97 // taz 14.01.97 // taz 16.01.97 // Spiegel 20.01.97 // FAZ 18.01.97 // SZ 25.01.97


CSU will Ausländer vom Arbeitsmarkt fernhalten

CSU-Landesgruppenchef Michael Glos hält eine Zuwanderungsbeschränkung für Ausländer für unumgänglich: In Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit unter Deutschen sei die weitere Aufnahme von Ausländern und die Erteilung von jährlich über 1 Million Arbeitserlaubnissen an Ausländer nicht hinnehmbar. Vor der Arbeitsaufnahme soll eine generelle fünfjährige Wartezeit für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten eingeführt werden, um die Anreize zur Zuwanderung zu vermindern. Die Bundesanstalt für Arbeit wirft den Politikern vor, in der Diskussion mit irreführenden Zahlen umzugehen: So ist die Jahresbilanz von 1,3 Millionen Arbeitserlaubnissen eine reine Fallstatistik, keine Personenstatistik; ein Asylbewerber erhält zum Beispiel viermal im Jahr eine auf drei Monate befristete Arbeitsgenehmigung.
FR 30.12.1996 // SZ 02.01.97 // SZ 09.01.97 // SZ 11.01.97


Deutschem Asylrecht wird Widerspruch zur UN-Kinderkonvention vorgeworfen

Vertreter der National Coalition (NC), ein Zusammenschluß von über 90 deutschen Organisationen, die die Umsetzung der UN-Konventionen in die politische Praxis beobachten, werfen der Bundesregierung vor, mit der Behandlung von unbegleiteten Flüchtlingskindern gegen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu verstoßen. Gefordert werden kindgerechte Unterbringung und Betreuung, das Verbot der Inhaftierung von Kindern, und die Aussetzung der Flughafen-und Drittstaatenregelung für Kinder. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürften im Asylverfahren nicht wie Erwachsene behandelt werden. Die NC kritisiert auch die neu eingeführte Regelung, derzufolge Kinder aus den früheren Anwerbestaaten Visa und Aufenthaltsgenehmigungen brauchen.
FR 28.01.97 // taz 28.01.97


Abschiebung russischer Deserteure

Nach Angaben der Bundesregierung wurden zwischen 1989 und 1996 insgesamt 63 Deserteure aus dem früher in Deutschland stationierten sowjetischen Militär als asylberechtigt anerkannt. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge habe in diesem Zeitraum über 1.244 Asylanträge von Deserteuren aus der Russischen Föderation entschieden; 24 Asylbewerber erhielten Abschiebestopp, 1.025 Asylgesuche wurden abgelehnt. Die nun drohende Abschiebung von rund 600 abgewiesenen Personen wollen SPD, Grüne und FDP-Politiker verhindern, da den Deserteuren in Rußland, vor allem, wenn sie die westlichen Geheimdisnste mit Informationen versorgt haben, harte Bestrafung, möglicherweise die Todesstrafe, drohe.
SZ 08.01.97 // dpa 11.01.97 // dpa 12.01.97 // FR 21.01.97


Kooperation der sächsischen und der polnischen Polizei

Vertreter der Innenministerien von Sachsen und Polen unterschreiben am 30.1.97 ein Zusatzprotokoll zu ihrem Abkommen von 1995: Geplant ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zur Bekämpfung der Kriminalität an der gemeinsamen Grenze.
SZ 31.01.97


Asylstatistik

Im Januar 1997 beantragten 10.877 Personen in Deutschland Asyl; das sind 2.741 mehr als im Dezember 1996 und 1.173 weniger als im Januar 1996. Als größte Asylbewerbergruppe wurden 2289 türkische Staatsbürger registriert, es folgen 1.424 Iraker und 1.271 Ex-Jugoslawen. Insgesamt wurde im Januar über 17.319 Anträge entschieden, von denen 1.081 anerkannt wurden. In 879 Fällen wurde Abschiebeschutz erteilt. 8.917 Antragsteller wurden abgelehnt.
SZ 12.02.97 // FR 12.02.97

Januar 1997

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