efms Migration Report
Mai 1997 | | | | |
"Gäste-Erlaß" Ein Erlaß des Bundesinnenministeriums von Ende 1996 bedeutet, daß künftig Gäste aus visumspflichtigen Staaten erst nach einem Bonitätsnachweis des Einladenden ein Einreisevisum erhalten. Gastgeber müssen den Ausländerbehörden ihren Mietvertrag, Versicherungsverträge und Einkommensbescheinigungen vorlegen. Zwar gelten diese Angaben als "freiwillig", jedoch besteht bei Verweigerung kein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung des Visums für einen Gast.
Ob die einzelnen Ausländerbehörden den sogenannten "Gäste-Erlaß" als bindene Vorschrift handhaben, liegt im Ermessen der Bundesländer. taz 03.05.97 // FR 07.05.97
Iraner verlangen leichtere Einbürgerung Infolge des Mykonos-Urteils haben iranische Flüchtlinge die Bundesregierung aufgefordert, die Einbürgerung iranischer Oppositioneller in die Bundesrepublik zu erleichtern. Vertreter des Vereins für iranische Flüchtlinge bezeichneten es als Skandal, daß iranische Flüchtlinge zunächst ihre Entlassung aus der iranischen Staatsbürgerschaft beantragen müssen, um deutsche Staatsbürger werden zu können. Bislang gilt für die Einbürgerung
iranischer Flüchtlinge das deutsch-persische Niederlassungsabkommen von 1929, nach dem Bürger eines der beiden Staaten nur dann die Staatsbürgerschaft des anderen annehmen können, wenn das Herkunftsland sie aus seiner Staatsbürgerschaft entläßt. Vertreter des Flüchtlingshilfevereins hatten beklagt, daß als Folge des Mykonos-Urteils iranische Flüchltinge vermehrt schikaniert würden, wenn sie die iranische Botschaft in Bonn aufsuchten. Welt 06.05.97
Bundesverwaltungsgericht: Drittstaatenregelung gilt auch bei Familienasyl Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil am 6. Mai entschieden, daß die sogenannte Drittstaatenregelung auch der Gewährung von Familienasyl entgegenstehen kann. Familienasyl wird unter Umständen auch Ehegatten und minderjährigen Kindern von Asylberechtigten gewährt, auch wenn diese selbst nicht politisch verfolgt sind. Das Bundesverwaltungsgericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, daß der Familiennachzug
von Ausländern im Ausländergesetz geregelt sei. Danach erhalten die Ehegatten und minderjährigen Kinder eines Asylberechtigten bevorzugt eine Aufenthaltserlaubnis. Wird die Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise beantragt, so ist das Familienasyl unabhängig vom Reiseweg zu gewähren, so die Richter. Den politisch nicht verfolgten Familienangehörigen sei die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zuzumuten. Kämen sie hingegen ohne die Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland, müsse auf die Familienangehörigen die Drittstaatenregelung angewandt werden. Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht 06.05.97 // dpa 06.05.97 // FR 07.05.97
Bundesverwaltungsgericht: Familienasyl für Kinder Kinder, die während des Asylverfahrens ihrer Eltern in Deutschland geboren werden, haben ein Anspruch auf Familienasyl, sofern ihre Eltern als Asylberechtigte anerkannt werden und der Antrag auf Familienasyl unverzüglich nach der Geburt gestellt wird. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am 13. Mai. "Unverzüglich" bedeutet in diesem Kontext, daß der Antrag in der Regel innerhalb der ersten beiden Wochen nach der Geburt gestellt werden muß. Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht 13.05.97 // dpa 13.05.97
Russischer Deserteur erhält Asyl Erstmals hat ein deutsches Verwaltungsgericht einem Deserteur der ehemaligen Sowjetunion und seiner Familie politisches Asyl anerkannt. Der ehemalige Offizier der Sowjetstreitkräfte hatte vor dem Würzburger Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Das Gericht entschied zu Gunsten des 35jährigen, da ihm nach Verhören durch westliche Geheimdienste im Herkunftsland Verfolgung wegen "Vaterlandsverrat" drohe. FR 14.05.97 //
NN
14.05.97
Bremerhaven: Stadtverordnetenversammlung stimmt für Ausländerrat In ihrer Sitzung am 15. Mai hat die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven mit großer Mehrheit einem Antrag aller Fraktionen zur Einrichtung eines Ausländerrates zugestimmt. Dadurch sollen die in Bremerhaven lebenden Ausländer ab der nächsten Legislaturperiode nach 1999 eine eigene Interessenvertretung haben. Der "Rat der ausländischen Mitbürger" soll laut dem Beschluß 15 Mitglieder haben und jeweils zeitgleich
mit
der Stadtverordnentenversammlung gewählt werden. dpa 15.05.97
Gesetzentwurf des Bundesrates zum Staatsangehörigkeitsrecht Der Bundesrat hat am 16. Mai einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der eine Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vorsieht. Der Entwurf war von den Bundesländern Hessen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorgelegt worden. Dabei sollen in Deutschland geborene Ausländerkinder der dritten Generation automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wobei sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern
beibehalten dürfen. Ferner sollen dem Entwurf zufolge Kinder, deren Eltern eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, einen Einbürgerungsanspruch erhalten. FAZ 17.05.97 // Das Parlament 23.05.97
USA kritisieren Rückführung bosnischer Flüchtlinge Der Sprecher des amerikanischen Außenministeriums, Nicholas Burns, hat Deutschland aufgefordert, die zwangsweise Rückführung der 300.000 in Deutschland lebenden bosnischen Kriegsflüchtlinge zu beenden. Es sei noch zu früh, Flüchtlinge in Regionen abzuschieben, in denen ihre ethnische Gruppe die Minderheit stelle. Innenminister Kanther und Außenminister Kinkel wiesen die Kritik der USA zurück. Beide betonten, daß
die große Mehrheit der bislang zurückgekehrten Flüchtlinge freiwillig gegangen sei, also keineswegs von massenhafter Zwangsabschiebung gesprochen werden könne. Die Flüchtlinge seien in der Bundesrepublik Gäste auf Zeit und diese Zeit laufe nun langsam ab, so Kanther. Ferner könne die Bundesrepublik keinen Einfluß auf die regionale Verteilung der Flüchtlinge nehmen. Kinkel verwahrte sich gegen die Einmischung in Deutschlands Innenpolitik. dpa 21.05.97 // dpa 22.05.97 // Welt 23.05.97 // SZ 23.05.97
Gewährung von Familienasyl bereits vorab möglich Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, daß die Gewährung von Familienasyl auch dann möglich ist, wenn die Anerkennung des Familienoberhaupts als Asylberechtigter noch nicht rechtskräftig ist. Allerdings betonten die Richter in ihrer Urteilsbegründung, daß das Familienasyl mit der Entscheidung über den geltend gemachten Asylanspruch des Familienoberhaupts stehe und falle. Das Gesetz lasse eine
gleichzeitige
behördliche und gerichtliche Entscheidung sowohl über den Asylanspruch als auch über die Gewährung von Familienasyl zu. Dabei sei der Gesetzgeber nicht davon ausgegangen, daß die Anerkennung des Familienoberhaupts als Asylberechtigter bereits rechtskräftig sein müsse, bevor Familienasyl gewährt werden darf. Allerdings müßten Familienmitglieder damit rechnen, daß ihnen das Familienasyl wieder entzogen werde, wenn die Anerkennung des Familienoberhaupts als asylberechtigt vor Gericht keinen Bestand habe, so die OVG-Richter. dpa
29.05.97
Debatte innerhalb der Union über Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Einige Abgeordnete der CDU haben sich erneut für eine Reform des derzeitigen Staatsanghörigkeitsrechts ausgesprochen und dabei insbesondere Innenminister Manfred Kanther und Vertretern der CSU eine Blockadehaltung vorgeworfen. Die Reformgegner seien lediglich bereit, die Koalitionsvereinbarungen umzusetzen, zeigten jedoch kein Interesse zu einer Neuorientierung in der Ausländerpolitik, so der Vorwurf der vorwiegend jungen CDU-Abgeordneten.
Ihre Vorstellungen ähneln weitestgehend denjenigen der FDP, der SPD und den Grünen. Ferner erachten diese Vertreter eine erleichterte Einbürgerung unter Hinnahme von zeitlich begrenzter Doppelstaatlichkeit als Integrationsangebot an die Ausländer. Den Reform-Befürwortern gelang es jedoch nicht, ihre Position auf einem Strategietreffen mit Fraktionschef Schäuble durchzusetzen. SZ 06.05.97 // dpa 08.05.97 // FAZ 09.05.97 // NZ 09.05.97 // SZ 13.05.97 // dpa 13.05.97 // FR 15.05.97
Über 300 Schleuser an Süddeutschlands Grenzen aufgegriffen Nach Angaben des Grenzschutzpräsidiums Süd, das für Bayern und Baden-Württemberg zuständig ist, sind 1996 an den Grenzübergängen der beiden Bundesländer mehr als 300 Schleuser und 1.100 der eingeschleusten Flüchtlinge aufgegriffen worden. Die Mehrzahl der illegal Eingereisten kam aus Rumänien, Bulgarien, der Türkei, dem ehemaligen Jugoslawien und dem Irak. dpa
24.05.97
Rückgang der Aussiedlerzahlen Nach Auskunft des Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung, Horst Waffenschmidt, sind von Januar bis Mai 1997 57.809 Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Das waren 10.473 Spätaussiedler weniger als in den ersten fünf Monaten des vergangenen Jahres. Waffenschmidt führt diesen Rückgang auf die Einführung eines verpflichtenden Sprachtests für die Spätaussiedler zurück. Rund 30 % der Antragsteller würden den Sprachtest nicht bestehen.
Außerdem hätten 100.000 Deutsche in Osteuropa ihren Aufnahmebescheid für Deutschland ein Jahr und länger nicht genutzt. SZ 02.06.97
Asylstatistik 7.457 Personen haben im Mai laut Informationen des Bundesinnenministeriums einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit ist der niedrigste Stand seit Mai 1989 erreicht; damals hatten 6.450 Personen Asyl beantragt. Gegenüber Mai 1996 ist ein Rückgang der Anträge um 20,1 % zu verzeichnen. Hauptherkunftsländer im Mai 1997 waren die Türkei, der Irak sowie die Bundesrepublik Jugoslawien. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im Mai über die
Asylanträge von 11.968 Personen entschieden. 4,9 % von ihnen wurden als Asylberechtigte anerkannt. Im Zeitraum Januar bis Mai 1997 haben insgesamt 44.364 Personen Asyl beantragt und damit 4.586 Personen weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. FAZ 05.06.97 // Presseinformation des BMI 04.06.97
Mai 1997 | | | | |
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