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efms Migration Report


Juni 1997

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Diskussion um Staatsangehörigkeitsrecht und Einwanderungsgesetz geht weiter

In einer Bundestagsdebatte am 5. Juni über einen Gesetzesentwurf der Grünen und Anträge der SPD zur Gestaltung einer liberaleren Ausländerpolitik und eines Einwanderungsgesetzes kristallisierten sich erneut die aus den vergangenen Monaten bekannten Positionen heraus: Grüne, SPD, FDP und Teile der CDU fordern gemeinsam eine Auflockerung des Staatsangehörigkeitsrechts und die Möglichkeit der Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit. Die Mehrheit von CDU und CSU läßt sich jedoch nicht auf diese Reformvorschläge ein. Entsprechend verliefen im Plenarsaal auch die Frontlinien in Fragen eines Einwanderungsgesetzes. Vertreter der Regierungsfraktionen kündigten an, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundestag einzubringen.
SZ 02.06.97 // Welt 06.06.97 // SZ 06.06.97 // FAZ 06.06.97 // FR 07.06.97 // dpa 08.06.97


Rückkehr der Vietnam-Flüchtlinge verzögert sich

Laut Auskunft des Innenstaatssekretärs Kurt Schelter sind knapp zwei Jahre nach Abschluß des Abkommens zur Rückführung vietnamesischer Flüchtlinge zwischen Bonn und Hanoi nur rund 2.500 Abschiebungen vollzogen worden und 700 Vietnamesen freiwillig zurückgekehrt. Die Umsetzung des Abkommens läßt damit aus Bonner Sicht zu wünschen übrig, so Schelter. Laut dem Abkommen hätten bis Ende 1996 7.500 Vietnamesen in ihre Heimat zurückkehren sollen. Schelter machte das Verhalten der Behörden in Hanoi für die schleppende Umsetzung des Abkommens verantwortlich.
SZ 02.06.97


Schleswig-Holstein: Flüchtlingsbeauftragter beim Landtag

Ein Gesetzentwurf der rot-grünen Parlamentsmehrheit im schleswig-holsteinischen Landtag sieht die Einrichtung eines Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen beim Landtag ab 1998 vor. Der Beauftragte soll Einzelpersonen, Familien und Instititionen beraten und Aufklärungsarbeit leisten sowie an Gesetzesvorhaben mitwirken.
dpa 03.06.97


Schleswig-Holstein will kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

Die schleswig-hosteinische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländer beschlossen. Nach Angaben eines Sprechers des Kieler Innenministeriums sieht der Gesetzentwurf vor, im Grundgesetz den Landtagen die Möglichkeit zu geben, Nicht-EU-Bürgern das Kommunalwahlrecht einzuräumen. Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt werden den Vorstoß unterstützen. Positiv aufgenommen wurde die Kieler Initiative auch von Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Auf Kritik stieß das Vorhaben jedoch in Bayern.
dpa 03.06.97 // FR 04.06.97


Bundesverfassungsgericht: Keine Reisefreiheit für Asylbewerber

Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die im Asylverfahrensgesetz von 1991 enthaltene Beschränkung der innerstaatlichen Reisefreiheit von Asylbewerbern mit dem Grundgesetz vereinbar. Asylbewerbern wird ein Aufenthaltsbezirk zugewiesen, den sie in der Regel nicht verlassen dürfen. Nach Ansicht des Zweiten Senats, der seine Entscheidung einstimmig traf, verstoße diese Bestimmung nicht gegen die Grundrechte der Asylbewerber, da das Verlassen des Aufenthaltsbezirks in Ausnahmefällen gestattet sei.
FR 05.06.97 // SZ 05.06.97 // NN 05.06.97 // FAZ 05.06.97


Bundesverwaltungsgericht: Aufenthaltsrecht auch ohne Visum

Asylbewerber genießen auch dann für die Dauer ihres Verfahrens Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn sie ohne Visum in das Bundesgebiet eingereist sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 5. Juni hervor. Die Richter sagten, daß sich Asylbewerber für die Dauer ihres Asylverfahrens im Land aufhalten dürfen. Der Aufenthalt während des Verfahrens sei ein Privileg, das dann ende, wenn der Antrag erfolglos bleibe. Damit schränkt das Gericht die behördliche Praxis ein, nach der Asylsuchenden generell ein Recht auf Aufenthalt im Bundesgebiet verweigert wird, sofern sie ohne Visum eingereist waren.
Welt 06.06.97 // SZ 06.06.97 // FR 06.06.97


Innenministerkonferenz: Keine Abschiebung in die Republik Srpska

Die Konferenz der Innenminister von Bund und Länder hat bei ihrer Sitzung am 6. Juni in Bonn beschlossen, daß die rund 150.000 bosnischen Flüchtlinge, deren Heimatorte im serbisch kontrollierten Landesteil liegen, vorerst von Abschiebungen verschont bleiben sollen. Aufgrund von Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und von internationalen Hilfsorganisationen kamen die Innenminister zu der Ansicht, daß die Rückführung von Muslimen und Kroaten in die sogenannte serbische Republik (Republik Srpska) "besondere Sensibilität" erfordere. Die Minister wollen weiterhin am Prinzip der freiwilligen Rückkehr der Flüchtlinge festhalten und einen Koordinator für die Rückkehr der Flüchtlinge ernennen.
FAZ 07.06.97 // SZ 07.06.97


Verhandlungen über die Rückkehr von Libanon-Flüchtlingen

Die Bundesregierung verhandelt mit der Regierung des Libanon über ein Rücknahmeabkommen für rund 22.000 Menschen, die bis 1990 vor dem Bürgerkrieg im Libanon geflohen waren. Insgesamt leben cirka 60.000 Libanesen in Deutschland. 16.000 Libanesen sowie 6.000 Staatenlose mit libanesischen Reisedokumenten sind von den Abschiebeplänen betroffen.
dpa 10.06.97 // taz 11.06.97 // taz 18.06.97


Union fordert Begrenzung der Arbeit für Nicht-EU-Ausländer

Der sozialpolitische Arbeitskreis der Unionsfraktion hat in einem Positionspapier einschneidende Maßnahmen gefordert, um neu einreisenden Ausländern aus Nicht-EU-Staaten und Aussiedlern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu verwehren. In dem Papier heißt es, für die kritische Arbeitsmarktlage seien nicht die seit langem und dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer verantwortlich. Allerdings verursache die legale und illegale Zuwanderung aus Drittstaaten erhebliche Probleme. Daher sollen beispielsweise die Kontigente für Spätaussiedler gesenkt und die Zahl ausländischer Saisonarbeitskräfte reduziert werden.
FAZ 14.06.97 // FR 16.06.97


Keine Arbeitserlaubnis für Asylbewerber

Laut einer Weisung des Bundesarbeitsministeriums erhalten Asylbewerber, die nach dem 15. Mai eingereist sind, keine Arbeitserlaubnis mehr. Das Arbeitsministerium hat alle Arbeitsämter angewiesen, entsprechende Anträge ohne Einzelfallprüfung abzulehnen. Als Begründung nannte das Ministerium die hohe Zahl der Arbeitslosen und die seit dem 1. April geltenden veränderten Zumutbarkeitskriterien für die Annahme bezahlter Hilfarbeiten. Danach stünden genügend Deutsche für freiwerdende Stellen zur Verfügung, so das Ministerium. Die Ausländerbeauftragte Schmalz-Jacobsen kritisierte die Weisung als "nicht nachvollziehbar". Asylbewerber bekämen nämlich ohnehin nur solche Arbeit, für die keine inländischen Arbeitnehmer zu finden seien.
dpa 18.06.97 // FR 20.06.97


Bayern muß Mehrstaatigkeit hinnehmen

Die 25. Kammer des Münchner Verwaltungsgerichts hat die Regierung von Oberbayern verpflichtet, zwei iranische Flüchtlinge einzubürgern. Das iranische Ehepaar hält sich bereits seit über 15 Jahren in Bayern auf. Bislang verwehrte Bayern den beiden die Einbürgerung jedoch, da der Iran Regime-Gegner nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt. Das Verwaltungsgericht urteilte nun, daß Bayern unter diesen Umständen die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit vornehmen muß. In seinem Urteil folgte das Gericht damit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtshofes.
SZ 18.06.97


Bundestag stimmt Änderungen des Ausländerrechts zu

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Bundestag den vom Vermittlungsausschuß ausgehandelten Änderungen des Ausländerrechts zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 424 Abgeordnete für die Gesetzesänderung, 102 mit Nein und 99 Mandatsträger enthielten sich. Ausländische Straftäter können damit künftig leichter abgeschoben werden. Wer zu mehr als einer dreijährigen Freiheisstrafe oder wegen schweren Landfriedensbruchs rechtskräftig verurteilt ist, muß künftig Deutschland verlassen. Teilnehmer an verbotenen oder aufgelösten Demonstrationen sollen ohne rechtskräftiges Urteil ebenfalls grundsätzlich ausgewiesen werden. Zu der Neuregelung gehört auch, daß ausländische Ehefrauen im Falle einer Scheidung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten. Auf die bisher geltende Frist von drei Jahren wird verzichtet, wenn außergewöhnliche Härten wie eine Mißhandlung durch den Ehemann oder der sexuelle Mißbrauch eines Kindes vorliegen. Geschiedene Ehefrauen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, können jedoch weiterhin ausgewiesen werden.
dpa 12.06.97 // FR 13.06.97 // FAZ 14.06.97 // dpa 26.06.97 // FAZ 27.06.97 // NN 27.06.97


Ausländerstatistik

Ende 1996 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 7,3 Millionen Ausländer in Deutschland. Damit besaß jeder elfte Einwohner eine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft. Laut Auskunft der Statistiker lebte die Hälfte der Ausländer bereits seit mehr als zehn Jahren in Deutschland, gut ein Viertel der Ausländer sogar schon über 20 Jahre. Unter den Ausländern bilden die Türken mit zwei Millionen Staatsangehörigen die größte Gruppe. Aus Staaten der Europäischen Union kommen etwa 25 Prozent der hier lebenden Ausländer. Nach Angaben der Statistiker gab es im Vergleich zur letzten Datenerhebung von 1991 einen Anstieg der ausländischen Bevölkerung um 1,4 Millionen Menschen.
FAZ 20.06.97


Rückgang der Aussiedlerzahlen

71.000 Aussiedler aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion kamen im ersten Halbjahr 1997 nach Deutschland. Damit sei ein Rückgang um mehr als 12.000 Neuankömmlinge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen, teilte der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Horst Waffenschmidt, mit. Zurückzuführen sei der Rückgang der Aussiedlerzahlen auf die Einführung eines Sprachtests, bei dem die Aussiedler deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Welt 02.07.97


Asylstatistik

Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist im ersten Halbjahr 1997 erheblich zurückgegangen. Laut Bundesinnenministerium wurden zwischen Januar und Juni 52.588 Asylbewerber registriert. Das ist der niedrigste Stand seit dem ersten Halbjahr 1988. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum 1996 ging die Asylbewerberzahl dieses Jahr um etwa acht Prozent zurück. Hauptherkunftsländer der Asylbewerber sind die Türkei, der Irak und die Bundesrepublik Jugoslawien. Bei einem Großteil der Asylbewerber aus der Türkei und dem Irak handelt es sich um Kurden. Insgesamt ist jeder dritte Antragsteller ein Kurde. Im ersten Halbjahr 1997 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 90.922 Entscheidungen getroffen. Dabei wurden 4.926 Personen (5,4 %) als Asylberechtigte anerkannt, 5.465 Personen (6 %) erhielten einen Abschiebeschutz.
dpa 29.06.97 // SZ 05.07.97 // Presseinformation des BMI 04.07.97

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