efms Migration Report
Januar 2001 | | | | |
Zeitdruck für Zuwanderungsgesetz und Zuwanderungskommission Entgegen Äußerungen von Dieter Wiefelspütz (SPD) und Cem Özdemir (B90/Die Grünen), wonach ein umfassendes Zuwanderungsgesetz aus zeitlichen Gründen in dieser Legislaturperiode nicht mehr realisierbar ist, halten Bundeskanzler Schröder (SPD) und Innenminister Schily (SPD) am bisherigen Zeitplan fest: Vor der nächsten Bundestagswahl 2002 soll eine umfassende Zuwanderungsregelung umgesetzt sein. Schilys Sprecher
Lingenthal spricht lediglich von der noch offenen Frage, ob es ein eigenes Zuwanderungsgesetz oder mehrere einzelne Gesetze und Verordnungen geben solle. Inhaltlich werden hohe Erwartungen an die von Bundesinnenminister Schily (SPD) eingesetzte Expertenkommission unter der Leitung von Rita Süßmuth (CDU) gesetzt, deren Vorschläge bis zur Sommerpause vorliegen sollen. Nach Angaben Süßmuths soll die Kommission, die seit September 2000 vierzehntägig in Berlin tagt, bis März verschiedene Gutachten zu den Themen demographische Entwicklung, Integrationsmodelle und Erfahrungen
anderer Länder mit Legalisierungsprogrammen ausarbeiten. Die Opposition drängt auf die Einhaltung des Zeitplans; eine mögliche Verzögerung in der Umsetzung der Zuwanderungsregelung bezeichnet Unionssprecher Marschewski als "Skandal" und "Versagen" der Bundesregierung. Laut FDP-Generalssekretär Westerwelle muß die Zuwanderungsfrage in der jetzigen Legislaturperiode gelöst werden, da sie sonst Wahlkampfthema werden würde. FR 15.1.01 // Welt am Sonntag 16.1.01 // FAZ 29.1.01 // NN 29.1.01 // FR 30.1.01 // Die Welt
30.1.01 // FAZ 30.1.01
BAFl bereit für neue Aufgaben als Migrationsbehörde
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) in Nürnberg ist im Gespräch als zukünftiges "Bundesamt für Flüchtlinge und Migration". Bundesinnenminister Schily (SPD) schlägt den Ausbau des BAFl zu einem "allgemeinen Migrationsamt" vor, das generell für Zuwanderung zuständig ist. Im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Zuwanderungskommission
im Sommer diesen Jahres und den Plänen für ein Zuwanderungsgesetz erwartet der Präsident des Bundesamts Albert Schmid eine "stärkere Aufgabenbündelung" im BAFl. Seiner Meinung nach könnten die "großen Potenziale" seiner Behörde genutzt werden: Zusätzlich zu seiner bisherigen Funktion könnte es auch ausländerrechtliche Zuständigkeiten übernehmen und als eine "Clearing-Stelle" für Migration und Integration fungieren. Besonders wichtig ist Schmid dabei die institutionalisierte Zusammenarbeit mit einem
beratenden Gremium von Migrationsexperten, dem er eine tragende Rolle vergleichbar mit den Fünf Wirtschafts-Weisen zuweisen möchte. NN 20.1.01 // NZ 20.1.01 // SZ 25.1.01 // NN 27.1.01 // NZ 27.1.01
Bundesverfassungsgericht kritisiert Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
Das Bundesverfassungsgericht rügt die Arbeitsweise des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten Klaus Blumentritt (parteilos), dessen Aufgabe es ist, im Auftrag des Bundesinnenministeriums die Entscheidungen des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) zu überprüfen. Anlass zur Kritik ist die Klage eines türkischen Ehepaares kurdischer Herkunft, gegen deren positiven Asylbescheid der Bundesbeauftragte
nach über einem Jahr Einwände erhob. Die Kritik der Verfassungsrichter bezieht sich auf die Praxis des Bundesbeauftragten, nur gegen positive Entscheide vorzugehen und Ablehnungen außer Acht zu lassen. Dem gesetzlichen Auftrag des Beamten entspreche es hingegen, sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten von Asylbewerbern tätig zu werden. Blumentritt hat schon im vergangenen Sommer die Weisung des Innenministers erhalten, vermehrt auch Ablehnungen unter die Lupe zu nehmen, woraufhin dieser nun in 16 Fällen bei besonderen Gruppen wie Frauen, Folteropfern und Minderjährigen tätig
geworden ist. Blumentritt selbst hält es für wünschenswert, enger mit dem BAFl zusammenzuarbeiten und mehr Fälle zu klären, bevor es zur Klage kommt. FR 6.1.01 // NN 6.1.01 // FAZ 6.1.01 // taz 9.1.01// FR 25.1.01
Schily: Unbefristete "Green Cards" für ausländische Fachkräfte
Bundesinnenminister Schily (SPD) spricht sich für eine Ausweitung der Zuwanderung von Fachkräften aus: Experten auch aus anderen als der IT-Branche sollten samt ihren Familien ohne Aufenthaltsbefristung in Deutschland leben können; des weiteren sollen ausländische Studenten, die deutsche Hochschulen besucht haben, die Möglichkeit erhalten, einen Beruf in Deutschland zu ergreifen. Nach Meinung Schilys wäre das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, ausgebaut zu einem "allgemeinen Migrationsamt", die geeignete Behörde, die über Anträge von Einwanderunsgwilligen entscheiden könnte. SZ 25.1.01 // Die Welt 25.1.01
Gastgewerbe fordert "Green Cards"
Bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Arbeitnehmer im Tourismus- und Gaststättengewerbe fordert Erich Kaub, Präsident des Bundesverbands der deutschen Tourismuswirtschaft und Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Der Bedarf von 80.000 Arbeitskräften könne auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden; daher seien "gastgewerbliche Green Cards"
notwendig. Des weiteren wird gefordert, Asylbewerbern auch ohne die neu eingeführte einjährige Wartezeit, die das vorherige generelle Arbeitsverbot aufhebt, Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. o.A.
Bundesverfassungsgericht begrenzt Abschiebehaft
Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage eines Kurden in Niedersachsen, dessen Abschiebung nicht absehbar ist, mit dem Hinweis auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit statt. Die Abschiebehaft sei zu beenden, wenn die Abschiebung aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, in den nächsten drei Monaten nicht vollziehbar ist. Das Bundesverfassungsgericht verlangt von den Gerichten, zwischen dem öffentlichen Interesse der Sicherung und dem Freiheitsanspruch
der Betroffenen abzuwägen. FR 5.1.01 // taz 5.1.01
Bundesverwaltungsgericht: Abschiebungen in den Nordirak nur bei sicherer Rückkehr
Das Bundesverwaltungsgericht Berlin entscheidet, dass Kurden aus dem Nordirak, denen wegen der inländischen Fluchtmöglichkeit in sichere Gebiete im Irak kein Asyl in Deutschland gewährt wird, Abschiebeschutz erhalten oder sogar anerkannt werden können, wenn die Betroffenen mangels irakischer Dokumente die Gebiete nicht sicher erreichen können. Erwogen wird nun, ob mit Hilfe deutscher Ersatzpapiere die Transitreise
über
die Türkei möglich ist. Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht 16.1.01 // SZ 17.1.01 // FAZ 17.1.01
Asylstatistik Im Januar stieg die Zahl der Asylanträge auf 7.583; das sind 27,2 % mehr als im Vormonat und 14,6 % mehr als im Januar 2000. Die Anerkennungsquote lag mit 3,5 % höher als der Durchschnitt des letzten Jahres. 12 % der Antragsteller erhielten Abschiebeschutz nach §51 Abs.1. Die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden sind wie in den vergangenen Monaten Irak, Türkei und die Bundesrepublik Jugoslawien. Pressemitteilung BMI 6.2.01
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