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efms Migration Report


Januar 2004

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EU-Innenminister einigen sich auf Intensivierung der gemeinsamen Rückführungspolitik

Die Innenminister der 15 EU-Mitgliedsstaaten sowie der zehn neuen Beitrittsländer haben sich bei ihrem informellen Treffen in Dublin darauf verständigt, die Zusammenarbeit bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber weiter zu intensivieren. Dazu wollen die EU-Staaten im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts bei Abschiebungen (z.B. Sammelabschiebungen per Flugzeug) und der Durchführung von Wiedereingliederungsprogrammen in den Herkunftsländern verstärkt kooperieren. Der irische Justizminister und Vertreter der derzeitigen Ratspräsidentschaft, Michael McDowell, begrüßte in diesem Zusammenhang die Ankündigung der EU-Kommission, im Haushalt für 2005/2006 30 Mio. EUR für solche gemeinsamen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Zur Koordinierung des Pilotprojekts soll eine EU-Agentur eingerichtet werden, die in zwölf Monaten arbeitsfähig sein soll.

In der Frage nach der EU-weiten Anwendung einheitlicher Drittstaatenregelungen bei der Bearbeitung von Asylanträgen wiederholten zwar alle EU-Innenminister ihre grundsätzliche Zustimmung, auf eine konkrete Ausgestaltung solcher Regelungen konnte man sich jedoch auch in Dublin nicht verständigen. Strittig ist dabei weiterhin, ob Asylbewerber aus solchen als sicher eingestuften Drittstaaten ohne jegliche Prüfung ihrer Gesuche zurückgeschickt werden oder ob ihre Anträge ein verkürztes Prüfverfahren durchlaufen sollen.

Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl stehen einer solchen Drittstaatenregelung generell skeptisch gegenüber. Wenige Tage vor dem Ministertreffen in Dublin forderte Pro Asyl die Bundesregierung auf, nicht länger darauf hinzuwirken, die deutsche Ausgestaltung der Drittstaatenregelung auf EU-Ebene zu verankern, wonach Asylsuchende ohne Einzelfallprüfung zurückgeschickt werden können.
Pressemitteilung Pro Asyl 21.01.04 // FTD 22.01.04 // FR 22.01.04 // Pressemitteilung EU Presidency (www.eu2004.ie) 23.01.04 // taz 24.01.04


UN-Generalsekretär fordert EU zu freizügigerer Einwanderungspolitik auf

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, hat in einer Rede vor dem EU-Parlament anlässlich der Verleihung des Sacharow-Preises Kritik an der europäischen Einwanderungspolitik geübt. Annan drängte die europäischen Staaten zu einen freizügigeren Kurs in ihrer Einwanderungs- und Asylpolitik und forderte die Regierungen auf, ein "System gemeinsamer Verfahren und geteilter Verantwortung" anzustreben. Ferner plädierte er für mehr Möglichkeiten legaler Einwanderung, um so das Problem des Menschenschmuggels zu bekämpfen; eine aktive Einwanderungspolitik liege, so Annan, angesichts der demografischen Entwicklung auch im eigenen Interesse der Europäer.
Handelblatt 30.01.04 // SZ 30.01.04


UNHCR legt Vorschläge zur EU-weiten Harmonisierung des Asylrechts vor

Der UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers hat bei seiner Rede vor dem EU-Ministerrat in Dublin bezüglich der EU-Osterweiterung im Mai dieses Jahres die Befürchtung geäußert, dass die neuen EU-Mitgliedsländer angesichts ihrer "mit wenig Ressourcen ausgestatteten Asylsysteme" mit der großen Zahl von Asylanträgen überfordert werden könnten. Um daraus resultierende Probleme zu entschärfen und um die Asylrechtsharmonisierung in der EU effektiver zu gestalten, präsentierte Lubbers den EU-Innenministern ein umfassendes Paket an Vorschlägen, die stufenweise umgesetzt werden sollen: So empfiehlt der Chef des UNHCR etwa die Einrichtung zentraler EU-Aufnahmezentren, wo die Anträge von Asylsuchenden von europäischen Expertenteams geprüft werden sollen. Anerkannte Asylbewerber könnten dann nach einem noch zu erarbeitenden System auf die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten verteilt werden. Außerdem schlägt das UNHCR vor, Personen, die weder als Flüchtlinge anerkannt noch anderweitig schutzbedürftig sind, nach dem Prüfverfahren umgehend zurück zu bringen; dies soll mit Hilfe von Rückübernahmeabkommen der EU mit sicheren Herkunftsländern geregelt werden. In diesem Zusammenhang bezeichnete er das beschlossene EU-Pilotprojekt zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber (s. oben) als Schritt in die richtige Richtung.

Während des Treffens mit den Innenministern kritisierte Lubbers die aktuelle, jedoch noch nicht beschlossene Fassung der Richtlinie zur Durchführung von Asylverfahren - eines der Kernelemente der geplanten EU-Asylrechtsharmonisierung: Zum einen müsse, so Lubbers, jeder Asylsuchende das Recht auf ein Prüfverfahren erhalten, zum anderen sollten Asylsuchende - von wenige Ausnahmen abgesehen - während der Überprüfung eines negativen Asylentscheids die Erlaubnis erhalten, im Land zu bleiben.
Pressemitteilung UNHCR 22.01.04 // taz 24.01.04


Streitpunkt Arbeitsmigration erschwert die Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz

Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zur Ausgestaltung eines zukünftigen Zuwanderungsgesetzes sind ergebnislos auf Ende Februar vertagt worden. Dabei standen die Gespräche nach Meinung des Verhandlungsführers der Grünen, Volker Beck, kurz vor ihrem endgültigen Scheitern. Der zentrale Streitpunkt liegt weiterhin im Bereich der Arbeitsmigration: Die Unionsparteien wiederholten ihre Forderung nach Beibehaltung des Anwerbestopps und lehnten die im rot-grünen Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit von Zuwanderung nach einem Punkte- und Auswahlverfahren kategorisch als nicht "verhandelbar" ab. Der FDP-Vertreter im Vermittlungsausschuss, Max Stadler, beschrieb die Verhandlungsführung von CDU und CSU als "härter und kompromissloser als bisher". Nach anfänglichen Zögern erklärte sich die Union zur Einsetzung einer verkleinerten Verhandlungsrunde bereit, so dass die Gespräche nun von einer Gruppe bestehend aus nur noch je drei Vertretern von Regierung und Union sowie einem FDP-Politiker weiter geführt werden sollen.

Auf die strikt ablehnende Haltung von CDU und CSU in Fragen der Arbeitsmigration reagierten die Verhandlungsführer der SPD mit der Bereitschaft zu Kompromissen beim geplanten Punktesystem. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, beide Mitglied der verkleinerten Verhandlungsgruppe, signalisierten, dass das Zuwanderungsgesetz nicht am Streit über das Punktesystem scheitern soll. Allerdings müsste die Union von ihrer Forderung nach einer Beibehaltung des Anwerbestopps abrücken. Der Vorsitzende der Grünen, Reinhard Bütikofer, betonte hingegen die Bedeutung der Zuwanderungsregelung nach dem Punktesystem. Laut Volker Beck (Grüne) würde seine Partei nur dann über einen Verzicht auf dieses Auswahlverfahren verhandeln, wenn die Union in allen anderen Bereichen des Gesetzes zu Zugeständnissen bereit wäre. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, wies darauf hin, dass die Regierungskoalition die meisten Bestandteile des Gesetzentwurfs auch ohne die Mitwirkung der Union verabschieden könnte; außerdem seien viele Regelungen auf EU-Ebene durchsetzbar. Schily kritisierte "solche Drohungen" des grünen Koalitionspartners; gerade in Fragen der Zuwanderung sei ein "breiter Konsens" nötig.

Auf unterschiedliches Echo stieß unterdessen der Appell des Hamburger Bürgermeisters Ole van Beust (CDU), die Union müsse sich im Vermittlungsausschuss auf die Regierung zu bewegen. In seiner Partei müsse sich die Einsicht durchsetzen, dass Deutschland eine kontrollierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt brauche, so von Beust; das Punktesystem sei dafür eine "denkbare Lösung". Während Politiker von SPD, Grünen und FDP die Äußerungen des CDU-Politikers begrüßten, betonten Unionsvertreter, die Aussagen von Beusts würden nichts an ihrer Haltung zur Arbeitsmigration ändern.
FR 17.01.04 // FTD 19.01.04 // FR 20.01.04 // Welt 20.01.04 // SZ 24.01.04 // FR 26.01.04 // Handelsblatt 26.01.04 // Welt 27.01.04 // FR 30.01.04 // SZ 30.01.04


Migrationsbericht 2003 weist gesunkenes Zuwanderungssaldo aus

Der von der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck (Grüne), vorgestellte Migrationsbericht über die Entwicklungen der Zu- und Abwanderung nach bzw. aus Deutschland weist ein gesunkenes Zuwanderungssaldo für das Jahr 2002 aus. So wurden 2002 insgesamt 843.000 Zuzüge (davon 658.000 oder 78 % Ausländer) und 623.000 Fortzüge (davon 506.000 oder 81 % Ausländer) registriert, was einem Wanderungsüberschuss von 219.000 Personen entspricht. Im Jahr zuvor lag das Zuwanderungssaldo noch bei +273.000. Laut Beck sprechen die Zahlen für die "hohe Mobilität von Ausländern wie Deutschen" und belegen, dass Deutschland "gleichermaßen Einwanderungs- und Auswanderungsland" sei.

Der Migrationsbericht zeigt, dass die Zahl der registrierten Zuzüge von Saisonarbeiternehmern, deren Arbeitserlaubnis auf maximal drei Monate pro Jahr begrenzt ist, seit 1994 kontinuierlich auf etwa 307.000 im Jahr 2002 gestiegen ist. Des Weiteren hat der Ehegatten- und Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen (2002: 85.305 Personen) und der Zuzug von ausländischen Studienanfängern (knapp 58.500 Personen) quantitativ an Bedeutung gewonnen. Deutlich zurückgegangen ist hingegen die Zahl der Asylbewerber (2002: 71.127 Personen) und der Spätaussiedler (91.416 Personen).

Marieluise Beck wies bei der Vorstellung des Migrationsberichts zusammenfassend darauf hin, dass es keinen Anlass zu einer "aufgeregten Diskussion um Zuwanderung" gebe. Auch die EU-Osterweiterung im Mai dieses Jahres wird nach Einschätzung des Migrationsexperten Friedrich Heckmann, dessen Institut den Migrationsbericht erstellt hat, in den nächsten sieben Jahren nicht zu einer umfangreichen Einwanderung führen.
Presseerklärung Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration 16.01.04 // FR 17.01.04 // SZ 17.01.04


Verwaltungsgericht: Keine Befreiung vom Sexualkundeunterricht für muslimische Mädchen

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass muslimische Schülerinnen nicht vom Sexualkundeunterricht befreit werden dürfen. Im konkreten Fall hatte eine türkische Mutter bei der Schule eine Befreiung ihrer zwei 14- und 15-jährigen Töchter beantragt. Nachdem die Schulleitung dies abgelehnt hatte, reichte die Mutter Klage ein. Zur Begründung führte sie an, ihrer Kinder würden keinen Aufklärungsunterricht bedürfen, da Sexualität im Islam nur in der Ehe stattfinde; ein solcher Unterricht stürze ihre Kinder in Gewissenskonflikte.

Die Hamburger Richter wiesen die Klage nun mit der Erklärung ab, das Hamburger Schulgesetz verpflichte alle Schüler zur Teilnahme am Sexualkundeunterricht. Eltern könnten darüber nicht frei entscheiden. Zwar bleibe es den Eltern überlassen, ihre Kinder in sexuellen Fragen nach eigenem Gutdünken zu erziehen, allerdings sei das Thema gesellschaftlich so relevant, dass es "über den familiären Binnenraum" hinausreiche und so auch ein gesellschaftliches Interesse begründet. Das Gericht führte außerdem an, dass eine Befreiung vom Sexualkundeunterricht aus weltanschaulichen Gründen das "Gefühl der Andersartigkeit" fördern und so die Integration erschweren würde.

Muslimische und türkische Organisationen begrüßten das Urteil. Der Generalsekretär der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Ali Gülcek, betonte, dass alle Schüler am Sexualkundeunterricht teilnehmen müssten, wenn der Gesetzgeber dies vorschreibe. Ähnlich wies der stellvertretende Vorsitzende der islamischen Gemeinden Norddeutschlands, Ahmet Yazici, darauf hin, dass der Islam den Moslems keine Möglichkeiten eröffnen würde, "sich Parallelgesetze zu schaffen". Auch Nadeem Elyas, Präsident des Zentralrats der Muslime in Deutschland, lobte die Entscheidung der Hamburger Richter, und selbst der Generalsekretär der konservativ-islamistischen Organisation Mili Görüs (IGMG), Oguz Ücüncü, erhob keinen Einwand gegen das Urteil, betonte jedoch, dass jegliche Sexualmoral nicht in den Unterricht gehöre.(Az.: 15 VG 5827/2003)
taz 20.01.04 // Spiegel online 21.01.04 // taz 21.01.04 // Welt 21.01.04


Bundesverwaltungsgericht: Religionswechsel während Asylverfahren kann Asylgrund sein

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Religionswechsel eines Asyl-bewerbers während des laufenden Asylverfahrens zu einem positiven Prüfungsergebnis führen kann. Im konkreten Fall hatte ein iranischer Flüchtling, der 1996 nach Deutschland gekommen war und sich während des Asylverfahrens evangelisch taufen ließ, gegen die Ablehnung seines Asylantrages durch das Oberverwaltungsgericht Bautzen geklagt. Die Bautzener Richter hatten argumentiert, dem Iraner drohe trotz seiner Konvertierung zum Christentum keine Gefahr in seiner Heimat, da er seine neue Religion dort unauffällig praktizieren könne.

Das Bundeverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun auf und erklärte "in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", dass die Beschränkung der Religionsausübung dann asylerheblich sei, wenn das so genannte "religiöse Existenzminium" nicht mehr gesichert sei; dazu zähle das religiöse Bekenntnis sowie Gebet und Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit, nicht jedoch der Besuch öffentlicher Gottesdienste. Die Leipziger Richter wiesen den Fall an das Oberverwaltungsgericht Bautzen zurück; dort muss nun geklärt werden, welche "Mindestanforderungen der Glaube des Klägers an sein religiöses Existenzminimum stellt" und ob das Praktizieren dieser Mindestanforderungen im Iran gefahrlos möglich ist. (BVerwG 1 C 9.03)
Pressemitteilung BVerwG 20.01.04 // FR 21.01.04


Asylstatistik

Im Januar 2004 haben 3.767 Personen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber Dezember 2003 um 351 Personen (10,3 %) gestiegen, im Vergleich zum Januar 2003 jedoch deutlich um 2.357 Personen (- 38,5 %) gesunken. Die Hauptherkunftsländer im Januar 2004 waren die Türkei (493), Serbien und Montenegro (328) und die Russische Föderation (259) vor dem Iran (184) und Aserbaidschan (158).

Dass Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im Januar über die Anträge von 6.815 Personen entschieden, von denen 119 (1,7 %) als Asylberechtigte anerkannt wurden; weitere 133 Personen (2,0 %) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG. Abgelehnt wurden die Anträge von 4.339 Personen (63,7 %). Die Fälle der übrigen 2.224 Personen (32,6 %) wurden auf sonstige Weise erledigt (z.B. Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Asylantrages).
Pressemitteilung 08.02.04


Januar 2004

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