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efms Migration Report


September 2003

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Vermittlungsausschuss sucht Kompromiss im Streit um das Zuwanderungsgesetz

Nachdem das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung im Juli 2003 keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat, befasst sich jetzt der Vermittlungsausschuss mit dem rot-grünen Gesetzesvorhaben. Auf der ersten Sitzung des Ausschusses wurde zunächst eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Länder und aller Bundestagsfraktionen gebildet, die unter dem Vorsitz des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) im Oktober mit der Aushandlung von Kompromissvorschlägen im Streit um ein zukünftiges Zuwanderungsgesetz beginnen soll.

Vertreter der Opposition äußerten sich im Vorfeld der Verhandlungen überwiegend skeptisch über die Aussichten auf eine Einigung mit der rot-grünen Koalition: Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), der auch Mitglied der Arbeitsgruppe ist, sieht nur dann gute Chancen für einen Konsens mit den Regierungsparteien, wenn diese zu "substanziellen Änderungen" bereit sind. Ähnlich wie der Bayerische Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Reinhold Bocklet (CSU), begründet auch der FDP-Innenexperte Max Stadler seine Skepsis mit der aktuell schwierigen Lage am deutschen Arbeitsmarkt.

Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion und ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe, betonte erneut, seine Partei sei zu "vernünftigen Gesprächen" bereit, zugleich wies er aber darauf hin, dass mit Zugeständnissen der Grünen nur gerechnet werden kann, wenn am Ende eine Verbesserung der aktuellen Gesetzeslage stehe.

Uneinigkeit in Fragen der gesetzlichen Regelung von Zuwanderung und Integration besteht auch innerhalb der Unionsparteien: Neben den 138 Änderungsanträgen, die die Unionsfraktion schon im Vorfeld angekündigt hat, liegt auch eine niedersächsische Bundesratsinitiative vor, mit der einige CDU-Innenminister der Länder ein reines Integrationsgesetz, abgekoppelt vom Zuwanderungsgesetz, anstreben; ein solcher Gesetzesvorstoß wird jedoch von Peter Müller (CDU) ebenso wenig unterstützt wie von der Parteivorsitzenden der CDU, Angela Merkel.
dpa 22.09.03 // Financial Times Deutschland 25.09.03 // Handelsblatt 24.09.03 // SZ 24.09.03


Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nur auf Grundlage gesetzlicher Regelungen

Das Bundesverfassungsgericht hat im sog. "Kopftuchstreit" mit einer knappen Mehrheit von fünf zu drei Richterstimmen entschieden, dass die Landesregierungen muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Schulunterricht nur auf einer "hinreichend bestimmten" gesetzlichen Grundlage untersagen können. Damit erzielt die aus Afghanistan stammende Klägerin Fereshta Ludin, die seit 1987 in Deutschland lebt und seit acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, einen ersten Teilerfolg, nachdem ihre Klage in allen vorausgegangenen Instanzen abgewiesen wurde. Nach ihrem Lehramtsstudium und Referendariat war ihr vom Land Baden-Württemberg die Übernahme in den staatlichen Schuldienst verweigert worden, da sie sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, ihr Kopftuch während des Unterrichts abzunehmen; daraufhin hatte Ludin, die derzeit in einer privaten islamischen Grundschule in Berlin unterrichtet, Klage gegen die baden-württembergische Landesregierung eingereicht.

Da in Baden-Württemberg - wie in allen anderen Bundesländern - derzeit entsprechende gesetzliche Regelungen fehlen, hätte der Klägerin nach Auffassung der Mehrheit der Karlsruher Richter die Übernahme in den öffentlichen Schuldienst nicht untersagt werden dürfen. Mit dem Urteil des obersten deutschen Gerichts wird den einzelnen Landesregierungen die Aufgabe zugewiesen, in den "unvermeidlichen Spannungsverhältnis" zwischen Religionsfreiheit von Lehrer/innen, der staatlichen Neutralitätspflicht, dem Erziehungsrecht der Eltern und der "negativen Religionsfreiheit" der Schüler einen "zumutbaren Kompromiss" zu finden. Darüber sei nicht von Behörden und Gerichten, sondern vom Gesetzgeber auf Landesebene zu entscheiden.

Eine andere Auffassung äußerten dagegen die drei Karlsruher Verfassungsrichter, die sich dem Mehrheitsvotum des Zweiten Senats des Gerichts nicht anschlossen: Mit ihrer Betonung des Neutralitäts- und Mäßigungsgebots im öffentlichen Dienst sprachen sie sich für ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen aus.

Nach dem Urteil kündigten die Landesregierungen von Bayern, Berlin, Hessen und Niedersachsen an, gesetzliche Regelungen zum Verbot des Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen zu schaffen. In Nordrhein-Westfalen sieht man einen solchen "Handlungsbedarf" aktuell nicht; dort will man das Tragen eines Kopftuches nach Einzelfallprüfung weiterhin zulassen. Ähnliche Signale kommen auch aus Hamburg und Rheinland-Pfalz. Demzufolge erscheint eine bundesweit einheitliche Regelung derzeit äußerst unwahrscheinlich. (Az: 2BvR 1436/02)
dpa 24.09.03 // Spiegel online 24.09.03 // NZZ 25.09.03 // Welt 26.09.03 // Focus 29.09.03 // Welt 30.09.03


"Fall Kaplan" veranlasst Union zu Forderungen nach härterem Umgang mit ausländischen Straftätern

Nachdem das Kölner Verwaltungsgericht der Klage des Islamistenführers Metin Kaplan gegen dessen Abschiebung in die Türkei stattgegeben hat, ist die Bundesregierung derzeit bemüht, die Hindernisse, die einer Abschiebung entgegenstehen, zu beseitigen. Dazu hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in Gesprächen mit seinem türkischen Amtskollegen Abdulkadir Aksu und dem türkischen Justizminister Cemil Cicek nach Angaben des deutschen Innenministeriums "weit reichende Zusagen" eingeholt, wonach Kaplan in der Türkei ein rechtsstaatliches Verfahren erwarten würde. Beide türkischen Minister haben zugesichert, dass in dem Prozess, der dem Islamisten in der Türkei wegen Hochverrats droht, keine durch Folter rechtswidrig erwirkten Aussagen verwendet würden.

Der "Fall Kaplan" hat unterdessen eine Diskussion über den Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern ausgelöst. So forderte der Vizevorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), eine Verschärfung des Ausländerrechts, um eine Ausweisung nichtdeutscher Straftäter nicht wie bisher erst bei einer verhängten Haftstrafe von über drei Jahren, sondern bereits bei einer einjährigen Freiheitsstrafe zu ermöglichen. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) spricht sich dafür aus, ausländische Straftäter, gegen die bereits eine Ausweisungsverfügung vorliegt, konsequenter und umgehend nach ihrer Verurteilung durch ein deutsches Gericht in ihre Heimatländer abzuschieben; jedoch müsse auch dort, so Beckstein, die Vollstreckung der Haftstrafe sichergestellt sein. Der bayerische Innenminister schlug des Weiteren vor, Drittstaaten durch finanzielle Unterstützung dazu zu bewegen, ausländische Straftäter aufzunehmen. Ein Sprecher des Bundesinnenminsteriums erklärt jedoch, die Bundesregierung sei zu solchen Zahlungen an Drittstaaten nicht bereit.
Welt am Sonntag 31.08.03 // dpa 15.09.03 // dpa 17.09.03 // SZ 17.09.03 // Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium 19.09.03 // Information BMI 20.09.03 // NN 20.09.03 // SZ 26.09.03


Bundesverwaltungsgericht konkretisiert Sprachanforderungen für Spätaussiedler

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Sprachanforderungen, die Spätaussiedler gemäß Bundesvertriebenengesetz als Voraussetzung für ihre Aufnahme in Deutschland noch vor ihrer Einreise nachweisen müssen, konkretisiert. Demnach sind teilweise stockendes Sprechen oder grammatikalische Fehler keine hinreichenden Gründe, den Aufnahmeantrag eines Spätaussiedlers abzulehnen. Erforderlich sei vielmehr die Fähigkeit, ein Gespräch über "alltägliche Situationen und Bedürfnisse", "einfache Lebenssachverhalte aus dem familiären Bereich" oder die Berufsausübung "einigermaßen flüssig(.)" zu führen.

Mit dem Urteil gab das Gericht einer deutschstämmigen Frau aus Kasachstan Recht, deren Aufnahmeantrag mit der Begründung der Behörde abgelehnt wurde, sie hätte in einem Gespräch über ihre Aufnahme nicht alle Fragen sofort verstanden und in zum Teil fehlerhaften Sätzen geantwortet. Bei einem solchen "nicht einfachen Gesprächsinhalt" hätte die Behörde nach Auffasung der Leipziger Richter nicht erwarten dürfen, dass alle Fragen sofort verstanden werden. (BVerwG 5 C 33.02 und 5 C 11.03)
Pressemitteilung BVerwG 04.09.03 // SZ 05.09.03


Asylstatistik

Im September 2003 haben 4.418 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit liegt die Zahl der Asylbewerber zwar um 24,5 % (870 Personen) über dem Niveau des Vormonats, gegenüber dem Vorjahresmonat September 2002 ist jedoch ein deutlicher Rückgang von 29,7 % (- 1.868 Personen) festzustellen. In den ersten neun Monaten des Jahres 2003 wurden insgesamt 28,0 % weniger Asylerstanträge registriert als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Die Hauptherkunftsländer waren im September 2003 die Türkei (513), die Russische Föderation (474), Serbien und Montenegro ( 416), sowie Vietnam (204), der Iran (198) und der Irak (192). Dabei fällt die besonders deutliche Zunahme der Asylgesuche von Staatsangehörigen der Russischen Föderation auf: Lag ihre Zahl im August noch bei 231 Erstanträgen, wurden im September mit 474 Anträgen (darunter etwa 59 % Tescheschenen) mehr als doppelt so viele gezählt.

Im September 2003 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Anträge von 8.420 Personen entschieden. Als Asylberechtigte anerkannt wurden davon 100 Personen (1,2 %); Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG erhielten 103 Personen (1,2 %). Die Anträge von 5.608 Personen (66,6 %) wurden abgelehnt; alle übrigen (31,0 %) haben sich auf sonstige Weise erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Asylantrags).
Pressemitteilung BMI 07.10.03


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