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efms Migration Report


Januar 2003

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EU-weites System zur Speicherung der Fingerabdrücken von Flüchtlingen geht in Betrieb

Die EU-Mitgliedsstaaten haben das Identifizierungssystem Eurodac in Betrieb genommen, mit dem die Fingerabdrücke aller illegal in die EU eingereisten Flüchtlinge und Asylbewerber über 14 Jahren erfasst und auf einer zentralen Datenbank gespeichert werden sollen. Dieses System, an dem sich mit Ausnahme von Dänemark alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen und Island beteiligen, soll künftig zur Klärung der Frage beitragen, wann und in welchem EU-Land ein Flüchtling zuerst europäischen Boden betreten und einen Asylantrag gestellt hat

Mit Hilfe von Eurodac strebt die EU eine wirksamerer Umsetzung des Dubliner Überein-kommens an, worin festgelegt ist, dass prinzipiell derjenige Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags verantwortlich ist, in dem der Antragsteller erstmals EU-Boden betritt. Die europäischen Innenminister hatten dieses Abkommen im Dezember 2002 durch eine einheitliche Regelung der Zuständigkeit weiter konkretisiert. Darüber hinaus sollen durch das neue Datenbank- und Identifizierungssystem, das ausschließlich für Asylverfahren und nicht für polizeilichen Zwecke verwendet werden darf, verhindert werden, dass Flüchtlinge in mehreren Mitgliedsstaaten gleichzeitig Asylanträge stellen. Die EU-Kommission schätzt den Anteil solcher Mehrfachanträgen an sämtlichen Asylgesuchen auf zehn bis 20 Prozent.
dpa 14.01.03 // Pressemitteilung BMI 14.01.03 // FAZ 15.01.03 // NZZ 15.01.03


Parteienstreit um Zuwanderungsgesetz geht weiter

Das Bundeskabinett hat offiziell beschlossen, den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes erneut und unverändert in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, obwohl die Unionsparteien im Vorfeld ihre Gesprächsbereitschaft von neuen Angeboten der rot-grünen Bundesregierung abhängig gemacht hatten. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) kündigte an, den Gesetzes-entwurf zusammen mit den wichtigsten Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes zunächst in den Bundesrat einzubringen, dessen nächste Sitzung für den 14. Februar angesetzt ist.

Schily deutete punktuelle Zugeständnisse an die Union an und bezog sich in seiner Hoffnung auf einen Kompromiss im Bundesrat auf die "Göttinger Erklärung", die die CDU bei ihrer Klausurtagung kurz zuvor verabschiedet hatte. Auf Drängen des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) taucht darin die umstrittene Forderung nach Beibehaltung des formalen Anwerbestopp nicht mehr auf, was der Bundesinnenminister als Signal für die Dialogbereitschaft der Union deutete. Außerdem finden sich nach Auffassung Schilys fast alle der in dem CDU-Papier enthaltenen Forderungen im vorgelegten Gesetzesentwurf der Bundesregierung wider.

Entgegen der "Göttinger Erklärung" sprachen sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU), der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) und die Unionsvorsitzende Angela Merkel (CDU) vehement gegen die Aufhebung des Anwerbestopps aus. Dem schloss sich auch der Vize-Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU) an, indem er seine Ankündigung wiederholte, die Union werde ihre ursprünglichen 91 Änderungsanträge erneut in die Verhandlungen einbringen.

Die FDP strebt unterdessen eine parteiübergreifende Bundesratsinitiative auf der Grundlage eines eigenen Gesetzesentwurf an, mit dem sie eine Einigung zwischen Union und Regierungsparteien erreichen will. Der Kompromissvorschlag der Liberalen orientiert sich an den Plänen von SPD und Grünen, sieht jedoch Änderungen in den Bereichen Integration und Arbeitsmigration vor. Demnach sollen Neuzuwanderer und bestimmte schon länger in Deutschland lebende Migranten zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden. Außerdem sieht der Entwurf eine "Jahreszuwanderungsquote" zur Steuerung der Arbeitsmigration vor, die die Bundesregierung zusammen mit dem Bundesrat jährlich je nach erwartetem Bedarf festsetzen soll.

Während die CDU/CSU die Vorschläge der FDP umgehend zurückwiesen, reagierten Vertreter der rot-grünen Koalition unterschiedlich: So wandte sich die Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck (Grüne), gegen die in den Pläne der Liberalen vorgesehenen Sanktionen für die Nichtteilnahme an Integrationskursen und wies auch die Quotierungspläne als "zu bürokratisch und unflexibel" zurück. Der Bundesinnen-minister hingegen bewertete den FDP-Entwurf grundsätzlich positiv; alle Initiativen, die die festgefahrene Diskussion wieder in Gang bringen, seien gutzuheißen, so Schily.
taz 07.01.03 // dpa 09.01.03 // SZ 09.01.03 // SZ 10.01.03 // taz 10.01.03 // taz 11.01.03 // SZ 13.01.03 // Pressemitteilung BMI 15.01.03 // Welt 15.01.03 // FAZ 16.01.03 // FR 16.01.03 // SZ 16.01.03 // SZ 17.01.03 // dpa 19.01.03


Gericht präzisiert Sprachanforderungen für Aussiedler und löst damit Zuzugsdebatte aus

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage eines 36-jährigen Russlanddeutschen zurückgewiesen, dessen Antrag auf Erteilung des Spätaussiedlerstatus nach der Einreise vom zuständigen Landratsamt in Calw wegen mangelnder Deutsch-kenntnisse abgelehnt worden war. Mit diesem Urteil präzisieren die Mannheimer Richter die Kriterien zum Nachweis "ausreichender Sprachkenntnisse", die Spätaussiedler seit 1996 bei ihrer Einreise nach Deutschland erbringen müssen: Zwar könne, so das Gericht, keine schwierige Grammatik verlangt werden, doch müsse der Antragsteller in der Lage sein, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen. Deutsch lediglich zu verstehen oder nur einzelne Wörter zu kennen, reicht nach Auffassung des Gerichts nicht aus (Az: S 6 1066/01).

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz (SPD), begrüßte die Entscheidung der Richter und verwies auf die im gestoppten Zuwanderungs-gesetz vorgesehene Regelung, wonach nicht nur die Spätaussiedler, die als "deutsche Volkszugehörige" im Sinne Art. 116 GG gelten, sondern auch deren mitziehende Familien-angehörige vor der Einreise Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Jochen Welt (SPD), erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die fehlenden Sprachkenntnisse der mitreisenden Familien-angehörigen, deren Anteil im vergangenen Jahr bei 78 Prozent lag, oft zu Integrations-problemen, sozialer Isolierung und Akzeptanzverlust in der Öffentlichkeit führen würden.

Von dem Gerichtsurteil bestätigt sieht sich auch Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling (SPD), der schon seit längerem höhere Hürden für den Aussiedlerzuzug fordert. In Abstimmung mit den Innenministern der anderen SPD-regierten Länder erneuerte Bartling seinen Vorschlag, nicht nur die sprachlichen Anforderungskriterien strenger zu handhaben, sondern von Spätaussiedlern aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion auch einen Nachweis über die "individuelle Benachteiligung aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit" einzufordern. Für Deutschstämmige aus anderen ehemaligen Ostblockstaaten gilt diese Nachweispflicht bereits seit 1993.

Diese Forderung, die laut Bartling bei den erneuten Verhandlungen über das Zuwanderungs-gesetz eingebracht werden soll, stößt bei den Unionsparteien auf Ablehnung. Die Bundes-regierung reagiert unter Verweis auf die im Zuwanderungsgesetz geplante Verschärfung der Sprachanforderungen zurückhaltend.
FAZ 03.01.03 // SZ 03.01.03 // Welt 03.01.03 // FR 04.10.03 // SZ 04.01.03 // Welt 10.01.03


Kirchenasyl-Fall löst Grundsatzdebatte in Brandenburg aus

Die Polizei ist in der brandenburgischen Gemeinde Schwante auf der Suche nach einem rechtskräftig ausreisepflichtigen Vietnamesen und dessen 5-jährigen Sohn in das Pfarrhaus, in dem den Betroffenen Kirchenasyl gewährt wurde, eingedrungen und hat damit eine Grundsatz-Debatte über das Thema Kirchenasyl ausgelöst. Um prinzipiell zu klären, wie mit solchen Fällen zukünftig umgegangen werden soll, haben sich daraufhin der Bischof der evangelischen Gemeinde Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, der Brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und dessen Stellvertreter, dem Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) zu Gesprächen eingefunden. Dabei einigte man sich darauf, dass das Land Brandenburg Kirchenasyl zukünftig prinzipiell "respektieren" wolle, so Platzeck; gleichzeitig räumte Bischof Huber ein, dass Kirchen keine rechtsfreien Räume seien.

Dem Eilantrag auf Abschiebeschutz des 48-jährigen Vietnamese, der die Debatte ausgelöst hatte, wurde inzwischen von Verwaltungsgericht Potsdam entsprochen, da nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könne, dass dieser bei seiner Rückkehr nach Vietnam nicht wegen seiner Mitarbeit in zwei regimekritischen Exil-Organisationen ernsthaft gefährdet ist.
FAZ 08.01.03 // taz 10.01.03 // FR 15.01.03 // dpa 29.01.03


Arbeitsgerichtsurteil: Muslimische Erzieherin darf Kopftuch tragen

Das Dortmunder Arbeitsgericht hat der Klage einer 28-jährigen Türkin muslimischen Glaubens stattgegeben, der gekündigt wurde, weil sie während ihrer Arbeit in einem städtischen Kindergarten ihr Kopftuch getragen hatte. Während sich die Erzieherin auf ihre religiöse Überzeugung berief, sah der Arbeitgeber im Tragen eines Kopftuches einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot im Öffentlichen Dienst. Da ein solches Gebot für Angestellte "ohnehin fraglich" sei, so die Richter, und vor allem mit dem im Grundgesetz geschützten Recht auf ungestörte Religionsausübung kollidiere, sei die Kündigung rechtswidrig und damit unwirksam. Im Urteil heißt es, das Tragen eines Kopftuches wäre nur dann nicht erlaubt, wenn die Erzieherin die ihr anvertrauten Kinder missionieren würde. (Az: 6 Ca 5736/02)
SZ 17.01.03


Bundesinnenministerium verbietet weitere islamisch extremistische Organisation

Nach dem Verbot des Kalifatsstaates und des Al-Aqsa-Vereins hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nun der islamisch extremistischen Organisation Hizb ut-Tahrir (arabisch für "Partei der Befreiung") die Betätigung in Deutschland untersagt. Zur Begründung führte das Innenministerium an, die Organisation verneine das Existenzrecht Israels und rufe zur Tötung von Juden auf; damit propagiere sie Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele und verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Seit den 90er Jahren ist Hizb ut-Tahrir, die in den meisten arabischen Ländern verboten ist, verstärkt in europäischen Ländern und dort besonders an den Universitäten aktiv.

Rechtlich möglich wurde ein solches Verbot durch die im Rahmen des ersten "Anti-Terror-Pakets" beschlossene Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsgesetz.
Pressemitteilung BMI 15.01.03 // FR 16.01.03


Asylstatistik

Im Januar 2003 haben 6.124 Personen Asyl in Deutschland beantragt. Damit liegt die Anzahl der Asylbewerber um 21.1% (1.638 Personen) unter dem Niveau vom Januar 2002 und um 30,5% (1.430 Personen) über den Zahlen vom Dezember 2002. Dies wird im Bundesinnenministerium damit begründet, dass im Monat Dezember "traditionell weniger Anträge gestellt werden als in anderen Monaten des Jahres". Die Hauptherkunftsländer bleiben auch in diesem Monat weiterhin der Irak (1.022), die Türkei (737), die Bundesrepublik Jugoslawien (483) sowie die Russische Föderation (400) und der Iran (271). Dabei fällt auf, dass die Zahl der Asylbewerber aus dem Irak im Vergleich zum Vormonat mit einem Anstieg von 65,1% überdurchschnittlich stark zugenommen hat.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im Januar 2003 über die Anträge von 8.349 Personen entschieden. Von diesen wurden 163 Personen (2,0%) als Asylberechtigte anerkannt und 279 (3,3%) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG. Abgelehnt wurden die Anträge von 5.708 Personen (68,4%).
Pressemitteilung BMI 13.02.03

Januar 2003

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