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efms Migration Report


Juli 2003

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EU-Verfassungskonvent: eingeschränktes Vetorecht in Fragen der Einwanderung

Der EU-Reformkonvent ist kurz vor seiner abschließenden Beratung zum Entwurf einer europäischen Verfassung den Forderungen Deutschlands in Fragen der Einwanderungspolitik teilweise entgegen gekommen. Während sich die Mehrheit der Konventionsmitglieder zunächst dafür aussprach, alle Entscheidungen im Bereich der Einwanderungspolitik nach dem Mehrheitsprinzip zu fällen, beharrten die deutschen Mitglieder des Gremiums, Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne), der Vertreter des Deutschen Bundesrates, Erwin Teufel (CDU), und der Bundestagsvertreter Jürgen Meyer (SPD) auf einem nationalen Vetorecht in diesem Politikfeld. Der deutsche Außenminister bezeichnete die Einwanderungspolitik als "besonders sensiblen" Bereich der Innenpolitik; daher seien Beschlüsse auf EU-Ebene nach dem Mehrheitsprinzip aus Sicht der Bundesrepublik "derzeit nicht akzeptabel".

Die Konventsmitglieder einigten sich schließlich auf einen Kompromiss. Demnach sollen die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auch zukünftig in nationaler Souveränität darüber entscheiden können, wie vielen Drittstaatenangehörige die Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit gestattet wird. Alle übrigen EU-Beschlüsse zur Migrations- und Flüchtlingspolitik wie etwa zur Familienzusammenführung oder zur Flüchtlingsanerkennung sollen jedoch zukünftig nach dem Mehrheitsprinzip entschieden werden.

Sowohl Bundesaußenminister Fischer als auch der Bundesratsvertreter Erwin Teufel zeigten sich zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss und sprachen sich dafür aus, den gesamten Entwurf für eine zukünftige europäische Verfassung nicht mehr weiter zu verändern. Die CSU hingegen steht dem Verfassungsentwurf skeptisch gegenüber. Auf ihrem Parteitag in Nürnberg wurde ein Initiativantrag, in dem u.a. die Beibehaltung der vollen nationalen Souveränität in allen Fragen der Migrations- und Flüchtlingspolitik gefordert wird, bei nur zwei Gegenstimmen angenommen. Sowohl der CSU-Innenpolitiker Hartmut Koschyk wie auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) äußerten in diesem Zusammenhang ihre Befürchtung, die Bundesregierung könne das vom Bundesrat vorerst gestoppte Zuwanderungsgesetz nun über die europäische Ebene in Deutschland einführen.
FAZ 04.07.03 // Welt 05.07.03 // SZ 06.07.03 // FR 09.07.03 // SZ 11.07.03 // Welt 21.07.03


Niedersachsen bringt Integrationsgesetzentwurf ins Gesetzgebungsverfahren ein

Wie bereits im Mai angekündigt hat das niedersächsische Landeskabinett einen Gesetzentwurf zur Integrationsförderung von Ausländern und Aussiedlern beschlossen und mit der Vorlage im Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Damit ist das CDU-FDP-regierte Niedersachsen das erste unionsgeführte Bundesland, das einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema Zuwanderung vorgelegt hat.

Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig nicht nur Neuzuwanderer, sondern auch bereits länger in Deutschland lebende Migranten, die staatliche Unterstützung beziehen, zur Teilnahme an einem 930 Stunden umfassenden Sprach- und Orientierungskurs verpflichtet werden, sofern sie nur über mangelhafte Deutschkenntnisse verfügen. Für den Fall, dass die betreffenden Personen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sieht der Gesetzentwurf Sanktionen vor, die bei wiederholter Teilnahmeverweigerung bis zum Entzug der Aufenthaltserlaubnis reichen. Ausländischen Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, die ihrer Teilnahmeverpflichtung nicht nachkommen, droht außerdem die Kürzung staatlicher Bezüge um 25 %. Die Kosten für die Integrationskurse, die laut Gesetzentwurf auf etwa 1.600 Euro pro Person beziffert werden, sollen die Teilnehmer selbst tragen. Lediglich diejenigen, die Arbeitslosen- oder Sozialhilfe beziehen, werden davon ausgenommen; für deren Teilnahmekosten soll der Bund aufkommen.

In dem Gesetzentwurf ist des Weiteren vorgesehen, dass der Familiennachzug von Ehepartnern oder Kindern nur noch dann zulässig ist, wenn der bereits in Deutschland lebende Ausländer durch ausreichende Deutschkenntnisse "erkennbare Integrationsbemühungen" demonstriert hat. Im Zusammenhang mit der Zuwanderung von Spätaussiedlern sieht der Entwurf einen obligatorischen Deutschtest vor der Einreise nach Deutschland auch für mitreisende Familienangehörige vor; bisher müssen nur die Spätaussiedler selbst, nicht jedoch ihre Familienangehörigen einen solchen Nachweis über ihre Sprachkenntnisse erbringen. Außerdem will Niedersachsen den Aussiedlerzuzug mit einer Quotierung auf 50.000 Personen pro Jahr beschränken.

Mit diesem Gesetzentwurf strebt Niedersachsen ein Aufschnüren des von der Bundesregierung geplanten Zuwanderungsgesetzes an, das im Herbst im Vermittlungsausschuss verhandelt werden soll, nachdem es im Bundesrat gescheitert war. Ein solches Aufschnüren, das der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) mit den "enormen Handlungsdruck" bei der Sprachförderung von Aussiedlern und Ausländern begründet, wird von der Regierungskoalition strikt abgelehnt, und auch Teile der Union, wie etwa die CDU-Vorsitzende Angela Merkel oder der saarländische Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) hatten sich bereits im Mai gegen ein abgekoppeltes Integrationsgesetz ausgesprochen. Im niedersächsischen Landtag kritisierten die Oppositionsparteien SPD und Grüne den Entwurf der Landesregierung, und auch der türkische Unternehmerverband in Deutschland BTEU wies die Gesetzesinitiative als integrationshemmend zurück.
dpa 01.07.03 // FR 02.07.03 // SZ 04.07.03 // FAZ 12.07.03


Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Green Card-Regelung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat angekündigt, die Green Card-Regelung um weitere anderthalb Jahr bis zum 31. Dezember 2004 zu verlängert. Einem entsprechenden Entwurf zur Änderung der "Verordnung über die Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie" hat das Bundeskabinett zugestimmt. Die Verordnung wäre ansonsten zum 31. Juli dieses Jahres ausgelaufen. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) begründete dies Verlängerung damit, dass die IuK-Wirtschaft auch ohne Zuwanderungsgesetz die Möglichkeit haben sollen, bei Bedarf Spezialisten aus dem Ausland anzuwerben.

Nach Angaben der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung haben seit In-Kraft-Treten der IT-Verordnung am 1. August 2000 14.400 ausländische Fachleute eine solche befristete Arbeitsgenehmigung erhalten; damit wurde das von der Bundesregierung ursprünglich auf maximal 20.000 Green Cards festgesetzte Kontingent nicht voll ausgeschöpft.

Eine jüngst veröffentliche Fall-Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Arbeitsmarktsituation der Green Card-Inhaber hat unterdessen ergeben, dass im Arbeitsamtbezirk München seit Einführung der Verordnung 7% der ausländischen IT-Experten mindestens einmal arbeitslos gemeldet waren; dies sei jedoch "nur die Untergrenze". Zahlen zur Situation im gesamten Bundesgebiet liegen wegen der fehlenden statistischen Erfassung nicht vor.
SZ 07.07.03 // FAZ 08.07.03 // dpa 09.07.03 // Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 09.07.03 // FR 10.07.03 // Spiegel online 16.07.03


Schily kritisiert Ausbürgerungen durch türkische Behörden "zu Lasten Deutschland"

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat seinen türkischen Amtskollegen Abdulkadir Aksu in einem Brief dringend aufgefordert, ehemalige türkische Staatsangehörige auch gegen deren Willen wieder aufzunehmen. Schily kritisiert damit das Vorgehen türkischer Behörden, eigene Staatsbürger, die im Ausland leben, wegen Wehrdienstverweigerung aus der türkischen Staatsangehörigkeit zu entlassen. Damit würden, so Schily, "innerstaatliche Angelegenheiten der Türkei zu Lasten Deutschlands geregelt". Ein solches Vorgehen entspräche nicht dem Völkerrecht.
dpa. 10.07.03 // tagesspiegel 11.07.03 // Welt 12.07.03


Bundesverfassungsgericht lässt Auslieferung nach Indien trotz Foltergefahr zu

Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) bestätigt, in dem die Auslieferung eines Mannes mit früher indischen, jetzt vanuatuischen Staatsangehörigkeit (Inselstaat im Südwest-Pazifik), der 1994 und 1995 eine indische Bank um 2,1 Mio. Euro betrogen hatte, nach Indien für zulässig erklärt wurde. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde des vor der Auslieferung stehenden Mannes zurückgewiesen, obwohl nach Angaben des Auswärtigen Amtes und von Amnesty International Folter und Misshandlungen durch die indische Polizei häufig angewendet wird. Das oberste deutsche Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es in Indien keine systematischen Menschenrechtsverletzungen gebe und Folter offiziell verboten sei; auch der deutsch-indische Auslieferungsvertrag aus dem Jahre 2001 stellt aus Sicht der Mehrheit der Richter ein ausreichendes Indiz dafür dar, dass Menschenrechtsverletzungen in Indien die Ausnahme seien.(Az: 2 BvR 685/03)

Zwei der acht Richter(innen) widersprachen dem Urteil und stellten in einem Sondervotum diese "Indizwirkung" des Auslieferungsvertrages in Frage. Außerdem verwiesen sie auf die kurz vor Abschluss des bilateralen Vertrages bekannt gewordenen Erkenntnisse des Auswärtigen Amtes, wonach die indische Polizei oft menschenrechtswidrige Vernehmungsmethoden anwenden würden und die Haftbedingungen in indischen Gefängnissen "desolat" seien. Eine weitere Sachaufklärung durch das OLG wäre daher geboten gewesen.

Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte insbesondere die Urteilsbegründung der Karlsruher Richter, und auch Amnesty International verurteilte die Entscheidung als "fragwürdig".
dpa 22.07.03 // FR 23.07.03 // sueddeutsche.de 22.07.03


Bevölkerungsentwicklung 2002: Zuwanderung verhindert Bevölkerungsrückgang

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Einwohnerzahl in Deutschland im Jahr 2002 um 0,1 % auf 82.537.000 gestiegen, was einem Anstieg um 97.000 Personen entspricht. Zwar ist das Geburtendefizit weiter gewachsen, doch konnte der daraus resultierende Bevölkerungsrückgang durch den Zuwanderungsüberschuss mehr als ausgeglichen werden. Im vergangenen Jahr zogen insgesamt 219.000 Menschen (Deutsche und Ausländer) mehr nach Deutschland als das Bundesgebiet verließen. Knapp 70 % von diesem positiven Wanderungssaldo gehen auf Migranten ohne deutschen Pass zurück: Während 2002 656.000 Ausländer (2001: 685.000) nach Deutschland zugezogen sind, haben 504.000 Ausländer (2001: 4907.00) Deutschland wieder verlassen, was einem Saldo von 152.000 entspricht (2001: 188.000).

Das zentrale Problem der sozialen Sicherungssysteme - die Alterung der Bevölkerung - kann nach den Worten Jürgen Dorbritz vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung zwar durch Zuwanderung nicht gelöst, aber immerhin "abgefedert" werden.
Pressemitteilung Statistisches Bundesamt 17.07.03 // FAZ 18.07.03 // SZ 18.07.03


Asylstatistik

Im Juli 2003 haben 4.528 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylgesuche im Vergleich zum Vormonat zwar um 875 (24,0 %) gestiegen, doch gegenüber Juli letzten Jahres ist ein deutlicher Rückgang von 1.419 (- 23, 9 %) zu verzeichnen. Insgesamt wurden im laufenden Jahr 11.120 weniger Asylanträge eingereicht als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, was einen Rückgang von 26,4 % entspricht. Die Hauptherkunftsländer im Juli waren die Türkei (532), Serbien und Montenegro (441), die Russische Föderation (328), China (290) und der Iran (208).

Im vergangenen Monat hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Anträge von 8.572 Personen entschieden. Als Asylberechtigte anerkannt wurden 99 Personen (1,2 %), Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG ("kleines Asyl") erhielten 112 Personen (1,3%). Abgelehnt wurden die Anträge von 5.833 Personen (68,0 %). Die übrigen 29,5 % der Gesuche wurden auf sonstige Weise erledigten (z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme das Asylantrages).
Pressemitteilung BMI 6.08.03


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