efms Migration Report
Juli
2003 | | |
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EU-Verfassungskonvent:
eingeschränktes Vetorecht in Fragen der Einwanderung Der
EU-Reformkonvent ist kurz vor seiner abschließenden Beratung zum Entwurf einer
europäischen Verfassung den Forderungen Deutschlands in Fragen der
Einwanderungspolitik teilweise entgegen gekommen. Während sich die Mehrheit der
Konventionsmitglieder zunächst dafür aussprach, alle
Entscheidungen im Bereich der Einwanderungspolitik nach dem Mehrheitsprinzip zu
fällen, beharrten die deutschen Mitglieder des Gremiums, Bundesaußenminister
Joschka Fischer (Grüne), der Vertreter des Deutschen Bundesrates, Erwin Teufel (CDU),
und der Bundestagsvertreter Jürgen Meyer (SPD) auf einem nationalen Vetorecht in
diesem Politikfeld. Der deutsche Außenminister bezeichnete die Einwanderungspolitik als
"besonders sensiblen" Bereich der Innenpolitik; daher seien Beschlüsse auf
EU-Ebene nach dem Mehrheitsprinzip aus Sicht der Bundesrepublik "derzeit nicht
akzeptabel". Die Konventsmitglieder einigten sich schließlich auf einen
Kompromiss. Demnach sollen die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auch zukünftig in
nationaler Souveränität darüber entscheiden können, wie vielen
Drittstaatenangehörige die Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit gestattet
wird. Alle übrigen EU-Beschlüsse zur Migrations- und Flüchtlingspolitik
wie etwa zur Familienzusammenführung oder zur Flüchtlingsanerkennung sollen
jedoch zukünftig nach dem Mehrheitsprinzip entschieden werden. Sowohl
Bundesaußenminister Fischer als auch der Bundesratsvertreter Erwin Teufel zeigten sich
zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss und sprachen sich dafür aus, den gesamten
Entwurf für eine zukünftige europäische Verfassung nicht mehr weiter zu
verändern. Die CSU hingegen steht dem Verfassungsentwurf skeptisch gegenüber.
Auf ihrem Parteitag in Nürnberg wurde ein Initiativantrag, in dem u.a. die Beibehaltung
der vollen nationalen Souveränität in allen Fragen der Migrations- und
Flüchtlingspolitik gefordert wird, bei nur zwei Gegenstimmen angenommen. Sowohl der
CSU-Innenpolitiker Hartmut Koschyk wie auch der bayerische Innenminister Günther
Beckstein (CSU) äußerten in diesem Zusammenhang ihre Befürchtung, die
Bundesregierung könne das vom Bundesrat vorerst gestoppte Zuwanderungsgesetz nun
über die europäische Ebene in Deutschland einführen.
FAZ 04.07.03 // Welt 05.07.03 // SZ 06.07.03 // FR 09.07.03 // SZ
11.07.03 // Welt 21.07.03
Niedersachsen bringt
Integrationsgesetzentwurf ins Gesetzgebungsverfahren ein Wie bereits im Mai
angekündigt hat das niedersächsische Landeskabinett einen Gesetzentwurf zur
Integrationsförderung von Ausländern und Aussiedlern beschlossen und mit der
Vorlage im Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Damit ist das
CDU-FDP-regierte Niedersachsen das erste unionsgeführte Bundesland, das einen
eigenen Gesetzentwurf zum Thema Zuwanderung vorgelegt hat. Der Entwurf sieht vor,
dass zukünftig nicht nur Neuzuwanderer, sondern auch bereits länger in
Deutschland lebende Migranten, die staatliche Unterstützung beziehen, zur Teilnahme an
einem 930 Stunden umfassenden Sprach- und Orientierungskurs verpflichtet werden, sofern sie
nur über mangelhafte Deutschkenntnisse verfügen. Für den Fall, dass die
betreffenden Personen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sieht der Gesetzentwurf
Sanktionen vor, die bei wiederholter Teilnahmeverweigerung bis zum Entzug der
Aufenthaltserlaubnis reichen. Ausländischen Arbeitslosen und
Sozialhilfeempfängern, die ihrer Teilnahmeverpflichtung nicht nachkommen, droht
außerdem die Kürzung staatlicher Bezüge um 25 %. Die Kosten für
die Integrationskurse, die laut Gesetzentwurf auf etwa 1.600 Euro pro Person beziffert werden,
sollen die Teilnehmer selbst tragen. Lediglich diejenigen, die Arbeitslosen- oder Sozialhilfe
beziehen, werden davon ausgenommen; für deren Teilnahmekosten soll der Bund
aufkommen. In dem Gesetzentwurf ist des Weiteren vorgesehen, dass der
Familiennachzug von Ehepartnern oder Kindern nur noch dann zulässig ist, wenn der
bereits in Deutschland lebende Ausländer durch ausreichende Deutschkenntnisse
"erkennbare Integrationsbemühungen" demonstriert hat. Im Zusammenhang
mit der Zuwanderung von Spätaussiedlern sieht der Entwurf einen obligatorischen
Deutschtest vor der Einreise nach Deutschland auch für mitreisende
Familienangehörige vor; bisher müssen nur die Spätaussiedler selbst, nicht
jedoch ihre Familienangehörigen einen solchen Nachweis über ihre
Sprachkenntnisse erbringen. Außerdem will Niedersachsen den Aussiedlerzuzug mit einer
Quotierung auf 50.000 Personen pro Jahr beschränken. Mit diesem
Gesetzentwurf strebt Niedersachsen ein Aufschnüren des von der Bundesregierung
geplanten Zuwanderungsgesetzes an, das im Herbst im Vermittlungsausschuss verhandelt
werden soll, nachdem es im Bundesrat gescheitert war. Ein solches Aufschnüren, das der
niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) mit den "enormen
Handlungsdruck" bei der Sprachförderung von Aussiedlern und Ausländern
begründet, wird von der Regierungskoalition strikt abgelehnt, und auch Teile der Union,
wie etwa die CDU-Vorsitzende Angela Merkel oder der saarländische
Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) hatten sich bereits im Mai gegen ein
abgekoppeltes Integrationsgesetz ausgesprochen. Im niedersächsischen Landtag
kritisierten die Oppositionsparteien SPD und Grüne den Entwurf der Landesregierung,
und auch der türkische Unternehmerverband in Deutschland BTEU wies die
Gesetzesinitiative als integrationshemmend zurück.
dpa 01.07.03 // FR 02.07.03 // SZ 04.07.03 // FAZ 12.07.03
Bundeskabinett
beschließt Verlängerung der Green Card-Regelung Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat angekündigt, die Green
Card-Regelung um weitere anderthalb Jahr bis zum 31. Dezember 2004 zu
verlängert. Einem entsprechenden Entwurf zur Änderung der "Verordnung
über die Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte Fachkräfte der
Informations- und Kommunikationstechnologie" hat das Bundeskabinett zugestimmt. Die
Verordnung wäre ansonsten zum 31. Juli dieses Jahres ausgelaufen.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) begründete dies
Verlängerung damit, dass die IuK-Wirtschaft auch ohne Zuwanderungsgesetz die
Möglichkeit haben sollen, bei Bedarf Spezialisten aus dem Ausland anzuwerben.
Nach Angaben der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung haben seit In-Kraft-Treten der
IT-Verordnung am 1. August 2000 14.400 ausländische Fachleute eine solche befristete
Arbeitsgenehmigung erhalten; damit wurde das von der Bundesregierung ursprünglich
auf maximal 20.000 Green Cards festgesetzte Kontingent nicht voll
ausgeschöpft. Eine jüngst veröffentliche Fall-Studie des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Arbeitsmarktsituation der Green
Card-Inhaber hat unterdessen ergeben, dass im Arbeitsamtbezirk München seit
Einführung der Verordnung 7% der ausländischen IT-Experten mindestens einmal
arbeitslos gemeldet waren; dies sei jedoch "nur die Untergrenze". Zahlen zur
Situation im gesamten Bundesgebiet liegen wegen der fehlenden statistischen Erfassung nicht
vor.
SZ 07.07.03 // FAZ 08.07.03 // dpa 09.07.03 // Pressemitteilung
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 09.07.03 // FR 10.07.03 // Spiegel online
16.07.03
Schily kritisiert
Ausbürgerungen durch türkische Behörden "zu Lasten
Deutschland" Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat seinen
türkischen Amtskollegen Abdulkadir Aksu in einem Brief dringend aufgefordert,
ehemalige türkische Staatsangehörige auch gegen deren Willen wieder
aufzunehmen. Schily kritisiert damit das Vorgehen türkischer Behörden, eigene
Staatsbürger, die im Ausland leben, wegen Wehrdienstverweigerung aus der
türkischen Staatsangehörigkeit zu entlassen. Damit würden, so Schily,
"innerstaatliche Angelegenheiten der Türkei zu Lasten Deutschlands
geregelt". Ein solches Vorgehen entspräche nicht dem Völkerrecht.
dpa. 10.07.03 // tagesspiegel 11.07.03 // Welt 12.07.03
Bundesverfassungsgericht
lässt Auslieferung nach Indien trotz Foltergefahr zu Das
Bundesverfassungsgericht hat das Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG)
bestätigt, in dem die Auslieferung eines Mannes mit früher indischen, jetzt
vanuatuischen Staatsangehörigkeit (Inselstaat im Südwest-Pazifik), der 1994 und
1995 eine indische Bank um 2,1 Mio. Euro betrogen hatte, nach Indien für zulässig
erklärt wurde. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde des vor der Auslieferung
stehenden Mannes zurückgewiesen, obwohl nach Angaben des Auswärtigen Amtes
und von Amnesty International Folter und Misshandlungen durch die indische Polizei
häufig angewendet wird. Das oberste deutsche Gericht begründete seine
Entscheidung damit, dass es in Indien keine systematischen Menschenrechtsverletzungen gebe
und Folter offiziell verboten sei; auch der deutsch-indische Auslieferungsvertrag aus dem Jahre
2001 stellt aus Sicht der Mehrheit der Richter ein ausreichendes Indiz dafür dar, dass
Menschenrechtsverletzungen in Indien die Ausnahme seien.(Az: 2 BvR
685/03) Zwei der acht Richter(innen) widersprachen dem Urteil und stellten in
einem Sondervotum diese "Indizwirkung" des Auslieferungsvertrages in Frage.
Außerdem verwiesen sie auf die kurz vor Abschluss des bilateralen Vertrages bekannt
gewordenen Erkenntnisse des Auswärtigen Amtes, wonach die indische Polizei oft
menschenrechtswidrige Vernehmungsmethoden anwenden würden und die
Haftbedingungen in indischen Gefängnissen "desolat" seien. Eine weitere
Sachaufklärung durch das OLG wäre daher geboten gewesen. Der
Deutsche Anwaltsverein kritisierte insbesondere die Urteilsbegründung der Karlsruher
Richter, und auch Amnesty International verurteilte die Entscheidung als
"fragwürdig".
dpa 22.07.03 // FR 23.07.03 // sueddeutsche.de 22.07.03
Bevölkerungsentwicklung 2002: Zuwanderung verhindert
Bevölkerungsrückgang Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
ist die Einwohnerzahl in Deutschland im Jahr 2002 um 0,1 % auf 82.537.000 gestiegen, was
einem Anstieg um 97.000 Personen entspricht. Zwar ist das Geburtendefizit weiter gewachsen,
doch konnte der daraus resultierende Bevölkerungsrückgang durch den
Zuwanderungsüberschuss mehr als ausgeglichen werden. Im vergangenen Jahr zogen
insgesamt 219.000 Menschen (Deutsche und Ausländer) mehr nach
Deutschland als das Bundesgebiet verließen. Knapp 70 % von diesem positiven
Wanderungssaldo gehen auf Migranten ohne deutschen Pass zurück: Während
2002 656.000 Ausländer (2001: 685.000) nach Deutschland zugezogen sind, haben
504.000 Ausländer (2001: 4907.00) Deutschland wieder verlassen, was einem Saldo von
152.000 entspricht (2001: 188.000). Das zentrale Problem der sozialen
Sicherungssysteme - die Alterung der Bevölkerung - kann nach den Worten Jürgen
Dorbritz vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung zwar durch Zuwanderung
nicht gelöst, aber immerhin "abgefedert" werden.
Pressemitteilung Statistisches Bundesamt 17.07.03 // FAZ 18.07.03 // SZ
18.07.03
Asylstatistik Im
Juli 2003 haben 4.528 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der
Asylgesuche im Vergleich zum Vormonat zwar um 875 (24,0 %) gestiegen, doch
gegenüber Juli letzten Jahres ist ein deutlicher Rückgang von 1.419 (- 23, 9 %) zu
verzeichnen. Insgesamt wurden im laufenden Jahr 11.120 weniger Asylanträge
eingereicht als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, was einen Rückgang von 26,4 %
entspricht. Die Hauptherkunftsländer im Juli waren die Türkei (532), Serbien und
Montenegro (441), die Russische Föderation (328), China (290) und der Iran (208).
Im vergangenen Monat hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge über die Anträge von 8.572 Personen entschieden. Als
Asylberechtigte anerkannt wurden 99 Personen (1,2 %), Abschiebeschutz nach § 51 Abs.
1 AuslG ("kleines Asyl") erhielten 112 Personen (1,3%). Abgelehnt wurden die
Anträge von 5.833 Personen (68,0 %). Die übrigen 29,5 % der Gesuche wurden auf
sonstige Weise erledigten (z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme das
Asylantrages).
Pressemitteilung BMI 6.08.03
Juli 2003 | | | | |
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