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efms Migration Report


Oktober 2003

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EU- Innenminister diskutieren Vorschläge zur EU-weiten Einwanderungsquotierung

Bei einem informellen Treffen der EU-Innenminister in Rom standen Möglichkeiten der Bekämpfung illegaler Einwanderung nach Europa im Mittelpunkt der Diskussion. Der italienische Innenminister Giuseppe Pisanu plädierte dafür, die Herkunftsländer von Flüchtlingen durch Angebote von legaler Einwanderung zu einer verstärkten Bekämpfung illegaler Migration zu bewegen; dazu sollten mit den Herkunftsländer entsprechen Quotenregelungen ausgehandelt werden. Die EU-Innenminister verständigten sich darauf, die EU-Kommission mit der Erarbeitung einer Studie über mögliche Auswirkungen eines solchen Quotensystems zu beauftragen; die Studie soll bis Mai 2004 fertig gestellt sein Auch der für Innenpolitik und Justiz zuständige EU-Kommissar Antonio Vitorino und der Kommissionspräsident Romano Prodi unterstützen eine solche Quotenregelung, da diese bei den Verhandlungen mit den Herkunftsländer über die Bekämpfung der illegalen Migration hilfreich sein könnte, so Vitorino. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wie auch der italienische Innenminister betonten jedoch, dass jedes EU-Mitgliedsland auch zukünftig selbst bestimmen können muss, wie viele Einwanderer aufgenommen werden. Quotenvereinbarungen können nach den Worten Schilys daher nur Obergrenzen darstelle.

Der italienische Ministerpräsident und derzeitige EU-Ratspräsident Silvio Berlusconi, sprach sich unterdessen in einer Rede vor dem Europaparlament dafür aus, einerseits die Bekämpfung illegaler Migration durch eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei den Grenzkontrollen zu intensivieren, andererseits die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung durch Einwanderungsquoten zu verbessern.
FR 13.09.03 // 02.10.03 // dpa 22.10.03 // NZZ 23.10.03 // SZ 23.10.03 // Handelsblatt 24.10.03

EU-Innenminister wollen Asylverfahren mit einheitlicher Liste "sicherer Herkunftsländer" beschleunigen

Die EU-Innenminister haben sich bei ihrem offiziellen Treffen in Brüssel darauf verständigt, die Europäische Kommission mit der Erarbeitung einer Liste mit so genannten "sicheren Herkunftsländern" zu beauftragen, mit deren Hilfe Asylverfahren beschleunigt werden sollen. Zwar könnte über die Asylgesuche von Personen aus diesen als sicher eingestuften Ländern schneller entschieden werden, zugleich betonte der italienische Innenminister Giuseppe Pisanu, dass auch zukünftig jeder Asylantrag individuell bearbeitet werden soll. Bei dieser EU-weit gültigen Liste soll es sich um eine "Mindestliste" handeln, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationaler Verantwortung noch erweitert werden können. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) begrüßte die Einführung eines solchen Konzepts in die europäische Asylpolitik. Derzeit verwenden neben Deutschland bereits Großbritannien, Finnland und Dänemark entsprechende Länderlisten.

Ohne Einigung endete die Diskussion der EU-Innenminister über die Einführung einer EU-weit einheitlichen Liste von sicheren Drittstaaten, in die Asylbewerber zurückgeschickt werden können. Insbesondere Schweden und Finnland äußerten Bedenken, dass Flüchtlinge so in Transitländer abgeschoben werden könnten, in denen ihnen kein angemessenes Asylverfahren bevorstehen und eine weitere Abschiebung in das Herkunftsland drohen würde. Ähnliche Befürchtungen äußerten auch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und der europäische Dachverband von 78 Flüchtlingsorganisationen, ECRE.
dpa 01.10.03 // FAZ 02.10.03 // FR online 04.10.03 // taz 05.10.03

Erste Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum Zuwanderungsgesetz

Die 20-köpfige Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses, die unter dem Vorsitz des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) bis Ende des Jahres Kompromissmöglichkeiten im Streit um ein zukünftiges Zuwanderungsgesetz ausarbeiten soll, hat in ihrer ersten Verhandlungsrunde über besonders strittigen Themen wie die humanitäre Flüchtlingspolitik und Abschieberegelungen diskutiert.

Im Vorfeld der Verhandlungen unterstrich Müller erneut die Position der Unionsparteien: Humanitäre Zuwanderung müsse demnach strikt auf den Anwendungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention begrenzt sein. Außerdem dürften Härtefallregelungen keine weiteren Zuwanderungsanreize schaffen und den Vollzug des Ausländerrechts nicht beeinträchtigen; diesen Anforderungen genügten die aktuellen Regelungen nicht, so der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU). Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne) appellierte unterdessen an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses, Bleiberechtsregelungen für die etwa 220.000 geduldeten Ausländer in Deutschland zu schaffen. Auch die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder sprachen sich auf ihrer Herbstkonferenz in Stuttgart in einem Mehrheitsbeschluss dafür aus, dass jahrelange Duldung zu einem sicheren Aufenthaltsstaus führen solle, sofern bei den betroffenen Personen eine Eingliederung in die Gesellschaft möglich erscheine.

Konkrete Verhandlungsergebnisse der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses wurden zunächst nicht bekannt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, nannte die Gespräche "sehr schwierig"; die Vertreter der Regierungsparteien und der Opposition lägen "sehr weit auseinander". Wenngleich alle Mitglieder der Arbeitsgruppe die sachliche Atmosphäre der Verhandlungen lobten, herrscht doch weiterhin Skepsis über die Aussichten auf eine Einigung zwischen Koalition, FDP und den Unionsparteien.
dpa 10.10.03 // dpa 24.10.03 // Stuttgarter Zeitung 24.10.03 // SZ 24.10.03 // Welt 24.10.03 // FR 25.10.03 // FAZ 27.10.03 // Welt 27.10.03

Keine bundeseinheitliche Regelung zum Streit um Kopftuch muslimischer Lehrerinnen

In der Frage, ob muslimische Lehrerinnen im Schulunterricht ein Kopftuch tragen dürfen, zeichnen sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im September keine bundeseinheitliche Regelung ab. Weder auf der Kulturministerkonferenz (KMK) in Darmstadt noch auf der Herbstkonferenz der Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder in Stuttgart konnten man sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen.

So kündigten die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und das Saarland ebenso wie die SPD-regierten Länder Berlin und Brandenburg entsprechende Gesetzesänderungen an. Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) legte bereits eine Novelle des Schulgesetzes zum Kopftuchverbot vor und begründete diesen Schritt damit, dass das Kopftuch nicht nur religiöses Symbol der Muslime sei, sondern auch ein "politisches Zeichen und Symbol kultureller Abgrenzung". In Hessen kündigte der CDU-Fraktionschef Franz Josef Jung ferner landesrechtliche Regelungen an, wonach das Kopftuchverbot für Musliminnen auf den gesamten öffentlichen Dienst ausgeweitet werden soll. Ähnliches wird auch im Saarland und in Berlin diskutiert.

Die anderen Bundesländer sehen - abgesehen von Bremen, wo man sich noch nicht über das weitere Vorgehen verständigt hat - aktuell keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Streit um das Kopftuch muslimischer Lehrerinnen. So zeigte sich die rheinlandpfälzische Kultusministerin Doris Ahnen (SPD) davon überzeugt, dass für die Einhaltung des Neutralitätsgebots des Lehrpersonals an öffentlichen Schulen die bereits bestehenden Interventionsmöglichkeiten, etwa in Form des Disziplinarverfahrens, ausreichten. Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne) sprach sich gegen ein gesetzliches Kopftuchverbot im Unterricht aus.

Neben der uneinheitlichen Haltung zum Kopftuchverbot besteht auch in der Frage, wie man mit anderen religiösen Symbolen in Schulen umgehen soll, keine einheitliche Linie zwischen den Bundesländern. Während Berlin und Bremen die Trennung von Staat und Religion durch ein Verbot aller auffälligen religiösen Symbole in der Schule, intensivieren wollen, sprachen sich andere Bundesländer, wie etwa Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, gegen eine gesetzliche Gleichbehandlung von christlichen und islamischen Symbolen aus. Schavan betonte, dass die "äußere Bekundung christlicher (...) Kulturwerte" dem Erziehungsauftrag der badenwürttembergischen Landesverfassung entspreche.
Spiegel online 03.10.03 // FAZ 05.10.03 // KMK-Pressemitteilung 10.10.03 // SZ 13.10.03 // dpa 16.10.03 // FR 16.10.03 // Spiegel 20.10.03 // Stuttgarter Zeitung 24.10.03 // FR 29.10.03

Niedersachsen strebt konsequentere Abschiebepraxis an

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat angekündigt, Abschiebungen von ausreisepflichten Ausländern in Zukunft konsequenter vollziehen zu lassen. Dazu soll in Niedersachsen ein Erlass gestrichen werden, der die Behörden seit 1995 verpflichtet, betroffene Ausländer über eine bevorstehende Abschiebung zu informieren. Da aber diese Informationen nach den Worten Schünemanns oft genutzt würden, um vor dem Abschiebetermin in die Illegalität abzutauchen oder ein ärztliches Attest über ein krankheitsbedingtes Abschiebehindernis beizubringen, sollen zukünftig Abschiebungen wieder ohne Vorankündigung durchgeführt werden können.

Außerdem will der niedersächsische Innenminister bei der bevorstehenden Innenministerkonferenz der Länder erreichen, dass ausreisepflichtige Ausländer, die ihre Abschiebung durch Protest oder körperlichen Widerstand verzögern, nach der Abschiebung mit einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot belegt werden. Darüber hinaus unterstützt Niedersachsen eine Gesetzesinitiative aus Bayern, wonach “demonstrative Aktionen Dritter gegen Flugabschiebungen” (z.B. durch Flüchtlingsorganisationen) als Straftatbestand im Ausländergesetz verankert werden soll.

Vertreter von SPD und den Grünen im niedersächsischen Landtag lehnten die Pläne Schünemanns ebenso ab wie der niedersächsische Flüchtlingsrat.
dpa 27.10.03 // FR 28.10.03 // taz 28.10.03

Asylstatistik

Im Oktober 2003 haben 4.343 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit registrierte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ein Rückgang der Asylgesuche von 1,7 % (- 75 Personen) gegenüber dem Vormonat und von 33,9 % (-2.225 Personen) gegenüber Oktober letzten Jahres. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres haben damit 43.331 Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt; im Vergleichszeitraum des Vorjahres lag die Zahl bei noch 60.808. Die Hauptherkunftsländer im Oktober 2003 waren die Türkei (555), Serbien und Montenegro (467) und die Russische Föderation (318), gefolgt von Vietnam (187) und Iran (186).

Das Bundesamt hat im vergangenen Monat über die Anträge von 7.356 Personen entschieden, von denen 127 (1,7 %) als Asylberechtigte anerkannt wurden; weitere 83 Personen (1,1 %) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG. Abgelehnt wurden die Anträge von 5.000 Personen ( 68,0 %), von denen bei 116 Abschiebehindernisse im Sinne von § 53 AuslG festgestellt wurden. Die Anträge der übrigen 2.146 Personen (29,2 %) wurden auf sonstige Weise erledigt.
Pressemitteilung BMI 06.11.03


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