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efms Migration Report


November 2003

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EU-Innenminister erzielen Fortschritte bei der Harmonisierung der Flüchtlingspolitik in Detailfragen

Die Innenminister der Europäischen Union konnten sich bei ihrem Treffen in Brüssel nicht auf die EU-weite Einführung einer Liste "sicherer Drittstaaten" verständigen, mit deren Hilfe Asylverfahren beschleunigt werden sollen. Asylbewerber, die aus einem dieser "sicheren Drittstaaten" in die EU eingereist sind, sollen entweder ohne Prüfung ihrer Asylgesuche zurück geschickt werden können oder lediglich Zugang zu einem verkürzten Prüfverfahren erhalten. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern gab es dabei auch in der Frage, ob Asylbewerber aus diesen als sicher eingestuften Drittstaaten das Recht auf Einzelfallprüfung haben sollen.

Sowohl beim UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) als auch bei Amnesty International (AI) stoßen Pläne für eine Drittstaatenregelung auf Skepsis. Der UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers wies zwar darauf hin, dass das UNHCR "im Prinzip" nicht gegen das Konzept der sicheren Drittstaaten sei, warnte jedoch - ähnlich wie Vertreter von AI - davor, Asylsuchende in Länder zurück zu schicken, in denen keine hinreichenden Garantien für deren Schutz bestehen. Außerdem kritisierte Lubbers die drohende "Lastenverteilung in Richtung Transit- und Herkunftsstaaten".

Einigen konnten sich die EU-Innenminister bei ihrem Brüsseler Treffen hingegen auf Leitlinien zur Durchführung von Sammelabschiebungen von Personen ohne rechtmäßigen Aufenthalt aus der EU. Damit werden Fragen der Kosten- und Kompetenzaufteilung zwischen zwei oder mehreren EU-Mitgliedsstaaten geregelt, die für Abschiebungen gemeinsam Charterflüge durchführen.

Außerdem verständigten sich die Minister darauf, dass illegal in einem EU-Land lebende Personen, denen "Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde" oder die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, zukünftig für sechs Monate einen Aufenthaltstitel erhalten sollen. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die betreffenden Personen bereit erklären, im Strafverfahren gegen die Menschenhändler bzw. Menschenschmuggler mit den Behörden zu kooperieren und gegen die mutmaßlichen Täter auszusagen. Während ihres legalisierten Aufenthalts, der auch über die sechs Monaten hinaus verlängert werden kann, sollen sie versorgt und betreut werden; ob sie auch eine Arbeitsgenehmigung erhalten, liegt gemäß der Beschlüsse der EU-Innenminister in den Händen der einzelnen Mitgliedsländer.

Des Weiteren einigten sich die EU-Innenminister auf die Gründung einer zentralen Europäischen Grenzschutzagentur, die ab 2005 den Schutz der EU-Außengrenzen koordinieren soll. Zu den Aufgaben der geplanten Sicherheitsbehörde zählen u.a. die Koordinierung gemeinsamer Rückführungen von illegal eingereisten Personen, die Angleichung der Aus- und Fortbildung des Grenzschutzpersonals und technische und finanzielle Unterstützung bei der Grenzüberwachung.
FR 06.11.03 // SZ 07.11.03 // FR 08.11.03 // FR 12.11.03 // dpa 24.11.03 // FR 27.11.03 // FAZ 28.11.03 // FR 28.11.03


EU-Kommission einigt sich mit Albanien auf Rückübernahmeabkommen

Die EU-Kommission hat nach über einjährigen Verhandlungen mit Albanien ein Rückübernahme-abkommen geschlossen, das bereits im Dezember 2003 wirksam werden soll. Albanien verpflichtet sich damit, sowohl eigene Staatsangehörige, die illegal in ein EU-Mitgliedsland eingereist sind, als auch Personen aus Drittstaaten, die Albanien bei ihrer illegalen Einwanderung in die EU als Transitland genutzt haben, zurückzunehmen.

Albanien ist nach Hongkong, Macao und Sri Lanka das erste europäische Land, mit dem die EU ein solches Rückübernahmeabkommen geschlossen hat. Der EU-Kommissar Antonio Vitorino sieht außerdem ein ähnliches Abkommen mit Marokko in Reichweite; allerdings müsste, so Vitorino, die EU dazu Marokko über Quotenregelungen Möglichkeiten der legalen Einwanderung anbieten.
dpa 06.11.03 // SZ 07.11.03 // Pressemitteilung BMI 27.11.03


Vermittlungsausschuss findet keinen Kompromiss in Fragen der Arbeitsmigration

Im Vorfeld der zweiten Verhandlungsrunde der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zum Zuwanderungsgesetz haben die Unionsparteien ihren Forderungen Nachdruck verliehen, zentrale Regelungen zur Arbeitsmigration aus dem rot-grünen Gesetzesvorhabens zu streichen. Neben der Beibehaltung des Anwerbestopps strebt die Union nach den Worten des saarländischen Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, Peter Müller (CDU), die Aufhebung von Zuwanderungsregelungen für besonders qualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten nach einem Punktesystem an. Im bisherigen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass diese ausländischen Arbeitskräfte nach einem Auswahlverfahren auch ohne Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Deutschland erhalten können; dazu sollen Bundestag und Bundesrat jährlich eine Höchstzahl festlegen, was impliziert, dass auch eine Zuwanderung Null festgelegt werden kann.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, räumte zwar ein, dass es gegenwärtig keinen Bedarf an einer großen Zahl ausländischer Arbeitkräfte gebe, bezeichnete die geplanten Regelungen der Arbeitsmigration aber dennoch als zentralen Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes, da spätestens 2010 Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt gebraucht werde; entsprechende Instrumente zur Steuerung müssten daher, so Beck, jetzt in Kraft gesetzt und erprobt werden. Außerdem warnte Beck vor einem Scheitern des Vermittlungsausschusses, wenn die Union bei ihren strikten Forderungen im Bereich der Arbeitsmigration bleibt.

Bei der zweiten Verhandlungsrunde des Bund-Länder-Arbeitgruppe, bei der Fragen der Arbeitsmigration diskutiert wurden, konnte keine weitere Annäherung in den Streitpunkten erzielt werden. Volker Beck sprach von "sehr, sehr schwierigen Gesprächen", dennoch halten führende SPD-Politiker eine Einigung mit der Opposition weiterhin für möglich. So deutete die Vorsitzende des Innenausschuss des Bundestages, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), an, man könne das geplante Auswahlverfahren nach dem Punktesystem stärker eingrenzen, um so zu einem Kompromiss mit der Union zu gelangen.

In der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe im Dezember sollen auch Fragen der Integration diskutiert werden. In diesem Zusammenhang haben die innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen von Bund und Ländern auf einer Tagung in Hamburg gefordert, dass der Bund die Kosten für die geplanten Sprachkurse für Migranten vollständig übernehmen müsste. Außerdem sollten sich die an den Kursen teilnehmenden Migranten mit bis zu zwei Euro an den Unterrichtskosten beteiligen. Nach den Plänen der rot-grünen Koalition ist eine Eigenbeteiligung der Migranten von einem Euro sowie eine Aufteilung der Kurskosten auf Bund und Länder vorgesehen.
dpa 02.11.03 // FR 03.11.03 // dpa 13.11.03 // SZ 13.11.03 // FR 17.11.03 // SZ 17.11.03 // Financial Times Deutschland 18.11.03



Bundesinnenminister forciert Abschiebungen von ethnischen Minderheiten in das Kosovo

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat an seine Amtskollegen aus den Bundesländern appelliert, die Zahl der Rückführungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo zu erhöhen. Schily nannte die bisherige Rückführungsbilanz für diese Flüchtlingsgruppe angesichts der etwa 33.000 ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo in Deutschland "mehr als unbefriedigend" und "steigerungsfähig". Das mit der UN-Verwaltung im Kosovo ausgehandelte Rückführungskontingent für 2003 von 1.000 Personen werde nach den Worten Schily bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wies Schilys Appell zurück und erneuerte ihre Forderungen nach einem Bleiberecht für Minderheitenangehörige aus dem Kosovo in Deutschland.
FR 01.11.03 // taz 01.11.03


Beschluss der Innenministerkonferenz zur Rückführung irakischer und afghanischer Flüchtlinge

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf ihrer Herbsttagung im thüringischen Jena auf eine gemeinsame Position in Fragen der Rückführung von afghanischen und irakischen Flüchtlingen verständigt. Generell seien Abschiebungen in beide Länder derzeit "unverantwortlich", so der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD). Dennoch soll laut Beschluss der Innenminister ein Rückführungsbeginn von Flüchtlingen aus Afghanistan "möglichst noch im Frühjahr 2004 angestrebt werden"; ein konkreter Termin wurde nicht vereinbart. Bereits im Vorfeld der Innenministerkonferenz (IMK) hatte der Hamburger Innensenator Dirk Nockemann (Schill-Partei) angekündigt, im Frühjahr mit der Abschiebung von alleinstehenden Männern aus Afghanistan zu beginnen.

An Flüchtlinge aus dem Irak appellierten die Innenminister, in ihre Heimat zurückzukehren, um sich dort aktiv am Wiederaufbau des Landes zu beteiligen. Die freiwillige Rückkehr habe dabei Vorrang vor Abschiebungen und soll im Rahmen bestehender Förderprogramme verstärkt unterstützt werden. Außerdem soll der Bund möglichst bald die Voraussetzung für die Abschiebung von irakischen Straftätern klären.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) betonte auf der IMK, Flüchtlingsschutz sei nur "vorüber-gehender Schutz", und spielte damit auf die Forderungen von Pro Asyl und den Flüchtlingsräten der Bundesländer an, aus deren Reihen zunehmend Rufe nach einem dauerhaften Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge in Deutschland laut werden. Auch die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck (Grüne) bemängelte, dass sich die Innenminister von Bund und Ländern zu wenig mit Bleiberechtsregelungen für lange in Deutschland lebende Flüchtlinge aus Afghanistan befassen und lediglich Rückführungspläne diskutieren würden.

Wenige Tage nach der Herbsttagung teilte der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß (SPD) mit, sein Bundesland werde den zunächst auf Dezember befristeten Abschiebestopp für afghanische Flüchtlinge um sechs Monate bis Mitte 2004 verlängern. Die beiden ebenfalls SPD-regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben sich nach den Worten Bußes diesem verlängerten Abschiebestopp bereits angeschlossen.
FR 19.11.03 // SZ 20.11.03 // FR 21.11.03 // Pressemitteilung Freistaat Thüringen / Innenministerium 21.11.03 // SZ 21.11.03 // FR 22.11.03 // SZ 22.11.03 // Welt 22.11.03 // FR 28.11.03


Erste Gesetzentwürfe zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Bayern und Baden-Württemberg

Sowohl die bayerische wie auch die baden-württembergische Landesregierung haben erste Schritte im Gesetzgebungsverfahren zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen eingeleitet. Das baden-württembergische Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem muslimischen Lehrerinnen zukünftig das Tragen des Kopftuches im Schulunterricht untersagt wird, während "christliche und abendländische Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" weiterhin gebilligt werden. Zur Begründung der ungleichen Behandlung von islamischen und christlichen Symbolen im Schuldienst führten Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) und seine Kultusministerin Annette Schavan (CDU) an, das Kopftuch könne als Symbol "politischer Bekundungen" (Teufel) und "kultureller Abgrenzung und als Teil der Unterdrückungsgeschichte der Frau" (Schavan) betrachtet werden; christliche Symbole hingegen gehen nach Auffassung Teufels und Schavans mit dem Erziehungsauftrag des Landes Baden-Württemberg konform.

Im bayerischen Kabinett einigte man sich auf Eckpunkte einer eigenen landesrechtlichen Regelung zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen. Auch hier sollen christliche Symbole und Kleidungsstücke von den gesetzlichen Regelungen nicht betroffen sein. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sprach in der Kabinettssitzung von der "christlich-abendländischen Gesellschaft" in Bayern und betonte, dass es keinen Schulunterricht durch Lehrkräfte geben dürfe, deren Bekleidung "als Eintreten für eine ganz andere Wertordnung verstanden werden kann". Nach den Worten der bayerischen Kultsministerin Monika Hohlmeier (CSU) werde das Tragen eines Kopftuches zunehmend als politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus gewertet; dieser Eindruck sei entscheidend für das Kopftuchverbot, nicht die persönlichen Motive der einzelnen muslimischen Lehrerin.

Mit diesen Gesetzentwürfen reagieren Bayern und Baden-Württemberg auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Schulunterricht nur auf der Basis einer hinreichenden gesetzlichen Regelung verboten werden kann. In dem Urteil heißt es zwar, dass diese Regelungen "die Schultraditionen, die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und die (...) religiöse Verwurzelung" berücksichtigen dürfen, zugleich wird darin jedoch auch die Gleichbehandlung religiöser Symbole verlangt. Vor diesem Hintergrund haben Verfassungsrechtler bereits Bedenken formuliert, ob die Gesetzesvorhaben Bayerns und Baden-Württembergs den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht genügen.
Spiegel 03.11.03 // Pressemitteilung CSU 11.11.03 // Welt 12.11.03



Asylstatistik

Im November 2003 haben 3.830 Personen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Diese Zahl liegt um 11,8 % (513 Personen) unter dem Niveau des Vormonats und um 30,5 % (1.680 Personen) unter dem des Vorjahresmonats November 2002. Für die ersten elf Monate dieses Jahres registrierte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge damit einen Rückgang der Asylbewerberzahlen von 28,9 % (- 19.157 Personen) gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Wie schon im Oktober waren auch im November 2003 die fünf Hauptherkunftsländer die Türkei (445), Serbien und Montenegro (440), die Russische Föderation (279) sowie Vietnam (182) und der Iran (155).

Das Nürnberger Bundesamt hat im November über die Anträge von 8.587 Personen entschieden, von denen 105 (1,2 %) als Asylberechtigte anerkannt wurden; Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG erhielten 78 Personen (0,9 %). Abgelehnt wurden die Anträge von 5.758 Personen (67,1 %). Die Anträge der übrigen 2.646 Personen wurden auf sonstige Weise erledigt (z.B. durch Rücknahme des Asylantrags).
Pressemitteilung BMI 14.12.03


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