August 2003 | | | | |
FDP-Vorschlag zum
mittelfristigen Stopp des Aussiedlerzuzugs stößt auf Kritik Nach
Angaben des FDP-Innenexperten Max Stadler bereitet die FDP-Bundestagsfraktion derzeit eine
Bundestagsinitiative zum mittelfristigen Stopp des Aussiedlerzuzugs nach Deutschland vor.
Demnach sollen die bisherigen Regelungen für den Zuzug von Deutschstämmigen
aus Osteuropa nur noch bis Ende 2005 Gültigkeit haben; nach den Vorstellungen der FDP
könnten sich Aussiedler danach im Rahmen des geplanten Zuwanderungsgesetzes um
eine Aufnahme in Deutschland bewerben. Parallel dazu fordert Stadler auch "eine deutlich
verbesserte Integrationspolitik für Aussiedler". Bei Union und SPD
stoßen die Pläne zum Stopp des Aussiedlerzuzugs auf Kritik. Der
CDU-Innenpolitiker Erwin Marschewski erinnerte ebenso wie der Aussiedlerbeauftragte der
Bundesregierung Jochen Welt (SPD) an die Verantwortung und moralische Verpflichtung
Deutschlands gegen-über den Spätaussiedlern. Auch der SPD-Fraktionsvize
Hans-Joachim Hacker wies den Vorschlag der Liberalen zurück; laut Hacker würde
die für eine solche Neureglung des Aussiedlerzuzugs erforderliche Änderung des
Grundgesetzes nicht die notwendige Mehrheit im Bundestag finden.
FR 25.08.03 // SZ 26.08.03 // FR 27.08.03 // Pressemitteilung BMI
29.08.03
Gerichtsurteil im Fall
Kaplan: Entzug des Asylstatus rechtens, aber keine Abschiebung Das
Verwaltungsgericht Köln hat über zwei Klagen des als "Kalifen von
Köln" bekannt gewordenen Islamistenführers Metin Kaplan entschieden.
Zum einen wurde Kaplans Klage gegen den Widerruf seiner Asylberechtigung abgewiesen; die
Aberkennung des Asylstatus ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, da
Kaplan "wegen einer gravierenden Straftat rechtskräftig" zu vier Jahren Haft
verurteilt worden sei und "die Gefahr bestehe, dass er wieder straffällig
werde". Der zweiten Klage Kaplans gegen seine Ausweisung gaben die
Kölner Richter jedoch statt und hoben damit den Bescheid des Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf, wonach der
Islamistenführer nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in Deutschland in die
Türkei abgeschoben werden soll. Wie schon das Oberlandesgericht Düsseldorf, das
im Mai 2003 einer Klage Kaplans gegen seine Auslieferung stattgegeben hatte, gelangten auch
die Kölner Verwaltungsrichter zu der Überzeugung, dass Kaplan in der
Türkei ein nicht rechtsstaatliches Gerichtsverfahren wegen Hochverrats drohe. Konkret
bestehe die Gefahr, dass dabei belastende Aussagen verwendet werden könnten, die von
der türkischen Polizei unter Folter erzwungen wurden. Ein Sprecher des Bundeamtes
kündigte mittlerweile an, dass die Behörde Berufung gegen das Urteil einlegen
werde. (Az.: 3 K 629/02.A und 3 K 8110/02.A) Während die
Richterentscheidung von Amnesty International begrüßt wird, stößt sie
bei Politikern der Opposition und der Regierungsparteien auf Kritik und Unverständnis.
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) bezeichnete das Abschiebeverbot
als skandalös. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums kündigte an, man werde
sich trotz des Urteils weiter für eine Abschiebung Kaplans einsetzen. Der Rechtsexperte
der Grünen, Volker Beck, nannte es ein "Ärgernis", dass Kaplan in
Deutschland bleiben darf, verwies jedoch darauf, dass die Türkei die notwendigen
Voraussetzungen für eine Abschiebung schaffen müsste.
Welt 27.08.03 // Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht 28.08.03 //
FR 28.08.03 // Welt 28.08.03 // FR 29.08.03 // Welt 29.08.03
Plädoyer für
islamischen Religionsunterricht stößt auf Zustimmung Der Fuldaer
Bischof Heinz Josef Algermissen hat sich für islamischen Religionsunterricht an
deutschen Schulen ausgesprochen, sofern sichergestellt werden könne, dass dieser den
"vorher festgelegten Curricula" folgen würde. Die Alternative dazu sieht
Algermissen darin, dass Kinder moslemischer Eltern in Koranschulen unterrichtet
würden, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen. Dieses Plädoyer des
katholischen Bischofs findet nicht nur bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Zuspruch, sondern wird auch vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)
ausdrücklich begrüßt. ZMD-Sprecher Aiman A. Mazyek nannte es
"ermutigend", dass die katholische Kirche eine alte Forderung des islamischen
Zentralrats unterstützt, und sieht darin einen Appell an die deutsche Politik, sich aktiv
für die "Einführung eines deutschsprachigen, integrativen und
verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht" einzusetzen. Neben der
grundsätzlichen Zustimmung zum Vorschlag Algermisssens äußerte sich der
EKD-Schulreferenten Matthias Otto jedoch skeptisch, ob der staatliche Religionsunterricht
Koranschulen ersetzen kann. In Niedersachen hat unterdessen der bundesweit erste, auf
vier Jahre angesetzte Modellversuch zur Einführung von islamischen Religionsunterricht
als ordentliches Lehrfach begonnen. Damit setzt die niedersächsische
CDU/FDP-Landesregierung einen Beschluss der rot-grünen Vorgängerregierung
um, den das Kultusministerium im Jahr 2002 zusammen mit den großen moslemischen
Organisationen in Niedersachsen ausgehandelt hat.
FR 06.08.03 // Welt 12.08.03 // Welt 21.08.03
Kündigung einer
muslimischen Verkäuferin wegen Kopftuches nicht gerechtfertigt Das
Bundesverfassungsgericht hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Oktober 2002
bestätigt, wonach einer muslimischen Verkäuferin nicht wegen des Tragens eines
Kopftuches gekündigt werden darf. Die Verfassungsbeschwerde des Arbeitgebers gegen
das Urteil wurde vom obersten deutschen Gericht aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten nicht
zur Entscheidung angenommen. In ihrer Begründung folgten die Karlsruher
Richter der Argumentation des Bundesarbeitsgerichts: Zwar könne im Einzelfall eine
Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer unter Berufung auf seine
Grundrechte die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann, doch habe der Arbeitgeber
im vorliegenden Fall eine tatsächliche betriebliche Störung oder wirtschaftliche
Nachteile nicht plausibel dargelegt. Zwar betonten die Richter die grundsätzliche
Unternehmensfreiheit, doch der bloße Verdacht betrieblicher Beeinträchtigungen
rechtfertige nicht, dass die Glaubensfreiheit der Arbeitnehmerin "beiseite gestellt "
werde. Grundsätzlich bleibe es in der Zuständigkeit der Fachgerichte, im Einzelfall
über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu entschieden.
FAZ 22.08.03
Asylstatistik Im
August 2003 haben 3.548 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit ist die Zahl
der Asylbewerber im Vergleich zum Vormonat um 980 Personen (-21,6%) und im Vergleich
zum Vorjahresmonat August 2002 um 2.232 Personen (-38,6 %) zurückgegangen.
Insgesamt wurden in den ersten acht Monaten dieses Jahres 27,8 % weniger Asylgesuche
gezählt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die fünf
Hauptherkunftsländer sind - wie im Vormonat - die Türkei (432), Serbien und
Montenegro (337) und die Russische Föderation (231), vor China (203) und dem Iran
(187). Unter den zehn wichtigsten Herkunftsländer befinden sich im August 2003 auch
Aserbaidschan und Georgien; die Zahl der Asylbewerber aus diesen beiden Ländern ist
gegen den rückläufigen Trend jeweils von 94 auf 125 gestiegen. Im
August 2003 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge über die Anträge von 6.500 Personen entschieden, von denen 80
Personen (1,2 %) als Asylberechtigte anerkannt wurden. Weitere 89 Personen (1,4 %) erhielten
Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG. Abgelehnt wurden hingegen die Anträge
von 4.429 Personen (68,1 %), wobei in 194 Fällen Abschiebehindernisse nach § 53
AuslG festgestellt wurden. Auf sonstige Weise wurden die Anträge von 1.902 Personen
(29,3%) erledigt.
Pressemitteilung BMI 08.09.03
August
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