efms Migration Report
November 2006 | | | | |
EU/AU: EU wirbt
bei Ministerkonferenz für Partnerschaft in der Migrationspolitik Am 22.
und 23.11.06 fand eine Ministerkonferenz der Europäischen Union (EU) und der
Afrikanischen Union (AU) im libyschen Tripolis zu den Themen Migration und Entwicklung
statt. Ziel der Verhandlungen war die Erstellung eines Aktionsplans für eine
partnerschaftliche Einwanderungspolitik, um die Zuwanderung zum Nutzen beider
Kontinente effizienter zu gestalten. Die EU stellte ihr neues Konzept zur Begrenzung und
Steuerung der Einwanderung nach Europa vor, welches unter anderem ein Modell zur
befristeten Zuwanderung nach Europa beinhaltet. Außerdem möchten die
EU-Staaten die Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenschmuggel und
illegaler Einwanderung verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
(CDU) sagte bei dem Treffen, das Modell der befristeten Zuwanderung könne nur dann
funktionieren, wenn es gelänge die irreguläre Migration einzudämmen.
Die Repräsentanten der AU-Staaten fassten das Konzept weitestgehend positiv auf.
Der libysche Außenminister Chalgham gab allerdings zu bedenken, dass repressive
Lösungen allein nicht ausreichten, um illegale Einwanderung einzudämmen.
Marokkos Außenminister Bena?ssa riet davon ab, sich zu sehr auf die
Maßnahmen von Polizei und Grenzschutz zu verlassen. Es habe sich herausgestellt,
dass die Operationen der Sicherheitskräfte gegen illegale Einwanderung nur
begrenzten Erfolg hätten. Italien, als eines der am stärksten von illegaler
Einwanderung betroffenen Länder der EU, verdeutlichte, dass zusätzliche
Maßnahmen in jedem Fall nötig seien. Amnesty International lobte die
"positiven Ansätze" der europäischen Migrationspolitik. SZ 22.11.06 // Der Standard 22.11.06 // SZ 23.11.06 // NZZ 23.11.06 //
Pressemitteilung www.europa.eu 20.11.06
EUMC-Studie:
Diskriminierung und Rassismus in Europa Das EU-Beobachtungszentrum zu
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) stellte am 28.11.06 seine jüngste Studie
in Brüssel vor. Ergebnisse: In der gesamten EU fände Diskriminierung
besonders häufig in Schulen und auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt statt.
Beispielsweise sei Schulkindern ausländischer Herkunft in Einzelfällen verboten
worden, auf dem Schulhof in ihrer Muttersprache zu sprechen. Zwei Indikatoren für
die Empfänglichkeit der Arbeitsmärkte für Diskriminierung
bestünden in den höheren Arbeitslosenquoten der Migranten im Vergleich zu
den Mehrheitsbevölkerungen und in Stellenanzeigen. Bei der Wohnungssuche
stoße man in allen EU-Mitgliedsstaaten auf Wohnungsanzeigen, deren Formulierung
ausländische Interessenten ausschlössen. Insgesamt sei eine Zunahme
rassistischer Gewalt z.B. in Deutschland, Frankreich und Dänemark festzustellen.
Gewalttätige Übergriffe beträfen besonders häufig Roma. Aber
auch ein Erstarken von Islamfeindlichkeit und Antisemitismus sei zu verzeichnen.
Die Welt 29.11.06
Bleiberecht:
IMK-Beschluss als Übergangslösung Am 17.11.06 haben sich die
Innenminister der Länder bei ihrer Konferenz in Nürnberg auf eine Regelung
des Bleiberechts geeinigt, die sofort wirksam wurde. Danach sollen geduldete
Ausländer, die sich langjährig in Deutschland aufhalten, ein dauerhaftes
Bleiberecht erhalten. Voraussetzungen sind ein fester Arbeitsplatz und der Nachweis eines
permanenten Mindestaufenthaltes in Deutschland. Alleinstehende müssen sich seit acht
Jahren, Familien mit minderjährigen Kindern seit sechs Jahren in Deutschland
aufhalten. Mit sofortiger Wirkung trat auch ein bis zum 30.09.2007 gültiger
Abschiebestopp für alle Betroffenen in Kraft, denen bis dahin Zeit bleibt, eine
Anstellung zu finden. Union und SPD sind sich allerdings bereits darüber einig, dass
der Beschluss lediglich eine Übergangslösung sein soll, bis in einigen Monaten
ein Bundesgesetz in Kraft tritt. Die Koalition strebt insgesamt eine Lockerung des
Bleiberechtsbeschlusses der IMK an, da von der jetzigen Regelung nur ca. 20 000 der 190
000 geduldeten Ausländer profitieren würden. Dem IMK-Beschluss ging bereits
ein deutlich großzügigerer Vorschlag der Berliner Koalition voran. Eine
Kombination aus der Regelung der Innenminister der Länder mit der
ursprünglich geplanten Regelung des Bundes würde die Zahl der geduldeten
Ausländer mit Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht auf 60 000 erhöhen. 20
000 der Betroffenen könnten laut Schätzungen schon jetzt eine
Aufenthaltsgenehmigung beantragen, da sie bereits die Voraussetzung erfüllen.
SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz würdigte den IMK-Beschluss, die
Innenminister seien auf eine Lücke gestoßen, die der Gesetzgeber so schnell
nicht habe schließen können, indem sie eine Übergangsfrist bis Ende
September 2007 geschaffen hätten. Das Bundesinnenministerium erklärte, es sei
klar, dass die Koalition den Beschluss der IMK durch eine bundesgesetzliche Regelung
"ergänzen" werde. Pressemitteilung Bayerische
Staatsministerium des Innern 17.11.06 // SZ 18.11.06 // FAZ 21.11.06 // FR 21.11.06 // SZ
22.11.06 // Innenministerium Niedersachsen online 22.11.06
Große Koalition
beschließt Ehegattennachzug ab 18 Jahren Im Zuge der Überarbeitung
des Zuwanderungsrechts hat sich die große Koalition auf ein Mindestalter von 18
Jahren für Nachzüge von Ehepartnern geeinigt. Die Einführung des
gesetzlich festgeschriebenen Mindestalters ist ein Schritt zur Bekämpfung von
Zwangsheiraten junger muslimischer Frauen. Ein Nachzug soll auch verwehrt werden, wenn
es Anhaltspunkte für eine Zwangsheirat oder eine arrangierte Ehe gibt, mit der
Aufenthaltsgenehmigungen erschlichen werden sollen. Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) hatte sich für ein Mindestalter von 21 Jahren eingesetzt, die
SPD und die Integrationsbeauftragte des Bundes, Maria Böhmer (CDU), hatten jedoch
auf 18 Jahre bestanden. Außerdem wird ein Nachweis über Grundkenntnisse der
Deutschen Sprache von dem nachreisenden Ehepartner verlangt. SPD-Fraktionssprecher
Dieter Wiefelspütz erklärte, es sollten keine Integrationsdefizite mit nach
Deutschland gebracht werden. FAZ 05.11.06
BAMF legt Konzept
für Einbürgerungstest vor Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) hat ein Konzept für bundesweite
Einbürgerungsstandards entwickelt, das auf der Innenministerkonferenz vom
16./17.11.06 zur Kenntnis genommen wurde. Zwei Hürden gilt es danach für die
Einbürgerungskandidaten zu überwinden. Erstens sollten sie über
ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um Unterhaltungen und Nachrichten folgen
zu können. Zweitens ist ein Einbürgerungstest zu bestehen, der aus 33
Multiple-Choice-Aufgaben besteht, welche "staatsbürgerliches
Grundwissen" und Kenntnisse des Grundgesetzes in sechzig Minuten prüft. Als
Vorbereitung für den Test sieht das Konzept einen sechzigstündigen
Einbürgerungskurs sowie eine "Fibel" für Selbstlerner vor. Das
BAMF entschied sich bei seinem Entwurf für einen neutralen Wissenstest, anders als
in Baden-Württemberg, wo seit Anfang des Jahres auch die Einstellungen von
Einbürgerungswilligen abgefragt werde. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf
Stegner (SPD) lobte, nach dem Modell des BAMF gebe es keine
Gesinnungsschnüffelei und keine unsinnigen Fragen nach dem
baden-württembergischen Muster. FR 13.11.06 // Der
Spiegel 13.11.06 // SZ 15.11.2006
Binnenwanderung: Viele
Ostdeutsche kehren in ihre Heimat zurück Ein beträchtlicher Anteil
der Zuwanderer in den neuen Bundesländern sind Rückkehrer in die alte
Heimat, besagt ein Ergebnis einer Studie des Nexus-Instituts in Berlin. Hans-Luidger Dienel,
Geschäftsführer des Nexus Instituts, gibt an, in Magdeburg beispielsweise seien
30% der Zuwanderer Rückkehrende. In den Jahren 2003/2004 waren von etwa 3400
registrierten Zuwanderern 1000 Rückwanderer. Im ländlichen Raum liege der
Anteil sogar bei 50%. Viele der Heimkehrer nähmen sogar berufliche Nachteile in
Kauf. So sind die Hauptmotive für eine Rückkehr privater Natur. Lediglich ein
Drittel der Rückwanderer habe berufliche Gründe als Motivation angegeben,
erklärte Dienel. Die Welt 03.11.06
Kampf gegen
Fremdenfeindlichkeit: Koordinierungsgruppe gegen Rechtsextremismus Am
08.11.06 haben das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesfamilienministerium
(BMFSFJ) mit den jeweiligen Partnerressorts der neuen Länder einschließlich
Berlins sowie Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände beschlossen, eine
Koordinierungsgruppe gegen Rechtextremismus einzusetzen. Ziel der Gruppe ist es, die auf
allen Ebenen laufenden und geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus zu begleiten. Dabei sollen Synergieeffekte erzeugt, Doppelarbeit
vermieden und Lücken in der Handlungskette aufgezeigt werden. Gerd Hoofe,
Staatssekretär im BMFSFJ erklärte, es solle vor allem bei perspektivlosen
Jugendlichen angesetzt werden, die häufig offen für rechtextremistische
Ideologien seien. Im Jahr 2007 sollen insgesamt 24 Millionen Euro, 5 Millionen Euro mehr
als im Vorjahr, für den Kampf gegen Rechtextremismus eingesetzt werden. Ein neues
Aktionsprogramm des Bundes "Jugend, Vielfalt, Toleranz und Demokratie- gegen
Rechtextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" konzentriert sich
insbesondere auf soziale Integration, interkulturelles und interreligiöses Lernen,
antirassistische Bildung sowie Arbeit mit rechtsextremistisch gefährdeten
Jugendlichen. Das Programm besteht aus drei Säulen: Erstens aus der Förderung
von lokalen Aktionen, zweitens aus der Förderung von Modellprojekten und drittens
aus einer ständigen bundesweiten Auswertung. Pressemitteilung Bundesministerium des Innern 09.11.06 // Die Welt
21.11.06
Kampagne gegen
"Gewalt im Namen der Ehre" Das nordrhein-westfälische
Ministerium für Integration hat gemeinsam mit Migrantenorganisationen und
namhaften Frauen wie Alice Schwarzer und der Anwältin Seyran Ates eine Kampagne
gegen "Gewalt im Namen der Ehre" gestartet. 250 000 Postkarten mit Slogans
wie "Ihre Freiheit, seine Ehre" sollen in den nächsten Monaten in ganz
Deutschland verteilt werden; in Schulen sollen Theaterstücke zum Thema
aufgeführt und auf Podien diskutiert werden. Der nordrhein-westfälische
Integrationsminister Armin Laschet erklärt, Ehre sei ein Begriff, der häufig zur
Rechtfertigung von Gewalt benutzt würde. Die Kampagne soll nicht nur
Öffentlichkeit schaffen, sondern auch Begriffe neu definieren. Außerdem werde
ein Signal an betroffene Frauen gesandt, dass man ihnen helfe würde, sagte Seyran
Ates. Unterstützt wird die Kampagne auch von der türkischen Zeitung
"Hürriyet". Spiegel online 24.11.06
BVerfG: Asylbewerber
müssen Schmerzensgeld nicht für Lebensunterhalt aufwenden Am
02.11.06 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe ein Sonderrecht
des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig, welches bestimmt, dass
Schmerzensgeldzahlungen auf Sozialleistungen angerechnet werden müssen. Laut dem
Ersten Senat verstößt das Sondergesetz gegen den Gleichheitssatz des
Grundgesetzes. Schmerzensgeldzahlungen sollten erlittene körperliche und seelische
Beeinträchtigungen ausgleichen, sie dienten nicht der Existenzsicherung. Der
Gesetzgeber ist nun veranlasst die Vorschrift im Asylbewerberleistungsgesetz bis Juni 2007
neu zu regeln. Pressemitteilung BVerfg 02.11.06 // FR 03.11.2006
// FAZ 03.11.06
ZfT-Studie:
Verschlechterung des Islambildes in Deutschland Das Bild des Islams in der
öffentlichen Meinung in Deutschland hat sich, nach Ergebnissen einer Studie des
Zentrums für Türkeistudien (ZfT) der Universität Duisburg-Essen, seit
dem Jahr 2000 deutlich verschlechtert. Muslime würden seit dem
überproportional häufig als Terroristen und Gewalttäter dargestellt. In der
Studie wurden Häufigkeiten untersucht mit der islamkritische, integrations- und
sicherheitspolitische Themen in der öffentlichen Meinung erwähnt und
skeptische, kritische oder ablehnende Nennungen gegenüber dem Islam
geäußert wurden. Zft-Mitarbeiter Dirk Halm sagte, in der öffentlichen
Debatte habe die Sicherheitspolitik die Integrationspolitik abgelöst. Ursache sei die
Verknüpfung der Anti-Terror-Strategien mit dem Islam als Ganzem. Zwar sei bei
politischen Auftritten, etwa im Bundestag oder Zeitungsberichten, das Bemühen um
eine "faire Berichterstattung" zu verzeichnen, überwiegend gehe es aber in
eine negative Richtung. Nur noch ein Drittel der Aussagen sei um Ausgleich bemüht,
während gut 60% aller Darstellungen ein negatives Bild zeichneten. Evangelischer Pressedienst online 29.11.06 // FAZ 30.11.06
DIW-Studie: Ehemalige
Gastarbeiter besonders von Altersarmut bedroht Laut einer Studie des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin zum Thema
"Alterseinkommen bei Zuwanderern", sind ehemalige Gastarbeiter in
Deutschland besonders von Altersarmut bedroht: Die Renten von Arbeitsmigranten aus der
Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien seien im Durchschnitt 20% niedriger als die
Renten der einheimischen Bevölkerung in Deutschland. Für
deutschstämmige Aussiedler lägen die Altersrenten nur etwa 6% unter dem
Durchschnitt. Ursache für das geringere Rentenniveau ehemaliger Gastarbeiter sei zum
einen die kürzere Einzahlungszeit in das Rentensystem, zum anderen das geringere
Einkommensniveau der meist als ungelernte oder angelernte Arbeiter tätigen und von
Jobbabbau betroffenen Arbeitsmigranten. Ingrid Tucci, Mitautorin der Studie des DIW,
befürchtet, dass sich die Lage für kommende Generationen von Rentnern mit
Migrationhintergrund nicht verbessern werde, wenn es mit den Chancen auf dem
Arbeitsmarkt für Ältere und Zuwanderer nicht bergauf ginge. Pressemitteilung DIW 03.11.06 // SZ 04.11.06
Flüchtlingsrat
zeichnet Beckstein als "Abschiebeminister 2006" aus In der Aktion
"Wahl zum Abschiebeminister 2006" erklärte der Flüchtlingsrat
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) zum Sieger der Wahl. Er reagierte,
die Aktion sei für ihn eine Auszeichnung durch den politischen Gegner für eine
konsequente Anwendung des Rechts. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge und die Gerichte träfen die Entscheidungen über die
Anträge, die Länderinnenminister seien beim Vollzug der Urteile an diese
Entscheidungen gebunden. Pressemitteilung Bayerisches
Staatsministerium des Innern 16.11.06
Asylstatistik Im
November 2006 haben 1 749 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit sank
die Zahl der Asylbewerber gegenüber Oktober 2006 um 5,0 % (- 93 Personen) und ist
im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2005 um 29,0 % (-715 Personen)
zurückgegangen. Hauptherkunftsländer im November 2006 waren der Irak
(230), Serbien (196), Türkei (159), Russische Förderation (96), Vietnam (88).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat über die Anträge
von 2 582 Personen entschieden, von denen 28 Personen (1,1 %) als asylberechtigt anerkannt
wurden. Abschiebungsschutz nach §60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten 112
Personen (4,3 %). Abgelehnt wurden die Anträge von 1 576 Personen (61,0 %).
Anderweitig erledigt, z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des
Asylantrages, wurden die Anträge von 866 Personen (33,6 %). Pressemitteilung BMI 11.12.06
November
2006 | | | | |
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