efms Migration Report
September 2002 | | | | |
Deutschland und Jugoslawien unterzeichnen RücknahmeabkommenDer deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) und sein jugoslawischer Amtskollege Zoran ivkovic haben im Rahmen von Gesprächen über eine engere migrationspolitische und polizeiliche Zusammenarbeit ein bilaterales Rücknahmeabkommen unterzeichnet, das die wechselseitige Rücknahme ausreisepflichtiger Personen regelt. Das Abkommen ermöglicht es den deutschen Behörden, illegal aus Jugoslawien eingereiste Personen auch dann dorthin zurückzuführen, wenn die Betroffenen aus
Drittstaaten stammen oder staatenlos sind. Damit werden frühere Vereinbarungen ersetzt, die eine Rückführung nur bei jugoslawischen Staatsbürgern zuließen. Die Vereinbarungen müssen noch vom jugoslawischen Parlament ratifiziert werden, bevor sie ab dem 01. November 2002 anwendbar werden. Schily wertete das Abkommen als "wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration aus der Balkanregion" und erklärte, dass sich dadurch die Rückführungsverfahren erheblich beschleunigen würden. Pressemitteilung BMI 16.09.02
Zuwanderung wird kurz vor der Bundestagswahl wieder verstärkt thematisiert Nachdem das Thema Zuwanderung im Bundestagswahlkampf zunächst keine zentrale Rolle eingenommen hatte, präsentierten der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) und der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) knapp eine Woche vor der Wahl das Unionskonzept zur Novellierung des Zuwanderungsgesetzes (siehe August 2002) und rückten damit die Zuwanderungspolitik wieder stärker in den Mittelpunkt. Dabei wiederholten CDU/CSU ihre Kritik,
die bestehenden Regelungen würden pro Jahr im Saldo 100.000 Einwanderer mehr nach Deutschland führen. Rot-Grün wolle, "dass Deutschland eine moderne, multikulturelle Einwanderungsgesellschaft werden soll - das genau wollen wir nicht", so Beckstein. Von einem Strategiewechsel im Wahlkampf wegen sinkender Umfragewerte will die Union indes nicht sprechen; Zuwanderung sei ein wichtiges Thema, zentral bleibe allerdings die Arbeitsmarktpolitik, so Beckstein. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) warf der Union vor, Angste vor vermeintlichen Zuwanderungswellen zu schüren, und erinnerte erneut an die gesellschaftliche
Isolation, in der sich die CDU/CSU in Fragen der Zuwanderung befindet. Kritik an der Akzentuierung der Zuwanderungsthematik kommt auch vom Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gert Landsberg, dem Interkulturellen Rat in Deutschland und der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck. Mitteilungen der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen 16.09.02 // dpa 16.09.02 // FAZ 17.09.02 // FR 17.09.02 // SZ 17.09.02 // NN 18.09.02
Bundesinnenminister Schily beruft Mitglieder des Zuwanderungsrates Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat die ersten vier Mitglieder des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration vorgestellt. Neben Rita Süßmuth, die als Vorsitzende die Leitung des Gremiums übernehmen soll, wurden Klaus Bade, Leiter des Instituts für Migrationsforschung und interkulturelle Studien, Gerd Landsberg als Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, und Gert Wagner, Forschungsdirektor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, als
Mitglieder in den Zuwanderungsrat berufen. Die übrigen drei Plätze sollen von je einem Vertreter des Deutschen Gewerkschaftbundes, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Innenministerkonferenz der Länder besetzt werden. Mit der Ernennung der Mitglieder folgt Schily den Vorgaben des Zuwanderungsgesetzes, das die Bildung eines solchen Sachverständigenrates vorsieht. Das weisungsungebundene Gremium ist dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angegliedert und hat die Aufgabe, "die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der
Wanderungsbewegungen regelmäßig zu begutachten"(§76 Abs. 1 ZuwG). Mit Hilfe des jährlich vorgelegten Berichts des Zuwanderungsrates sollen die Entscheidungsgrundlagen für die künftige migrationspolitische Steuerung verbessert werden, so das Bundesinnenministerium. Pressemitteilung BMI 16.09.02 // FR 17.09.02 // SZ 17.09.02
Bayernweit erstes "Ausreisezentrum" für abgelehnte Asylbewerber eingerichtet Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) hat als einen wesentlichen Bestandteil des "integrierten Konzepts für eine konsequente Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger Ausländer" (Inka) die bayernweit erste Ausreiseeinrichtung für abgelehnte Asylbewerber in Fürth vorgestellt. In diese Ausreisezentren sollen vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber, die aufgrund fehlender Ausweispapiere nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, ohne zeitliche
Befristung eingewiesen werden, damit die Behörden dort "Maßnahmen zur Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit intensivieren" können, so Beckstein. Durch regelmäßige Befragungen soll die Herkunft der Ausländer ermittelt und deren Rückkehr in die Herkunftsländer vorbereitet werden. Obwohl Beckstein betonte, es handle sich bei diesen Einrichtungen nicht um ein "Vorstufe zur Abschiebehaft", und sich auf das neue Zuwanderungsgesetz berufen kann, das die Schaffung solcher Ausreisezentren in §61 rechtlich ermöglicht, erntete er Kritik von Flüchtlingsorganisationen und den Grünen. Die migrationspolitische Sprecherin
der bayerischen Landtags-Grünen, Elisabeth Köhler, warf dem Innenminister vor, der primäre Zweck dieser "Abschiebungslager" sei es, den "psychischen Druck auf die Flüchtlinge zu erhöhen". Außerdem hätten ähnliche Modellprojekte in anderen Bundesländer, wie Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, gezeigt, dass dieser Druck viele Flüchtlinge in die Illegalität dränge. Von den ersten 22 Ausländern, die von den Behörden aufgefordert wurden, sich in dem Fürther Ausreisezentrum einzufinden, sind zunächst nur drei der Anordnung gefolgt; drei weitere betroffene Personen haben sich mit einem Eilverfahren gegen die Einweisung
an das Verwaltungsgericht gewandt. Pressemitteilung Pro Asyl 09.09.02 // FAZ 10.09.02 // FR 10.09.02 // SZ 10.09.02 // dpa 17.09.02 // NZ 19.09.02
Bundesinnenminister verbietet weitere Teilorganisationen des "Kalifatsstaates" Nachdem in Dezember 2001 die islamistische Organisation "Kalifatsstaat" aufgrund von Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und Gefährdung der inneren Sicherheit verboten worden war, hat Bundesinneminister Otto Schily (SPD) im September 2002 16 weitere Teilorganisationen des "Kalifatsstaates" verboten und aufgelöst. Die betroffenen Organisationen stehen schon seit längerem im Verdacht, Untergliederungen der verbotenen Vereinigung des selbst ernannten
"Kalifen von Köln", Metin Kaplan, zu sein, jedoch hätte die Beweislage bisher nicht für ein Verbot ausgereicht, so der Bundesinnenminister. Metin Kaplan verbüßt seit 1999 in Deutschland eine vierjährige Haftstrafe wegen Aufruf zum Mord. Im Bundesjustizministerium wird derzeit geprüft, ob man dem Ersuchen der türkischen Regierung um die Auslieferung Kaplans nachkommen soll, nachdem das türkische Parlament Anfang August die Todesstrafe in Friedenszeiten offiziell abgeschafft hat. Obwohl beim Justizministerium Zweifel an der "De facto-Gültigkeit" der Abschaffung bestehen, schätzt Schily die Chancen für eine Auslieferung
Kaplans an die Türkei als "sehr gut" ein. Pressemitteilung BMI 19.09.02 // taz 20.09.02 // Welt am Sonntag 29.09.02
Ausgaben für Asylbewerber und Zahl ausländischer Sozialhilfeempfänger gehen zurück Die staatlichen Ausgaben für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind im Jahr 2001 um 12% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Seit Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung 1998 sei sogar ein Rückgang der staatlichen Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 23,7% zu registrieren, so das Bundesinnenministerium. Dies entspricht in etwa der Entwicklung der Asylbewerberzahlen, die seit 1998 um rund 20% gesunken sind. Außerdem
teilte der Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit, dass die Zahl der Ausländer, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch genommen haben, seit 1998 um 9,5% zurück gegangen sei. Pressemitteilung BMI 19.09.02 // BZ 20.09.02 // FAZ 20.09.02
Asylstatistik Im September 2002 haben 6.289 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Dies entspricht zwar einem Anstieg um 506 gegenüber den August-Zahlen, doch im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein deutlicher Rückgang von 21,4% (- 1.714 Personen) zu verzeichnen. Diese Zahlen belegen die allgemein rückläufige Tendenz bei den Asylzugängen, die sich auch daran ablesen lässt, dass in den ersten neun Monaten dieses Jahres 11.574 Asylbewerber weniger (-17,8%) registriert wurden als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Hauptherkunftsländer
sind wie schon im Vormonat der Irak (1.000), die Türkei (779) und die Bundesrepublik Jugoslawien (482). An vierter und fünfter Stelle stehen im September Bulgarien und die Russische Föderation (273). Dabei fällt besonders auf, dass die Zahl der Asylbewerber aus Bulgarien von vier im Juli und 63 im August auf 400 Personen im September extrem gestiegen ist. In diesem Monat hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) über die Asylanträge von 11.094 Personen entschieden. Als Asylberechtigte anerkannt wurden 159 Personen (1,6%); Abschiebeschutz nach §51 Abs. 1 AuslG erhielten 230 Personen
(2,3%). Die Anträge von 6.201 Personen (61,4%) wurden abgelehnt. Die übrigen Anträge (34,7%) wurden auf sonstige Weise (z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Asylantrages) erledigt. Pressemitteilung BMI 04.10.02 September 2002 | | | | |
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