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efms Migration Report


Dezember 2002

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EU-Innenminister einigen sich auf Zuständigkeit für Asylanträge

Die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich in der Frage, welches Land für den Asylantrag eines illegal in die EU eingereisten Ausländers zuständig ist, nach jahrelangem Streit auf einen Kompromiss verständigt. Demnach bleibt der Staat, in dem der Asylbewerber erstmals EU-Boden betritt, zwölf Monate lang für die Bearbeitung des Asylantrages verantwortlich. Wenn der Flüchtling binnen dieser Frist in ein anderes EU-Land weiterreist, kann dieses Land ihn wieder in das Erstaufnahmeland zurück schicken. Lassen sich die Umstände der illegalen Einreise in die EU nicht mehr rekonstruieren, fällt die Zuständigkeit für den Asylantrag dem Staat zu, in dem sich der Betroffene zuletzt mindestens fünf Monate aufgehalten hat.

Zur Klärung der Frage nach dem Einreiseland soll das neue polizeiliche Erkennungssystem Eurodac beitragen, das die EU-weite Speicherung und Abgleichung der Fingerabdrücken von Asylbewerbern vorsieht und Mitte Januar 2003 in Betrieb genommen werden soll.

Um die Zuständigkeit eines Staates für den Asylantrag festzustellen, haben die beiden Kriterien Einreise und Aufenthalt jedoch weiterhin nachrangige Bedeutung. Primär ist jenes EU-Land verantwortlich, in dem bereits ein Familienmitglied des Asylbewerbers lebt; außerdem hat der Mitgliedsstaat, der dem Flüchtling zuvor ein Visum oder eine Aufenthalts-erlaubnis erteilt hat, eine vorrangige Verantwortung für den Asylantrag.

Probleme bereitet den EU-Innenministern weiterhin die geplante Harmonisierung der Anerkennungskriterien für Flüchtlinge. Da das deutsche Innenministerium Vorbehalte gegen EU-Pläne zur Ausgestaltung des Abschiebeschutzes erklärt hat, musste die Verabschiedung des Richtlinienentwurfs zum Flüchtlingsbegriff von der Agenda des EU-Ministertreffens genommen und auf unbestimmte Zeit vertagt werden.
dpa 19.12.02 // FR 19.12.02 // NN 19.12.02 // SZ 19.12.02 // Pressemitteilung Pro Asyl 19.12.02 // FR 20.12.02


Bundesverfassungsgericht kippt Zuwanderungsgesetz und entfacht damit erneute Debatte

Das Bundesverfassungsgericht hat der Normenkontrollklage von sechs unionsgeführten Ländern stattgegeben und damit das Zuwanderungsgesetz zwei Wochen vor dessen geplantem In-Kraft-Treten gekippt. Nach mehrheitlicher Auffassung der Karlsruher Richter ist das Verhalten des damaligen Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit (SPD) bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat am 22. März 2002 als nicht verfassungskonform zu bewerten. Aufgrund dieses Formfehlers gilt die Zustimmung des Bundesrates als nicht gegeben und das Zuwanderungsgesetz somit als nichtig.

Unmittelbar nach dem Richterspruch kündigten führende Politiker von SPD und den Grünen an, das Gesetz bereits im Januar 2003 unverändert ein zweites Mal in das Gesetzgebungs-verfahren einzubringen. Da die Regierungsparteien im Bundesrat nicht die benötigte Mehrheit haben, hoffen sie auf eine Einigung mit der Union im Vermittlungsausschuss. Dazu erklärte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) seine "ausdrückliche Verhandlungsbereitschaft", und auch die neue Fraktionschefin der Grünen Katrin Göring-Eckardt betonte die Kompromiss-bereitschaft ihrer Partei unter der Voraussetzung, dass das humanitäre Grundanliegen des Gesetzes erhalten bleibt.

Während der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) diese rot-grünen Pläne ablehnend als "Provokation" bezeichnete und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) deutlich machte, die Union werde sich "keinen Schritt mehr" auf die Regierung zu bewegen, kündigte die Unionsspitze einvernehmlich an, ihren früheren aus 91 Änderungs-anträgen bestehenden Forderungskatalog unverändert als Verhandlungsgrundlage in den Vermittlungsausschuss einzubringen. Außerdem verständigten sich alle CDU-Minister-präsidenten und die Unionsvorsitzenden Angela Merkel (CDU) und Edmund Stoiber (CSU) auf eine gemeinsame Linie in den anstehenden Verhandlungen. In drei Kernpunkten sei die Union nicht zu Kompromissen bereit: Erstens müsse die Zuwanderung auf den deutschen Arbeitsmarkt strikt "nach deutschen Interessen" gesteuerte werden. Zweitens dürften die Asylgründe nicht über die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen, und drittens müssten die Integrationsmaßnahmen auf die bereits in Deutschland lebenden Ausländer ausgeweitet werden.

Während der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, aufgrund dieser Vorbedingungen der Union Zweifel an deren Verhandlungsbereitschaft äußerte, zeigt sich Otto Schily (SPD) weiterhin optimistisch, dass nach den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen am 2. Februar eine Einigung zwischen Regierung und Opposition im Vermittlungsausschuss erzielt werden wird. Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Wolfgang Gerhardt, kündigte unterdessen an, die FDP wolle alle Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch einladen, um noch vor der ersten Bundesratssitzung im neuen Jahr am 14. Februar 2003 zu einer Partei übergreifenden Einigung zu kommen. Auch Vertreter der Wirtschaft, der Kirchen und vieler Sozialverbände drängen die Politiker, möglichst schnell für eine einvernehmliche gesetzliche Regelung der Zuwanderung zu sorgen.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht werden auch einigen im gestoppten Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits am 1. Juli 2002 begonnen wurde, die gesetzliche Grundlage entzogen. So werden von nun an die zuständigen Mitarbeiter des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Asyl-anträge wieder weisungsunabhängig entscheiden; außerdem muss das umstrittene Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten wieder besetzt werden. Große Unklarheiten bestehen in der Frage, wer zukünftig für die Koordinierung von Sprach- und Integrationskursen verantwortlich sein wird. Durch das Zuwanderungsgesetz war dem Bundesamt dafür die alleinige Verantwortung übertragen worden.
dpa 18.12.02 // Spiegel 18.12.02 // SZ 19.12.02 // FAZ 19.12.02 // Financial Times Deutschland 19.12.02 // FR 19.12 02 // FR 20.12.02 // SZ 20.12.02 // FAZ 21.12.02 // FR 21.12.02 // Welt 21.12.02 // Welt am Sonntag 22.12.02 // SZ 23.12.02 // Welt 24.12.02 // FAZ 27.12.02 // FR 27.12.02 // SZ 30.12.02


Innenministerkonferenz: Kein dauerhaftes Bleiberecht für Minderheiten aus dem Kosovo

Trotz massiver Appelle von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorgani-sationen lehnte die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern ein dauerhaftes Bleiberecht für Roma und andere Minderheiten aus dem Kosovo ab. Die freiwillige Ausreise der betroffenen Personen habe zwar Vorrang, doch als letztes Mittel seien auch Abschie-bungen nötig, so der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Bremens Innensenator Kuno Böse (CDU). Angehörige der serbischen Minderheit bleiben bis auf Weiteres von solchen Rückführungsmaßnahmen ausgenommen. Die Innenminister einigten sich außerdem darauf, dass Zwangsrückführungen nur schrittweise und in Absprache mit der UN-Verwaltung im Kosovo (UNMIK) erfolgen sollen.

Bedenken gegen die Rückführungen von Minderheiten kommen nicht nur von der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck (Grüne), sondern auch vom deutschen UN-Sondergesandten im Kosovo, Michael Steiner. Dieser warnte davor, durch Zwangsabschiebung von Minderheiten in das Kosovo den fragilen Frieden dort zu zerstören. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat unterdessen angekündigt, weitere Verhandlungen mit der UNMIK zur Vorbereitung des Rückführungs-prozesses zu führen.

Des Weiteren einigten sich die Innenminister darauf, dass für afghanische Flüchtlinge zunächst keine zwangsweise Rückführung in Betracht kommt; die Abschiebung von Straftätern und Personen, die unter Terrorismusverdacht stehen, sei jedoch im Einzelfall möglich.

Keinen offiziellen Beschluss erzielten die Minister bei der Frage, wie man Arzte, die abzuschiebende Person auf ihre Reisetauglichkeit hin zu untersuchen haben, dazu bewegen kann, ihr medizinisches Gutachten auf die Einschätzung der Transportfähigkeit zu beschränken. Nach Böses Darstellungen verweigerten viele Arzte diese Bescheinigung zur Reisefähigkeit, da sie die medizinisches Versorgung im Heimatland für nicht gewährleistet halten. Für die Bewertung dieser Frage seien aber nicht die Arzte, sondern die Botschaften vor Ort zuständig, so der IMK-Vorsitzende.

Über den Plan Hessens, den Begutachtungsauftrag für die Arzte einzuschränken, und über den Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen, einen speziellen "Arzte-Pool", der direkt bei den Behörden angesiedelt werden soll, einzurichten, wurde auf der Konferenz nicht förmlich abgestimmt. Jedoch sollen in Zukunft verstärkt Amtsärzte zu den medizinischen Begutachtungen hinzugezogen werden. Außerdem soll der IMK-Vorsitzende Gespräche mit der Bundesärztekammer über die Reichweite der medizinischen Gutachten führen.
Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 04.12.02 // SZ 04.12.02 // taz 04.12.02 // FR 05.12.02 // Pressemitteilung der Freien Hansestadt Bremen/Der Senat 06.12.02 // taz 06.12.02 // FR 07.12.02 // taz 07.12.02


Bundesverwaltungsgericht klärt Bedingungen zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung von Ausländerbehörden für rechtswidrig erklärt, wonach Asylbewerbern, denen das "kleine Asyl" nach §51 Abs.1 AuslG zugesprochen wurde, eine Aufenthaltsbefugnis mit der Begründung verwehrte wurde, es bestünden aus behördlicher Sicht Zweifel an der Identität und Staatsangehörigkeit der Flüchtlinge. Außerdem führten die Ausländerbehörden an, die Betroffenen hätten nicht hinreichend an der Klärung solcher Fragen mitgewirkt.

Mit diesem Urteil gibt das Bundesverwaltungsgericht den Klagen dreier Flüchtlingen aus dem Sudan und dem Irak statt, denen die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis (§70 Asylverfahrens-gesetz) verweigert wurde, obwohl nach Auffassung der Richter alle Voraussetzungen dafür vorlagen: Die Asylbewerber wurden als politisch verfolgte Flüchtlinge im Sinne von §51 Abs.1 AuslG anerkannt, und die Abschiebung ins Heimatland selbst oder in einen anderen Staat ist "nicht nur vorübergehend unmöglich". Da sich keine konkrete und zeitnahe Abschiebemöglichkeit abzeichnet, darf die Ausländerbehörde den Betroffenen eine Aufenthaltsbefugnis nicht vorenthalten. Auf etwaige Zweifel an der Identität und Staats-angehörigkeit der Flüchtlinge komme es, so die zuständigen Richter, ebenso wenig an wie auf die Kooperationsbereitschaft bei der Aufklärung solcher Fragen. (BVerwG 1 C 3.02; 1 C 12.02; 1 C 25.02)
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts 18.12.02


Gerichtsurteil: Gute Schulnote in Deutsch gilt als Nachweis für Sprachkenntnisse

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Ausländer, die eine Aufent-haltserlaubnis beantragen, die dafür notwendigen Deutschkenntnisse durch eine gute Schulnote im Fach Deutsch nachweisen können. Mit diesem Urteil geben die Richter einem 16-jährigen Jugendlichen mit türkischer Staatsangehörigkeit Recht, dem die Ausländer-behörde in Frankfurt die Aufenthaltsgenehmigung aufgrund fehlender Sprachkenntnisse verweigerte, obwohl dieser einen Hauptschulabschluss mit der Note 2 im Fach Deutsch besitzt. Damit erfülle der Jugendliche zumindest die sprachlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis; dies, so die Kasseler Richter, dürfe die Ausländer-behörde nicht mehr in Frage stellen. (Az.: 12 UE 1019/02)
dpa 03.12.02 // FR 04.12.02


Spätaussiedlerzahlen gehen auch im Jahr 2002 weiter zurück

Die Zahl der nach der Einreise registrierten Spätaussiedler und ihrer mitgereisten Familien-angehörigen ist im Jahr 2002 auf 91.416 Personen und damit um etwa 7.000 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Von diesen eingereisten Personen verfügen nur noch 22% selbst über deutsche Volkszugehörigkeit mit deutschen Sprachkenntnissen; die übrigen sind mitgereiste Familienangehörige. Im Jahr 2001 lag dieser Anteil noch bei 24%, im Jahr 2000 bei 26%. Neben der Spätaussiedlerzahl ist auch die Zahl der Aufnahmeanträge weiterhin rückläufig. So wurden im Jahr 2002 66.833 Anträge gestellt, während im Jahr zuvor noch 83.812 und im Jahr 2000 106.895 Anträge eingegangen sind.

Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Jochen Welt (SPD), hat unterdessen erneut auf die Integrationsprobleme hingewiesen, die sich aus den fehlenden Sprachkenntnissen der mit den Spätaussiedlern mitreisenden Familienangehörigen ergeben. Im diesem Zusammenhang appellierte Welt an die Unionsparteien, das Zuwanderungsgesetz bei der erneuten Einbringung in das Gesetzgebungsverfahren nicht zu blockieren, da das Gesetz "für die Steuerung der Aussiedleraufnahme und die Integration unerlässlich" sei.

In dem vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Zuwanderungsgesetz war vorgesehen, dass nicht mehr nur die Spätaussiedler selbst, sondern auch die mitreisenden Familienangehörigen vor der Einreise nach Deutschland ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Außerdem sollten laut Gesetz Sprachfördermaßnahmen auch auf diese Personengruppe ausgeweitet werden.
Pressemitteilung BMI 02.01.03 // FAZ 03.01.03


Asylbewerberzahlen im Dezember 2002 und im Jahresvergleich rückläufig

Im Dezember 2002 haben 4.694 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vormonat um 816 Personen (-14,8%) und gegenüber Dezember 2001 um 882 Personen (-15,8%). Die Hauptherkunftsländer im Dezember 2002 waren die Türkei (624) und der Irak (616) vor der Bundesrepublik Jugoslawien (395), der Russischen Föderation (228) und Indien (203).

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im Dezember 2002 über die Anträge von 7.242 Personen entschieden, von denen 117 Personen (1,6%) als Asylberechtigte anerkannt wurden und 151 Personen (2,1%) Abschiebeschutz nach § 51 Abs.1 AuslG erhielten. Abgelehnt wurden die Anträge von 5.064 Personen (69,9%).

Auch im Jahresvergleich setzt sich der Rückgang der Asylbewerberzahlen weiter fort. So haben im gesamten Jahr 2002 71.172 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Diese Zahl liegt um 19,4% (17.160 Personen) unter dem Niveau des Vorjahres (88.287 Personen) und erreicht damit den niedrigsten Stand seit 1987. Die Hauptherkunftsländer im Jahr 2002 waren der Irak (10.242), die Türkei (9.575) und die Bundesrepublik Jugoslawien (6.679), gefolgt von der Russischen Föderation (4.058), Afghanistan (2.772) und dem Iran (2.642). Weitere wichtige Herkunftsländer waren Vietnam (2.340), Indien (2.246), Syrien (1.829) und Algerien (1.743). Im Vergleich zum Vorjahr fällt ein besonders starker Rückgang der Zahl der Asylbewerber aus dem Irak (-40,3%) und Afghanistan (-52,5%) auf.

Im Jahr 2002 hat das Nürnberger Bundesamt insgesamt 130.128 Asylentscheidungen gefällt. Dabei wurden nur 2.379 Personen als Asylberechtigte anerkannt, was einem Anteil von 1,8% und damit der niedrigsten Anerkennungsquote seit der bis 1985 zurück reichenden Statistik entspricht. Weiteren 4.130 Personen (3,2%) wurde 2002 das "kleine Asyl" nach § 51 Abs.1 AuslG und damit Abschiebeschutz gewährt. 61,8% der Asylanträge (80.443) lehnte das Bundesamt ab; die übrigen 33,2% (43.176) wurden anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Antrags).

Diese Entscheidungsquoten weisen große Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr auf, als noch 5,3% der Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt wurden und 15,8% Abschiebeschutz nach § 51 Abs.1 AuslG erhielten. Während das Bundesamt dies vor allem auf die vielen Altgesuche von Flüchtlingen aus Jugoslawien, die einen großen Teil der Asylentscheidungen im Jahr 2002 ausmachten, zurückführt, schätzt die Flüchtlingsorgani-sation Pro Asyl die Entscheidungspraxis unter Berufung auf die gesunken Anerkennungs-quoten irakischer Asylbewerber für zu strikt ein. Tatsächlich wurde 2001 noch jedem zweiten irakischen Flüchtling in Deutschland zumindest Abschiebeschutz gewährt; im Jahr 2002 galt dies nur noch für etwa halb so viele.
Pressemitteilung BMI 08.01.03 // dpa 09.01.03 // FR 09.01.03

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