efms Migration Report
Mai 2002 | | | | |
EU-Kommission drängt auf gemeinsame Überwachung der Außengrenze Die EU-Kommission hat sich erneut dafür eingesetzt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Sicherung der EU-Außengrenzen gegen Terrorismus, organisierte Kriminalität und illegale Einwanderung zu intensivieren. Langfristiges Ziel sei dabei der Aufbau einer gemeinsamen europäischen Grenztruppe, so die EU-Kommission. Als erster Schritt wird vorgeschlagen, die Arbeitsmethoden der Grenzkontrolle in den Mitgliedsstaaten
anzugleichen
und einheitliche Rechtsvorschriften
zu erarbeiten. Dazu soll ein gemeinsames Gremium eingerichtet werden, in dem alle zuständigen Grenzschutzbehörden der EU-Mitgliedsländer ihre Maßnahmen koordinieren können. Außerdem setzt sich die Kommission dafür ein, dass die Kosten, die bei der Überwachung der Außengrenzen entstehen, auf alle Mitgliedsländer verteilt werden. Die Vorschläge der Kommission zum schrittweisen Aufbau einer "Europäischen Grenzpolizei" decken sich prinzipiell auch mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie, die von der italienischen Regierung in Auftrag
gegeben wurde.
dpa 07.05.02 // SZ 08.05.02 // FAZ 29.05.02 // Information des BMI 30.05.02
EU-Richtlinienentwurf verschärft Regelung des Familiennachzugs Die EU-Kommission hat in ihren Richtlinienentwurf zur Familienzusammenführung das Nachzugsalter für Menschen aus Nicht-EU-Staaten auf zwölf Jahre gesenkt. Die ursprünglich geplante Regelung, wonach allen minderjährigen Kindern ein Nachzugsrecht eingeräumt werden sollte, konnte der EU-Kommissar für Inneres und Justiz Antonio Vitorino gegen den Druck aus einigen Mitgliedsländern, insbesondere Deutschland, nicht
verteidigen.
Zwar heißt es in dem Entwurf weiterhin, dass
Kinder bis 18 Jahren zu ihren Eltern nachreisen können, abweichend davon können die Mitgliedsländer jedoch Kindern über zwölf Jahren den Nachzug verwehren, wenn die ävorgesehenen Integrationskriterien" nicht erfüllt sind. Damit orientiert sich die EU-Kommission an dem, was das deutsche Zuwanderungsgesetz vorsieht. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass es im Ermessen des einzelnen Mitgliedsstaates liegen soll, ob nichteheliche Paare und ihre Kinder überhaupt ein Nachzugsrecht erhalten.
Focus 27.05.02 // FR 29.05.02
Überprüfung des Zuwanderungsgesetz durch Bundespräsidenten dauert an Eine Entscheidung des Bundespräsidenten Johannes Rau über das Zuwanderungsgesetz ist noch nicht gefallen. Bevor der Bundespräsident das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft setzen kann, muss er es vorher auf sein formal rechtmäßiges Zustandekommen hin überprüfen. Da es bei der Abstimmung im Bundesrat zu einem heftigen Streit zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den Unionsparteien wegen
der
Rechtmäßigkeit des Abstimmungsverlaufs gekommen war, kündigte
Johannes Rau eine besonders intensive Prüfung an. Dazu wolle er Gespräche mit Verfassungsrechtlern und Politikern führen, so der Bundespräsident. Spekulationen über eine unmittelbar bevorstehende Entscheidung, wies das Bundespräsidialamt zurück. Wenngleich einige Politiker der Regierungsparteien inzwischen mit der Unterzeichnung des Gesetzes rechnen, ließ Rau noch offen, wie er sich entscheiden werde. Der Bundespräsident kündigte lediglich an, seine Entscheidung mit einer Erklärung zu verbinden. Falls Johannes Rau das Gesetz unterschreibt, will
CDU/CSU
wie angekündigt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht
einreichen. Außerdem hat der Kanzlerkandidat der Union Edmund Stoiber (CSU) im Falle eines Sieges bei der Bundestagwahl im September ein neues strikteres Gesetz angekündigt.
BZ 21.05.02 // dpa 26.05.02 // FR 27.05.02 //dpa 28.05.02 // SZ 29.05.02 // FAZ 31.05.02
Diskussion über die Abschiebung von ethnischen Minderheiten in das Kosovo Bei Hilfsorganisationen und den Ausländerbeauftragten sind Befürchtungen laut geworden, wonach die Innenminister der Länder bei ihrem Treffen Anfang Juni einen Beschluss zur Abschiebung von ethnischen Minderheiten in das Kosovo fassen könnten. Für Serben, Roma, Ashkali und moslemische Slawen droht dort nach Angaben von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen jedoch weiterhin "Gefahr für Leib und Leben".
Dies bestätigte auch das UN-Flüchtlingshilfswerk
UNHCR und die UN-Verwaltung im Kosovo. Selbst in einem Papier der KFOR-Friedenstruppe heißt es, dass die Bewegungsfreiheit nicht sichergestellt werden kann. Diese Minderheiten könnten, so das UNHCR, ihre Enklaven nicht gefahrlos verlassen. Die Ausländerbeauftragten des Bundes, der Länder und der Gemeinden schlossen sich auf ihrer Bundeskonferenz Ende Mai den Forderungen von Pro Asyl oder Amnesty International an, den Abschiebeschutz für die Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo zu verlängern. Zwangrückführungen sollten vermieden werden.
dpa 27.05.02 // Pro Asyl 27.05.02 // FR 28.05.02 // dpa 29.05.02 // Pressemitteilung der Bundesausländerbeauftragten 29.05.02 // Pressemitteilung der Gesellschaft für bedrohte Völker 29.05.02
Verfassungsschutz: geringer Mitgliederanstieg extremistischer Ausländerorganisationen Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ist die Zahl der Mitglieder extremistischer Ausländerorganisationen im Jahr 2001 nur leicht von 58.800 auf 59.100 gestiegen. Überwiegend handelt es sich dabei um Anhänger islamistischer Organisationen, unter denen die türkische "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs" mit 27.500 Mitgliedern die gr"ßte Gruppe darstellt. Im Verfassungsschutzbericht 2001 wird zwar auf
extremistisch-islamistische
Bestrebungen auch außerhalb
muslimischer Länder hingewiesen, dennoch hebt der Bericht ausdrücklich hervor, dass sich weniger als ein Prozent der in Deutschland lebenden Ausländer solchen Gruppen angeschlossen hätten. Eine besondere Gefahr gehe, so der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Heinz Fromm, von Anhängern von Al Quaida und anderen extremistischen Terrorgruppen aus. Auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts vor den Aktivitäten extremistischer und terroristischer Ausländergruppen gewarnt. Konkrete Hinweise auf Anschläge
in Deutschland lägen allerdings nicht vor, so Schily.
In der rechtsextremen Szene stellen die Verfassungsschützer eine zunehmende Gewaltbereit-schaft fest. Die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten sei ebenso gestiegen wie die der Neonazis, wohingegen bei den rechtsextremistisch motivierten Straftaten ein deutlicher Rückgang zu verbuchen sei, so der Bundesinnenminister.
dpa 23.05.02 // FR 25.05.02 // NN 25.05.02 // SZ 25.05.02 // FAZ 29.05.02
Asylstatistik Im Mai 2002 haben 5.346 Personen Asyl in Deutschland beantragt. Damit geht die Zahl im Vergleich zum April 2002 um 11,2% (-673) und im Vergleich zum Mai letzten Jahres sogar um 23% (-1.595) zurück. Der rückläufige Trend der Asylanträge verglichen mit dem Vorjahresmonaten setzt sich somit fort. Die Hauptherkunftsländer bleiben auch im Mai 2002 die Türkei (741), der Irak (628), die Bundesrepublik Jugoslawien (578) vor der Russischen Föderation (288) und Afghanistan (230).
Das
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge hat im Mai über die Anträge von 11.864 Personen entschieden. Davon wurden 204 Personen (1,7%) als Asylberechtigte anerkannt. Abschiebeschutz nach 51 Abs.1 AuslG erhielten 317 (2,7%); abgelehnt wurden die Anträge von 6.829 Personen (57,6%). Die Anträge der übrigen 4.514 Personen (38%) haben sich auf sonstige Weise erledigt.
Pressemitteilung BMI 07.06.02 Mai 2002 | | | | |
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