Freitag | 22. November 2024
 
  Ihr Browser interpretiert leider kein JavaScript!


Home
Über uns
Arbeitsbereiche
efms Services
Ausbildung
Datenbanken
efms Migration Report
Migration Report 1994
Migration Report 1995
Migration Report 1996
Migration Report 1997
Migration Report 1998
Migration Report 1999
Migration Report 2000
Migration Report 2001
Migration Report 2002
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Migration Report 2003
Migration Report 2004
Migration Report 2005
Migration Report 2006
Migration Report 2007
Migration Report 2008
Migration Report 2009
RAXEN Bulletins
Statistische Berichterst.
Weiterbildung
Publikationen
Netzwerke
Veranstaltungen


 
  Drucken

efms Migration Report


Februar 2002

Vorheriger Monat

Nächster Monat

EU-Aktionsplan gegen illegale Einwanderung

Bei einem informellen Treffen in Spanien haben die Justiz- und Innenminister der EU über einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und illegaler Zuwanderung nach Europa verhandelt. Im Mittelpunkte der Gespräche standen dabei sowohl die Vereinheitlichung der Visumpolitik, der Aufbau eines gemeinsamen Visaregisters und die Abstimmung der nationalen Rückführungspraxis, als auch Pläne zur besseren Überwachung der EU-Außengrenzen und die Intensivierung polizeilicher und strafrechtlicher Kooperation zwischen den Ländern.

Die Minister haben ein Maßnahmenpaket der spanischen EU-Präsidentschaft weitgehend positiv aufgenommen. Zwar wurden keine konkrete Beschlüsse gefasst, doch zeigte sich der spanische Innenminister optimistisch, dass der Aktionsplan noch im Halbjahr der spanische Präsidentschaft verabschiedet werden könne.
SZ 14.02.02// FAZ 15.02.02 // SZ 15.02.02


Streit um Zuwanderungsgesetz verschärft sich

Der Anstieg der Arbeitslosenzahlen im Januar auf fast 4,3 Mio. hat den Streit um ein Zuwanderungsgesetz verschärft. Teile der SPD plädieren inzwischen für "Null Zuwanderung" für mittel und gering Qualifizierte; es solle statt dessen die Weiterqualifizierung von sozial Schwächeren verstärkt werden. Erschwert wird die Kompromissfindung in der Zuwanderungsdebatte durch eine Äußerung des SPD-Fraktionsvizes Stiegler über die Mitverantwortung der Vorgängerparteien von Union und FDP beim Aufstieg der Nationalsozialisten 1933. Die Union hat ihre Teilnahme an den geplanten Konsensgesprächen von einer Entschuldigung durch die SPD-Parteispitze abhängig gemacht. Die Gespräche kamen nicht zustande.

Die Aussichten auf eine Einigung noch vor den Bundestagswahlen im September werden sehr unterschiedlich beurteilt: Während sich die Grünen eher pessimistisch zeigen, halten weite Teile der SPD und FDP einen Kompromiss noch für möglich. Die Unionsparteien wollen sich einer Einigung nicht grundsätzlich verschließen, halten aber weiterhin an 16 "unverhandelbaren" Punkte ihres Forderungenkatalogs fest. Im Bemühen um einen Partei übergreifenden Konsens im Bundestag, wo am 1.März über das Gesetz entschieden wird, legt die rot-grüne Bundesregierung kurz vor der Abstimmung einen überarbeiteten Entwurf vor, mit dem sie zentralen Forderungen der CDU/CSU entgegen kommen und die Änderungswünsche der rot-schwarzen Landesregierung in Brandenburg erfüllen will. So wird im Änderungsantrag der Zweck des Gesetzes nicht mehr nur als Steuerung, sondern noch betonter als Begrenzung von Zuwanderung definiert. Für die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung will man keinen neuen Asylgrund, sondern lediglich ein Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention schaffen. Außerdem soll im Bereich der Arbeitsmigration die nationale und nicht die regionale Arbeitsmarktsituation ausschlaggebend sein; das Nachzugsalter von Flüchtlingskindern will man auf zwölf Jahre senken, dabei aber unter Berücksichtigung des "Kindeswohls" und der Integrationsaussichten Ausnahmen zulassen.

Da aus Sicht der Union ihre Forderungen durch diese Änderungen nicht hinreichend erfüllt seien, bleibe man bei der ablehnenden Haltung und kündigte ein Nein bei der Bundestagsabstimmung an. Auch die PDS lässt erkennen, dass sie dem Gesetzesentwurf im Bundestag nicht zustimmen wird; die FDP will sich enthalten. Bundesinnenministerium und SPD setzen unterdessen verstärkt auf eine Einigung im Bundesrat, wozu man besonders auf die Stimmen der SPD/CDU-Koalition in Brandenburg angewiesen ist. Falls der Entwurf in der Länderkammer nicht die nötige Mehrheit erhalten würde, will die Bundesregierung auf ein Vermittlungsverfahren verzichten, da auch in bei weiteren Verhandlungen kein Einvernehmen zu erwarten sei.
dpa 06.02.02 // FAZ 07.02.02 // NZ 08.02.02 // Welt am Sonntag 10.02.02 // Tagesspiegel 11.02.02 // Welt 13.02.02 // FAZ 16.02.02 // SZ 16.02.02 // Welt 18.02.02 // FAZ 20.02.02 // Welt 21.02.02 // SZ 25.02.02 // FAZ 27.02.02 // FR 27.02.02 // FAZ 28.02.02


"Green Card" für Haushaltshilfen

Das Bundesinnenministerium kündigt eine Verordnungsänderung an, wodurch es Familien, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, künftig möglich sein soll, eine Haushaltshilfe aus EU-Beitrittsländern einzustellen, sofern diese keine Pflegearbeiten ausführen; außerdem muss vorher sicher gestellt werden, dass sich keine bevorrechtigten inländischen Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz finden lassen. Die Entlohnung muss der deutscher Haushaltshilfen entsprechen. Soweit diese Bedingungen erfüllt sind, erhalten die angeworbenen Arbeitskräfte eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Bei Beratungen im Bundesrat haben Bayern, Baden-Württemberg, das Saarland und Hamburg gegen das "Green Card"-Modell für Haushaltshilfen votiert.
FR 01.02.2002 // Pressemitteilung BMI 05.02.2002


Oberlandesgericht Düsseldorf hält Rasterfahndung für teilweise rechtswidrig

Nachdem die Bundesländer Berlin und Hessen die Rasterfahndung auf richterliche Anordnung ausgesetzt haben, wird die polizeiliche Ermittlungspraxis nun auch vom Oberlandesgericht in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) kritisiert. Zwar billigt das Gericht ausdrücklich die Rasterfahndung bei Personen arabischer Herkunft oder muslimischen Glaubens, doch wird die Einbeziehung deutscher Staatsbürger als "unverhältnismäßig" und rechtswidrig bezeichnet. Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens betrachtet seine bisherige Fahndungspraxis trotz dieser richterlichen Einschränkung damit als "weitgehend bestätigt". Die Aussichten auf eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage haben sich durch zwei weitere Richtersprüche verschlechtert: Während das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil des Landgerichts Wiesbaden bestätigt und damit die Rasterfahndung in Hessen in zweiter Instanz für unzulässig erklärt, spricht das Verwaltungsgericht Mainz der umstrittenen Ermittlungspraxis seine volle Zustimmung aus.

Die Innenminister von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben sich unterdessen für eine Vereinheitlichung der Bedingungen der Rasterfahndung ausgesprochen. Bei der unterschiedlichen Rechtslage in den Bundesländern sei der Erfolg der Suche nach mutmaßlichen islamistischen Terroristen gefährdet.
SZ 09.0202 // Pressemeldung Innenministerium NRW 12.02.02 // Welt 12.02.02 // SZ 13.02.02 // SZ 19.02.02 // FR 22.02.02


Zentralrat der Muslime bekennt sich mit " Islamischer Charta" zum Grundgesetz

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat sich auf eine Grundsatzerklärung zur Beziehung der Muslime zu Staat und Gesellschaft geeinigt. In dieser "Islamischen Charta" bekennen sich die 19 den ZMD angehörigen islamischen Organisationen zur demokratischen Grundordnung, der deutschen Verfassung und den Menschenrechten. Gleichzeitig werden aber auch Forderungen erhoben: So soll deutschsprachiger Islamunterricht und Lehrstühle zur akademischen Ausbildung von islamischen Religionslehrer und Vorbeter eingeführt werden. Daneben müssten muslimischen Traditionen wie den lautsprecherverstärkten Gebetsrufe der Imame oder Bekleidungsvorschriften mehr Akzeptanz entgegen gebracht werden. Der ZMD reagiert mit dieser Erklärung auf die nach den Terrorsanschlägen in den USA lauter werdenden Rufe nach einem Dialog zwischen der deutschen Mehrheitsgesellschaft und den hier lebenden Muslimen. Die Islamische Charta ist auf unterschiedliche Resonanz gestoßen. Grundsätzlich begrüßten Kirchen und Politiker das moslemische Positionspapier, dennoch geht vielen die Erklärung nicht weit genug. Kritik wird u.a. daran geäußert, dass sich der ZMD in der Charta nicht ausdrücklich gegen die islamische Rechtsordnung (Scharia) ausspricht. Auch fehlen Klarstellungen über die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, so die Organisation "Türkische Gemeinde", die mit über 200 Mitgliedsverbände zu den größten Migrantenorganisationen Deutschland zählt.
Spiegel 20.02.02 // NZ 21.02.02 // FR 22.02.02 // Welt 26.02.02 // FR 27.02.02 // Welt 28.02.02


Asylstatistik

Im Februar 2002 beantragten in Deutschland 5.771 Personen Asyl. Damit sank die Anzahl der Asylbewerber im Vergleich zum Januar um 1.991 Personen oder -25,7%. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Anträge um 449 (-7,2%) zurückgegangen und hat so den niedrigsten Wert für diesen Monat seit 1987 erreicht. Diese geringen Zugangszahlen liegen in erster Linie daran, dass deutlich weniger Menschen aus dem Irak, der Türkei, sowie Afghanistan einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben als noch im Januar 2002. Die Hauptherkunftsländer sind weiterhin der Irak, die Türkei und die Bundesrepublik Jugoslawien. Afghanistan liegt inzwischen hinter der Russischen Föderation an fünfter Stelle.

Im Februar hat das Bundesamt über die Asylanträge von 11.859 Personen entschieden, wovon 2,2% als asylberechtigt anerkannt wurden; 5,1% erhielten nach § 51 Abs.1 Abschiebeschutz und 61,3% wurden abgelehnt.
Pressemitteilung BMI 08.03.02

Februar 2002

Vorheriger Monat

Nächster Monat


© efms 2019 Diese Seite wurde zuletzt am 08.12.2022 geändert | betreut diese Seite