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efms Migration Report
August 2008 | | | | |
EU:
Bootsflüchtlinge werden zu humanitärem und politischem Problem
Die Europäische Union (EU) insgesamt, besonders aber einige EU-Mittelmeerstaaten
sehen sich aufgrund der großen Zahl von Asylsuchenden, die über das
Mittelmeer in die EU reisen, mit zunehmenden humanitären und politischen
Problemen konfrontiert. Betroffen sind vor allem Italien, Griechenland und Malta. Die
südeuropäischen EU-Staaten sind auch durch die erfolgreiche
Abschottungspraxis Spaniens Ziel einer steigenden Zahl so genannter
Bootsflüchtlinge. Nach Angabe offizieller Stellen in den betroffenen Ländern
können sie die Flüchtlingszuwanderung kaum mehr bewältigen, was zum
Teil menschen- und asylrechtlich prekäre Zustände beim Umgang mit den
Flüchtlingen sowie bei ihrer Unterbringung zur Folge hat. Griechenland etwa steht
deshalb bereits seit einiger Zeit in der Kritik: So hatte das Flüchtlingskommissariat der
Vereinten Nationen (UNHCR) wegen untragbarer Bedingungen in Flüchtlingslagern
und grober Verstöße gegen das europäische Asylrecht im April diesen
Jahres die EU-Staaten erstmals dazu aufgerufen, die durch die Dublin-Verordnung
begründeten Flüchtlings-Transfers nach Griechenland zu stoppen. Die
Dublin-Verordnung verpflichtet Asylsuchende, einen Antrag in dem Land zu stellen,
über welches sie in die EU eingewandert sind und erlaubt anderen EU-Staaten, weiter
gewanderte Flüchtlinge in das Ersteinreiseland zurückzuführen. Die
griechische Außenministerin Dora Bakogiannis sagte, es sei unfair, dass Länder,
die wegen ihrer geografischen Lage in der Mitte Europas selbst keine massive Zuwanderung
von Flüchtlingen erlebten, Griechenland pauschal verurteilten. Sie erwarte, dass jene
Länder einen gerechten Teil der Lasten übernehmen. Neben dem Anstieg der
Flüchtlingszahl scheint zusätzlich auch ein qualitativer Wandel der
Flüchtlingsgruppe die Lage zu verschärfen: Laut Angaben des Kinderhilfswerks
der Vereinten Nationen (UNICEF) versuchen immer mehr unbegleitete Minderjährige
über den Seeweg in die EU zu gelangen. Der UNICEF-Vertreter in der
marokkanischen Hafenstadt Tanger, Mohammed Serifi Villar, erklärte, da es für
Erwachsene immer schwieriger werde, legal oder illegal in die EU einzureisen, würden
nun immer häufiger Kinder auf den Weg geschickt. Die Eltern sähen für
sie aufgrund der EU-weit geltenden UN-Kinderrechtskonvention aufgrund derer die
EU-Staaten verpflichtet seien, die Kinder erst einmal in Obhut zu nehmen,
größere Erfolgschancen. FR 06.08.08 // Der Standard
online 24.08.08 // Handelsblatt 26.08.08
Härtefallkommissionen erhalten dauerhafte gesetzliche Grundlage Mit dem
Beschluss des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes durch das Bundeskabinett am 27.08.08
hat die Bundesregierung auch die im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes 2005
eingeführte Befristung der Härtefallregelung zum 31.12.09 aufgehoben. Die
damit einhergehende Änderung des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht es den
Bundesländern, langfristig Härtefallkommissionen einzusetzen.
Härtefallkommissionen können die obersten Landesbehörden ersuchen,
Ausländern einen Aufenthaltstitel jenseits der übrigen im Gesetz normierten
Voraussetzungen zu erteilen. Das Bundesinnenministerium begründete den Schritt
damit, dass sich die Regelung bewährt habe und mittlerweile alle Bundesländer
Härtefallkommissionen eingerichtet hätten, die erfolgreich arbeiteten.
Flüchtlingsorganisationen begrüßten einerseits die Entfristung der
Härtefallregelung, andererseits kritisierten sie im Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
weiter geplante, die sogenannten Geduldeten (ausreisepflichtige Ausländer, deren
Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde) betreffenden Regelungen als "zu
kurz greifend". So soll es beispielsweise beruflich qualifizierten Geduldeten
künftig ermöglicht werden, zum Zwecke der Beschäftigung eine
Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Voraussetzungen seien allerdings so restriktiv gestaltet,
dass vermutlich nicht einmal das erklärte gesetzgeberische Ziel, aus der Gruppe der
Geduldeten die qualifizierten Fachkräfte abzuschöpfen, erreicht werden
könne, kommentierte Pro Asyl. Pressemitteilung BMI
27.08.08 // Pressemitteilung Pro Asyl 27.08.08 // www.bildungsspiegel.de
27.08.08
Debatte um
Integrationspreis-Inflation Integrationspolitiker und -experten warnen angesichts
einer wachsenden Zahl von Preisen für gelungene Integrationsprojekte vor einer
Entwertung der Auszeichnungen und mahnen zu mehr Sorgfalt bei ihrer Vergabe. Zwar
lägen laut Experten keine genauen Daten zur Zunahme vor, dennoch sei ein
sprunghafter Anstieg solcher Auszeichnungen bemerkbar. Cem Özdemir,
Europaabgeordneter der Grünen, karikierte: Nehme die Zahl der Auszeichnungen
weiter so zu wie zuletzt, sei in fünf Jahren niemand mehr übrig, der noch
prämiert werden könne. Der migrationspolitische Sprecher der Partei Die Linke
in NRW, Ali Atalan, warnte vor Prämierungen als Alibi-Aktionen. Preise seien gut,
aber sie könnten nur der symbolische Teil einer gesamten Integrationspolitik sein. In
NRW sehe er die Tendenz, dass die harte Integrationsarbeit hinter den Symbolen
zurückbleibe. Die SPD-Bundestagsabgeordnete, Lale Akgün, forderte eine
differenzierte Sicht. Erstmal seien mehr Auszeichnungen eine gute Sache, denn sie seien
Ansporn für Gewinner und Zuschauer gleichermaßen. Klar müsse aber
sein, dass Preise die Integrationspolitik nicht ersetzen könnten, so Akgün.
Ruhr Nachrichten 30.07.08
Bildung: Erstes Schulbuch
für den Islamunterricht erschienen Am 27.08.08 ist das erste Buch für
den islamischen Unterricht an deutschen Schulen mit dem Titel "Saphir"
(arabisch: Botschaft) erschienen. In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Bremen und
Niedersachsen soll das Buch muslimischen Kindern der fünften und sechsten Klasse
künftig nicht nur die wichtigsten Begriffe und Rituale des Islams näherbringen,
sondern auch zeigen, was die christliche und muslimische Lebenswelt verbindet. Der
nordrhein-westfälische Schulministeriumssprecher Jörg Harm machte jedoch
deutlich, dass das Buch keinen Religionsunterricht im konfessionellen Sinne stütze.
Anders als der christliche Religionsunterricht erfülle der Islamunterricht keine
Erziehungsfunktion, sondern habe lediglich den informierenden Charakter eines
Sachunterrichts. Zwar würde bereits darüber verhandelt, den Islam auch als
Bekenntnisunterricht anzubieten, doch müsse dem Grundgesetz entsprechend der Unterricht
"in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der
Religionsgemeinschaften" erteilt werden. Dazu fehle bislang aber noch eine staatlich
anerkannte Religionsgemeinschaft der Muslime, so Harms. SZ
18.08.08 // Der Spiegel online 26.08.08 // BZ 27.08.08 // Berliner Morgenpost online
27.08.08
Jede vierte Familie in
Deutschland hat Migrationshintergrund Laut statistischem Bundesamt lag im Jahr
2007 bei einem Viertel der Familien in Deutschland ein Migrationshintergrund vor: In 2,3
Mio. von den 8,6 Mio. Familien mit Minderjährigen Kindern (27%) sei mindestens ein
Elternteil Ausländer, Eingebürgerter oder Spätaussiedler. Auch lebten in
diesen Lebensgemeinschaften mehr Kinder als in deutschen Familien: Zuwandererfamilien
hätten im Durchschnitt 1,74 Minderjährige in ihrer Obhut, deutsche dagegen nur
1,54 Kinder. Zudem läge der Anteil der Lebensgemeinschaften mit drei oder mehr
Kindern bei den Familien mit Migrationshintergrund mit 16% fast doppelt so hoch wie bei
den Deutschen (9%). Zudem lebten die Paare eingewanderter Familien häufiger in
traditionellen Lebensgemeinschaften: 2007 seien von den 2,3 Mio. Paaren
ausländischer Herkunft 82% verheiratet gewesen, bei den Lebensgemeinschaften ohne
Migrationshintergrund seien es 72% gewesen. Pressemitteilung
Destatis 05.08.08 // FAZ 06.06.08 // BZ 06.08.08
Zahlen zum muslimischen
Leben in Deutschland Nach Angaben des Zentralinstituts Islam-Archiv
Deutschland in Soest ist die Anzahl der in Deutschland lebenden Muslime im Jahr 2007 auf
über 3,5 Mio. (3,508 Mio.) Menschen gestiegen, 6,5% mehr als noch im Vorjahr. Der
Zuwachs resultiere aus einem Geburtenüberschuss und Zuwanderung zum Zwecke der
Familienzusammenführung, erklärte M. Salim Abdullah, Seniordirektor des
Instituts. Die Zahl der zum Islam konvertierten Deutschen habe im Jahr 2007 bei rund 2 400
Personen gelegen, 2006 etwa bei 4 000. Als häufigste Gründe hätten die
Konvertiten vor allem Probleme mit dem christlichen Dogma der Dreifaltigkeit Gottes
genannt sowie die klaren religiösen Vorschriften im Islam. Die Zahl der Moscheen sei
von 159 auf 206 angewachsen. Hinsichtlicht der Haltung der Muslime gegenüber den
politischen Parteien in Deutschland sei die Zustimmung zu den im Bundestag vertretenen
Parteien zurückgegangen: 52% tendierten zur SPD (2006: 59%), 14,4% zu
Bündnis 90 die Grünen (2006: 17,7%), 4,6% zur CDU (2006: 6,4%) und 2,3%
stünden der Partei "Die Linken" nahe (2006: 2,9%). Die FDP
überzeuge nur weniger als 1% (2006: 1,9%). Unentschlossen bezüglich ihrer
Parteipräferenz seien 23% der Muslime. idea.de- Das
christliche Nachrichtenportal 18.08.08
BVerwG: Kein
Familiennachzug bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II Kinder von in Deutschland
lebenden Ausländern dürfen ihren Eltern nicht folgen, wenn sich daraus
für diese ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
Sozialgesetzbuch II (SGB II), z.B. auf Arbeitslosengeld II, ergeben. So entschied am
26.06.08 das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Leipziger Richter argumentierten,
ein Familiennachzug hinge unter anderem davon ab, ob der Lebensunterhalt in Deutschland
gesichert sei. Dabei sei es unerheblich, ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch
genommen würden oder nicht. Pressemitteilung BVerwG
26.08.08 // FR 27.08.08
Berlin: Schulabbrechern
droht Ausweisung Der Berliner Senat hat mit einer Änderung der
Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit geschaffen, jungen
Ausländern einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu verwehren, wenn diese keinen
Schulabschluss anstreben, d.h. häufige Fehlzeiten oder zu schlechte Noten vorweisen.
Ziel der Regelung sei es, gemäß des Prinzips des Forderns und Förderns
Anreize zu setzen, eine Ausbildung zu absolvieren. Damit wolle der Senat die hohe Zahl an
Schulabbrechern mit Migrationshintergrund in Berlin reduzieren und die Lebenschancen der
Jugendlichen in Deutschland erhöhen, sagte Innenstaatssekretär Ulrich Freise
(SPD). Anders als von Migrantenorganisationen befürchtet, soll eine Abschiebung nur
erfolgen, falls nennenswerte Straftaten hinzukämen. Die Grünen, die Linke, der
Flüchtlingsrat, kirchliche Institutionen sowie der Integrationsbeauftragte des Senats,
Günther Piening, kritisierten die neue Richtlinie scharf. Piening sagte etwa, mit der
Regelung würde versucht, über das Ausländerrecht Missstände zu
korrigieren, die in der Bildungspolitik zu beheben versäumt wurden. Tagesspiegel online 20.08.08 // Die Welt online 21.08.08 // SZ
22.08.08
ZMD richtet
Humor-Wettbewerb für Muslime aus Der Zentralrat der Muslime in
Deutschland (ZMD) hat auf der Internetjugendplattform "Waymo" den
"Muslim Comedy Contest" ausgerufen. Dort werden Witze, humorvolle Lieder
und Videos rund um das Thema Islam veröffentlicht. ZMD-Generalsekretär,
Aiman Mazyek, erklärte, damit solle gezeigt werden, dass der Islam kein Tabuthema
für Humoristen sei. Mazyek erklärte zudem, manche Muslime seien in ihren
religiösen Gefühlen zu leicht verletzlich. Wenn unter Muslimen der Sinn
für Selbstironie und Humor wüchse, indem sich z.B. eine islamische
Kabarretszene entwickelt, könnten sie auch gelassener auf Spott reagieren. Jedoch
stelle auch der unter Nicht-Muslimen verbreitete Eindruck, Muslime seien insgesamt
"zu dünnhäutig", ein Zerrbild dar, welches der Streit um die
Muhammad-Karikaturen scheinbar bestätige. Die Welt
07.08.08 // Die Welt 15.08.08
Asylstatistik Im
August 2008 haben 1 659 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit sank die
Zahl der Asylbewerber sowohl gegenüber Juli 2008 um 7,5% (-134 Personen) als auch
im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2007 um 13,5% (-259 Personen).
Hauptherkunftsländer im August waren der Irak (568), die Türkei (92), Vietnam
(82), Syrien (75) und der Kosovo (66). Das Bundesamt hat in diesem Monat über die
Anträge von 1 738 Personen entschieden. Insgesamt 676 Personen (38,9%) wurden als
Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.
Davon erhielten 24 Personen (1,4%) eine Asylberechtigung nach Art. 16a des Grundgesetzes sowie 652 Personen (37,5%) Flüchtlingsschutz nach § 3
des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes.
Abgelehnt wurden die Anträge von 530 Personen (30,5%). Anderweitig erledigt (z.B.
durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die
Anträge von 484 Personen (27,8%). Pressemitteilung BMI
16.09.08
August 2008 | | | | |
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