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efms Migration Report


August 2008

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EU: Bootsflüchtlinge werden zu humanitärem und politischem Problem

Die Europäische Union (EU) insgesamt, besonders aber einige EU-Mittelmeerstaaten sehen sich aufgrund der großen Zahl von Asylsuchenden, die über das Mittelmeer in die EU reisen, mit zunehmenden humanitären und politischen Problemen konfrontiert. Betroffen sind vor allem Italien, Griechenland und Malta. Die südeuropäischen EU-Staaten sind auch durch die erfolgreiche Abschottungspraxis Spaniens Ziel einer steigenden Zahl so genannter Bootsflüchtlinge. Nach Angabe offizieller Stellen in den betroffenen Ländern können sie die Flüchtlingszuwanderung kaum mehr bewältigen, was zum Teil menschen- und asylrechtlich prekäre Zustände beim Umgang mit den Flüchtlingen sowie bei ihrer Unterbringung zur Folge hat. Griechenland etwa steht deshalb bereits seit einiger Zeit in der Kritik: So hatte das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) wegen untragbarer Bedingungen in Flüchtlingslagern und grober Verstöße gegen das europäische Asylrecht im April diesen Jahres die EU-Staaten erstmals dazu aufgerufen, die durch die Dublin-Verordnung begründeten Flüchtlings-Transfers nach Griechenland zu stoppen. Die Dublin-Verordnung verpflichtet Asylsuchende, einen Antrag in dem Land zu stellen, über welches sie in die EU eingewandert sind und erlaubt anderen EU-Staaten, weiter gewanderte Flüchtlinge in das Ersteinreiseland zurückzuführen. Die griechische Außenministerin Dora Bakogiannis sagte, es sei unfair, dass Länder, die wegen ihrer geografischen Lage in der Mitte Europas selbst keine massive Zuwanderung von Flüchtlingen erlebten, Griechenland pauschal verurteilten. Sie erwarte, dass jene Länder einen gerechten Teil der Lasten übernehmen. Neben dem Anstieg der Flüchtlingszahl scheint zusätzlich auch ein qualitativer Wandel der Flüchtlingsgruppe die Lage zu verschärfen: Laut Angaben des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) versuchen immer mehr unbegleitete Minderjährige über den Seeweg in die EU zu gelangen. Der UNICEF-Vertreter in der marokkanischen Hafenstadt Tanger, Mohammed Serifi Villar, erklärte, da es für Erwachsene immer schwieriger werde, legal oder illegal in die EU einzureisen, würden nun immer häufiger Kinder auf den Weg geschickt. Die Eltern sähen für sie aufgrund der EU-weit geltenden UN-Kinderrechtskonvention aufgrund derer die EU-Staaten verpflichtet seien, die Kinder erst einmal in Obhut zu nehmen, größere Erfolgschancen.
FR 06.08.08 // Der Standard online 24.08.08 // Handelsblatt 26.08.08

Härtefallkommissionen erhalten dauerhafte gesetzliche Grundlage

Mit dem Beschluss des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes durch das Bundeskabinett am 27.08.08 hat die Bundesregierung auch die im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes 2005 eingeführte Befristung der Härtefallregelung zum 31.12.09 aufgehoben. Die damit einhergehende Änderung des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht es den Bundesländern, langfristig Härtefallkommissionen einzusetzen. Härtefallkommissionen können die obersten Landesbehörden ersuchen, Ausländern einen Aufenthaltstitel jenseits der übrigen im Gesetz normierten Voraussetzungen zu erteilen. Das Bundesinnenministerium begründete den Schritt damit, dass sich die Regelung bewährt habe und mittlerweile alle Bundesländer Härtefallkommissionen eingerichtet hätten, die erfolgreich arbeiteten. Flüchtlingsorganisationen begrüßten einerseits die Entfristung der Härtefallregelung, andererseits kritisierten sie im Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz weiter geplante, die sogenannten Geduldeten (ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde) betreffenden Regelungen als "zu kurz greifend". So soll es beispielsweise beruflich qualifizierten Geduldeten künftig ermöglicht werden, zum Zwecke der Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Voraussetzungen seien allerdings so restriktiv gestaltet, dass vermutlich nicht einmal das erklärte gesetzgeberische Ziel, aus der Gruppe der Geduldeten die qualifizierten Fachkräfte abzuschöpfen, erreicht werden könne, kommentierte Pro Asyl.
Pressemitteilung BMI 27.08.08 // Pressemitteilung Pro Asyl 27.08.08 // www.bildungsspiegel.de 27.08.08

Debatte um Integrationspreis-Inflation

Integrationspolitiker und -experten warnen angesichts einer wachsenden Zahl von Preisen für gelungene Integrationsprojekte vor einer Entwertung der Auszeichnungen und mahnen zu mehr Sorgfalt bei ihrer Vergabe. Zwar lägen laut Experten keine genauen Daten zur Zunahme vor, dennoch sei ein sprunghafter Anstieg solcher Auszeichnungen bemerkbar. Cem Özdemir, Europaabgeordneter der Grünen, karikierte: Nehme die Zahl der Auszeichnungen weiter so zu wie zuletzt, sei in fünf Jahren niemand mehr übrig, der noch prämiert werden könne. Der migrationspolitische Sprecher der Partei Die Linke in NRW, Ali Atalan, warnte vor Prämierungen als Alibi-Aktionen. Preise seien gut, aber sie könnten nur der symbolische Teil einer gesamten Integrationspolitik sein. In NRW sehe er die Tendenz, dass die harte Integrationsarbeit hinter den Symbolen zurückbleibe. Die SPD-Bundestagsabgeordnete, Lale Akgün, forderte eine differenzierte Sicht. Erstmal seien mehr Auszeichnungen eine gute Sache, denn sie seien Ansporn für Gewinner und Zuschauer gleichermaßen. Klar müsse aber sein, dass Preise die Integrationspolitik nicht ersetzen könnten, so Akgün.
Ruhr Nachrichten 30.07.08

Bildung: Erstes Schulbuch für den Islamunterricht erschienen

Am 27.08.08 ist das erste Buch für den islamischen Unterricht an deutschen Schulen mit dem Titel "Saphir" (arabisch: Botschaft) erschienen. In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Bremen und Niedersachsen soll das Buch muslimischen Kindern der fünften und sechsten Klasse künftig nicht nur die wichtigsten Begriffe und Rituale des Islams näherbringen, sondern auch zeigen, was die christliche und muslimische Lebenswelt verbindet. Der nordrhein-westfälische Schulministeriumssprecher Jörg Harm machte jedoch deutlich, dass das Buch keinen Religionsunterricht im konfessionellen Sinne stütze. Anders als der christliche Religionsunterricht erfülle der Islamunterricht keine Erziehungsfunktion, sondern habe lediglich den informierenden Charakter eines Sachunterrichts. Zwar würde bereits darüber verhandelt, den Islam auch als Bekenntnisunterricht anzubieten, doch müsse dem Grundgesetz entsprechend der Unterricht "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften" erteilt werden. Dazu fehle bislang aber noch eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft der Muslime, so Harms.
SZ 18.08.08 // Der Spiegel online 26.08.08 // BZ 27.08.08 // Berliner Morgenpost online 27.08.08

Jede vierte Familie in Deutschland hat Migrationshintergrund

Laut statistischem Bundesamt lag im Jahr 2007 bei einem Viertel der Familien in Deutschland ein Migrationshintergrund vor: In 2,3 Mio. von den 8,6 Mio. Familien mit Minderjährigen Kindern (27%) sei mindestens ein Elternteil Ausländer, Eingebürgerter oder Spätaussiedler. Auch lebten in diesen Lebensgemeinschaften mehr Kinder als in deutschen Familien: Zuwandererfamilien hätten im Durchschnitt 1,74 Minderjährige in ihrer Obhut, deutsche dagegen nur 1,54 Kinder. Zudem läge der Anteil der Lebensgemeinschaften mit drei oder mehr Kindern bei den Familien mit Migrationshintergrund mit 16% fast doppelt so hoch wie bei den Deutschen (9%). Zudem lebten die Paare eingewanderter Familien häufiger in traditionellen Lebensgemeinschaften: 2007 seien von den 2,3 Mio. Paaren ausländischer Herkunft 82% verheiratet gewesen, bei den Lebensgemeinschaften ohne Migrationshintergrund seien es 72% gewesen.
Pressemitteilung Destatis 05.08.08 // FAZ 06.06.08 // BZ 06.08.08

Zahlen zum muslimischen Leben in Deutschland

Nach Angaben des Zentralinstituts Islam-Archiv Deutschland in Soest ist die Anzahl der in Deutschland lebenden Muslime im Jahr 2007 auf über 3,5 Mio. (3,508 Mio.) Menschen gestiegen, 6,5% mehr als noch im Vorjahr. Der Zuwachs resultiere aus einem Geburtenüberschuss und Zuwanderung zum Zwecke der Familienzusammenführung, erklärte M. Salim Abdullah, Seniordirektor des Instituts. Die Zahl der zum Islam konvertierten Deutschen habe im Jahr 2007 bei rund 2 400 Personen gelegen, 2006 etwa bei 4 000. Als häufigste Gründe hätten die Konvertiten vor allem Probleme mit dem christlichen Dogma der Dreifaltigkeit Gottes genannt sowie die klaren religiösen Vorschriften im Islam. Die Zahl der Moscheen sei von 159 auf 206 angewachsen. Hinsichtlicht der Haltung der Muslime gegenüber den politischen Parteien in Deutschland sei die Zustimmung zu den im Bundestag vertretenen Parteien zurückgegangen: 52% tendierten zur SPD (2006: 59%), 14,4% zu Bündnis 90 die Grünen (2006: 17,7%), 4,6% zur CDU (2006: 6,4%) und 2,3% stünden der Partei "Die Linken" nahe (2006: 2,9%). Die FDP überzeuge nur weniger als 1% (2006: 1,9%). Unentschlossen bezüglich ihrer Parteipräferenz seien 23% der Muslime.
idea.de- Das christliche Nachrichtenportal 18.08.08

BVerwG: Kein Familiennachzug bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Kinder von in Deutschland lebenden Ausländern dürfen ihren Eltern nicht folgen, wenn sich daraus für diese ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), z.B. auf Arbeitslosengeld II, ergeben. So entschied am 26.06.08 das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Leipziger Richter argumentierten, ein Familiennachzug hinge unter anderem davon ab, ob der Lebensunterhalt in Deutschland gesichert sei. Dabei sei es unerheblich, ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen würden oder nicht.
Pressemitteilung BVerwG 26.08.08 // FR 27.08.08

Berlin: Schulabbrechern droht Ausweisung

Der Berliner Senat hat mit einer Änderung der Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit geschaffen, jungen Ausländern einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu verwehren, wenn diese keinen Schulabschluss anstreben, d.h. häufige Fehlzeiten oder zu schlechte Noten vorweisen. Ziel der Regelung sei es, gemäß des Prinzips des Forderns und Förderns Anreize zu setzen, eine Ausbildung zu absolvieren. Damit wolle der Senat die hohe Zahl an Schulabbrechern mit Migrationshintergrund in Berlin reduzieren und die Lebenschancen der Jugendlichen in Deutschland erhöhen, sagte Innenstaatssekretär Ulrich Freise (SPD). Anders als von Migrantenorganisationen befürchtet, soll eine Abschiebung nur erfolgen, falls nennenswerte Straftaten hinzukämen. Die Grünen, die Linke, der Flüchtlingsrat, kirchliche Institutionen sowie der Integrationsbeauftragte des Senats, Günther Piening, kritisierten die neue Richtlinie scharf. Piening sagte etwa, mit der Regelung würde versucht, über das Ausländerrecht Missstände zu korrigieren, die in der Bildungspolitik zu beheben versäumt wurden.
Tagesspiegel online 20.08.08 // Die Welt online 21.08.08 // SZ 22.08.08

ZMD richtet Humor-Wettbewerb für Muslime aus

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat auf der Internetjugendplattform "Waymo" den "Muslim Comedy Contest" ausgerufen. Dort werden Witze, humorvolle Lieder und Videos rund um das Thema Islam veröffentlicht. ZMD-Generalsekretär, Aiman Mazyek, erklärte, damit solle gezeigt werden, dass der Islam kein Tabuthema für Humoristen sei. Mazyek erklärte zudem, manche Muslime seien in ihren religiösen Gefühlen zu leicht verletzlich. Wenn unter Muslimen der Sinn für Selbstironie und Humor wüchse, indem sich z.B. eine islamische Kabarretszene entwickelt, könnten sie auch gelassener auf Spott reagieren. Jedoch stelle auch der unter Nicht-Muslimen verbreitete Eindruck, Muslime seien insgesamt "zu dünnhäutig", ein Zerrbild dar, welches der Streit um die Muhammad-Karikaturen scheinbar bestätige.
Die Welt 07.08.08 // Die Welt 15.08.08

Asylstatistik

Im August 2008 haben 1 659 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit sank die Zahl der Asylbewerber sowohl gegenüber Juli 2008 um 7,5% (-134 Personen) als auch im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2007 um 13,5% (-259 Personen). Hauptherkunftsländer im August waren der Irak (568), die Türkei (92), Vietnam (82), Syrien (75) und der Kosovo (66). Das Bundesamt hat in diesem Monat über die Anträge von 1 738 Personen entschieden. Insgesamt 676 Personen (38,9%) wurden als Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Davon erhielten 24 Personen (1,4%) eine Asylberechtigung nach Art. 16a des Grundgesetzes sowie 652 Personen (37,5%) Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Abgelehnt wurden die Anträge von 530 Personen (30,5%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 484 Personen (27,8%).
Pressemitteilung BMI 16.09.08


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