efms Migration Report
August 2004 | | | | |
Innenminister
Deutschlands und Italiens schlagen EU-Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in
Nordafrika vor
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und sein italienischer
Amtskollege Giuseppe Pisanu kündigten ein gemeinsames Konzept für die
Errichtung von europäischen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in
Nordafrika an. Es soll im Oktober beim Treffen der G5 in Florenz erörtert und
anschließend als gemeinsamer Vorschlag im Kreise der EU-Justiz- und Innenminister
eingebracht werden. Als Vorform einer möglichen europäischen
Asylbehörde bestünde die Aufgabe der EU-Aufnahmeeinrichtungen in einer
Entgegennahme und Prüfung von Asylgesuchen außerhalb der
Europäischen Union. Dies beträfe vor allem die Asylgesuche von auf dem
Mittelmeer aufgegriffenen Flüchtlingen. Diese sollen künftig in die
Drittländer zurückgebracht werden, von denen aus sie aufgebrochen sind. Eine
prioritäre Unterbringung der Flüchtlinge in einer heimatnahen Region wird
angestrebt. Die Aufnahme in einem europäischen Staat soll nur in
Ausnahmefällen erfolgen. Laut Schily ist eine gerichtliche Überprüfung
eines abgelehnten Asylantrags nicht vorgesehen. Das deutsche Grundrecht auf Asyl gelte nur
für Flüchtlinge in der Bundesrepublik. Schily forderte die EU-Kommission dazu
auf, sich der Frage anzunehmen, ob man in Nordafrika probeweise eine solche
Außenstelle einrichten könne. Als mögliche Standorte betrachtet Schily
unter anderem Marokko, Tunesien und Libyen. Die beiden Innenminister erwägen
zudem die Einrichtung einer europäischen Clearing-Stelle, bei der "Wirtschaftsflüchtlinge" ihre Arbeitskraft anbieten und EU-Staaten
ihren Bedarf an legaler Einwanderung anmelden könnten. Das deutsch-italienische
Konzept will sowohl Flüchtlinge davon abhalten, sich durch eine Bootsfahrt
über das Mittelmeer in Lebensgefahr zu bringen als auch dem Migrationsdruck auf
Europa entgegenwirken. Erst kürzlich forderte die italienische Regierung einen
Kostenausgleich bei der Sicherung der EU-Außengrenzen, um den hohen finanziellen
Aufwand Italiens bei der Sicherung der Seegrenzen gerechter zu verteilen. In
Deutschland spaltet die Idee von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD),
Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Nordafrika einzurichten, Koalition
wie Opposition. Kritiker der SPD, der Grünen, der Opposition und von
Flüchtlingsorganisationen befürchten mögliche Verstöße
gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Der für Asylpolitik zuständige
EU-Kommissar, Antonio Vitorino, lehnt den Vorschlag bisher ebenfalls ab. Welt am Sonntag 01.08.04 // SZ 02.08.04 // Die Welt 03.08.04 // FTD
03.08.04 // NN 04.08.04 // BZ 05.08.04 // Die Welt 06.08.04 // Handelsblatt 06.08.04 // Der
Spiegel 09.08.04 // BMI Pressemitteilung 13.08.04 // taz 14.08.04 // Deutschlandfunk
16.08.04 // FR 17.08.04 // Die Welt 19.08.04 // taz 25.08.04 // FTD
25.08.04
BVerwG beruft sich auf EuGH-Urteil zur Ausweisung von kriminellen
Unionsbürgern
Straffällige Bürger anderer
EU-Staaten dürfen auch nach längeren Freiheitsstrafen nicht mehr automatisch
aus Deutschland ausgewiesen werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am
03.08.04 in Leipzig (Az: 1 C 30.02). Es zog damit die Konsequenzen aus
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April und verwarf eine
Vorschrift des Ausländergesetzes, wonach Ausländer zwingend auszuweisen
sind, wenn sie zu Freiheits- oder Jugendstrafen von mindestens drei beziehungsweise bei
Drogendelikten zwei Jahren verurteilt werden (Az: 1 C 26.02). taz 04.08.04
Das Zuwanderungsgesetz kann endgültig zum
01.01.2005 in Kraft treten
Das Zuwanderungsgesetz kann
endgültig zum 01.01.2005 in Kraft treten. Nachdem es am 30.07.04 von
Bundespräsident Horst Köhler ausgefertigt worden war, wurde das
Zuwanderungsgesetz am 05.08.04 offiziell im Bundesgesetzblatt
verkündet. Die Welt 06.08.04
Härtefallkommissionen nach dem
Zuwanderungsgesetz
In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und
Nordrhein-Westfalen bestehen bereits Härtefallkommissionen, die den Regelungen des
Zuwanderungsgesetzes angepasst werden. In Baden-Württemberg wird eine solche
Einrichtung ebenfalls erwogen. Der neue Justizminister und Ausländerbeauftragte,
Ulrich Goll (FDP), befürwortet eine Kommission, in der die Kirchen, nicht jedoch
Flüchtlingsverbände, vertreten sein sollen. Gegen die Einrichtung einer
Härtefallkommission in ihren Bundesländern wenden sich der brandenburgische
Innenminister Schönbohm (CDU) sowie der niedersächsische Innenminister
Schünemann (CDU). Nach Schünemanns Vorstellung könnte der
Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtags diese Aufgabe wahrnehmen.
Für die Bearbeitung einer Petition werde die Abschiebung bis zu sechs Monate lang
ausgesetzt, sofern der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert sei.
FAZ 17.08.04 // Evangelischer Pressedienst
Südwest 21.08.04
Muslime in der CDU gegen Kopftuch-Verbot
Während sich die CDU bislang klar
für ein Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen ausgesprochen hat, verabschiedete das
Deutsch-Türkische-Forum der nordrhein-westfälischen CDU jetzt "Leitsätze einer christlich-demokratischen Islampolitik für
Deutschland". Darin lehnt das Forum ein generelles Kopftuchverbot im
öffentlichen Dienst ab. Der Vorsitzende Bülent Arslan betont, das Tragen des
Kopftuchs sei zunächst ein religiöses Gebot und von daher nicht
grundgesetzwidrig. Es müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das
Kopftuch für die Frau eine politische Bedeutung habe und daher im öffentlichen
Dienst nicht getragen werden dürfte. Die CDU-Spitze in Berlin äußerte
sich bisher nicht zu den Leitsätzen. Welt am Sonntag 29.08.04
Asylstatistik
Im August haben 2.943 Personen in
Deutschland Asyl beantragt. Damit stieg die Zahl der Asylbewerber gegenüber Juli
2004 um 1,2% (+36 Personen), lag aber um 17,0% (-605 Personen) unter dem Niveau vom
August 2003. Die Hauptherkunftsländer im August 2004 waren Türkei (319),
Serbien und Montenegro (292) und die Russische Föderation (244) vor China (153)
und Vietnam (148). Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge hat über die Anträge von 4.625 Personen entschieden, von
denen 61 Personen (1,3%) als asylberechtigt anerkannt wurden. Weitere 101 Personen (2,2%)
erhielten Abschiebeschutz nach §51 Abs.1 AuslG. Abgelehnt wurden die Anträge
von 2.759 Personen (59,7%). Auf sonstige Weise, z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen
Rücknahme des Asylantrags, wurden die Anträge der übrigen 1.704
Personen (36,8%) erledigt. Pressemitteilung BMI 10.09.04
August
2004 | | | | |
|