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efms Migration Report


Dezember 2001

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Weiterhin Uneinigkeit beim Thema Zuwanderung

Der Streit zwischen den Parteien um das zukünftige Zuwanderungsgesetz dauert an, so dass das Thema Zuwanderung zum Wahlkampfthema zu werden droht. Die Unionsparteien sind auch untereinander gespalten: Während der saarländische Ministerpräsident Müller Kompromissbereitschaft signalisiert, hält ein Teil der CDU-Vertreter und insbesondere die CSU eine Einigung auf Schilys Gesetzentwurf für ausgeschlossen. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht, auch wenn es eine breite gesellschaftliche Mehrheit für das neue Einwanderungs- und Integrationsgesetz gibt: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Arbeitgeberverband, die Deutsche Industrie- und Handelskammer sowie die evangelische und die katholische Kirche, die ausdrücklich den Entwurf der Regierung unterstützen, drängen auf eine schnelle Einigung noch vor der kommenden Bundestagswahl. Bei einer ersten Lesung im Bundesrat fordern die Unions-Länder eine "Kurskorrektur" und legen zahlreiche Änderungsanträge vor, die als ausschließliches Ziel des Gesetzes die Zuwanderungsbegrenzung fordern. Änderungen sollen u.a. die Arbeitskräftezuwanderung betreffen (Abwendung vom "Punkteverfahren" zur Auswahl von Arbeitskräften) und den Zuzug einschränken (Keine Erweiterung des Asylschutzes und Senkung des Nachzugsalters für Kinder auf 10 Jahre). Schließlich stimmt der Bundesrat am 20.12.01 dem Regierungsentwurf nicht zu, lehnt aber auch die Korrekturwünsche der unionsregierten Länder ab.
Spiegel 1.12.01 // NN 4.12.01 // Welt 5.12.01 // FR 6.12.01 // Fr 8.12.01 // FAZ 12.12.01 // SZ 18.12.01 // Fr 20.12.01 // FR 21.12.01


Bundestag und Bundesrat akzeptieren "Sicherheitspaket II"

Am 14.12.2001 beschließt der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU und Grünen das zweite "Anti-Terror"-Gesetzespaket; am 20.12.2001 stimmt auch der Bundesrat dem "Sicherheitspaket II" zu. Zentrale Elemente des neuen Gesetzes sind u.a. gestärkte Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden, der verbesserte Datenaustausch zwischen Behörden und Sicherheitsdiensten, verbesserte Grenzkontrollen, schärfere Überprüfung von Visaantragstellern, Verhinderung der Einreise sowie einfachere Ausweisung von Extremisten. In Pass- und Personalausweisen können biometrische Daten gespeichert werden. Einige Regelungen betreffen das Ausländergesetz: Das Ausländerzentralregister soll zu einer zentralen Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut werden, in welchem auf freiwilliger Basis die Religionszugehörigkeit gespeichert wird. Künftig erhalten Polizeibehörden einen verbesserten Zugriff auf die Daten des Registers. Für eine Ausweisung oder Verweigerung des Aufenthaltrechts muss durch "Tatsachen" belegt sein, dass der betreffende Ausländer die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet, sich an gewalttätigen politischen Aktionen beteiligt oder den internationalen Terrorismus unterstützt.
SZ 15.12.2001 // NZZ 15.12.2001 // taz 16.12.2001 // Pressemitteilung BMI 20.12.01


Verbot der radikal-islamistischen Kaplan-Gruppe

Auf der Grundlage der am 8.12.2001 in Kraft getretenen Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz sprach das Bundesinnenministerium ein Verbot der in Köln ansässigen islamistisch-extremistischen Vereinigung "Kalifatsstaat" sowie Teilorganisationen mit ingesamt rund 1.100 Mitgliedern in sieben Bundesländern aus. Begründet wird das Verbot damit, dass die in Organisation unter der Führung des selbsternannten "Kalifen" Metin Kaplan die innere Sicherheit sowie außenpolitische Belange der Bundesrepublik gefährde und der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandle. Bundesweit wurden in Folge des Verbots rund 200 Durchsuchungen durchgeführt. In Bayern beschlagnahmten die Sicherheitsbehörden das Vermögen der Kaplan-Anhänger von über 40.000 DM und durchsuchten insgesamt 15 Wohn- und Geschäftobjekte von Funktionären und Aktivisten. In Nordrhein-Westfalen wurden das ehemalige Vereinsareal in Köln geräumt und 84 weitere Objekte durchsucht sowie Vereinsvermögen beschlagnahmt. Der Führer Metin Kaplan, der seit 1999 in Haft sitzt, sowie weitere Führungskader sollen möglichst bald in die Türkei ausgewiesen werden; es wurde ein Widerspruchsverfahren gegen Kaplans Asylstatus eingeleitet. Voraussetzung für die Auslieferung Kaplans ist allerdings die Zusicherung der türkischen Regierung, dass sie die Todesstrafe nicht vollstrecke.
Pressemitteilung Nr. 337 BMI 12.12.01 // Pressemitteilung 578/01 des Bayerischen Innenministeriums 12.12.01 // Pressemeldung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen 13.12.01 // taz 13.12.01


Rasterfahndung nach mutmaßlichen islamistischen Terroristen

Gut zwei Monate nach dem Beginn der Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen in Deutschland, für die hauptsächlich Informationen von Einwohnermeldeämtern und Universitäten, aber auch Banken oder Fluggesellschaften herangezogen werden, legen einige Bundesländer erste Ergebnisse vor, jedoch werden die Ermittlungen noch nirgends als abgeschlossen bezeichnet. Die Behörden in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg u.a. haben verdächtige Fälle herausgefiltert, die nun unter Beobachtung stehen. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums hat die Rasterfahndung keine Hinweise für weitere Ermittlungen ergeben, und ein Großteil der Daten in Form von Disketten und Cds sei in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet worden.
Welt am Sonntag 9.12.01 // taz 10.12.01 // Welt 18.12.01


Aussiedlerstatistik für 2001

Im zweiten Jahr hintereinander bleibt die Zahl der deutschstämmigen Spätaussiedler mit ihren Familienangehörigen unter der 100.000-Grenze, während sie zuvor zwölf Jahre lang über 100.000 gelegen war. Insgesamt reisten 98.484 Personen ein; der Vorjahreswert hatte 95.615 betragen. Ein erneuter Anstieg ist nicht zu erwarten, da die Zahl der neuen Aufnahmeanträge im vorigen Jahr um rund 20% auf 107.00 zurückging.
Pressemitteilung BMI 20.12.01 // FR 3.1.02 // SZ 3.1.02


Asylstatistik für 2001

Im Dezember 2001 belief sich die Asylbewerberzahl auf 5.576 Personen, dies bedeutet im Vergleich zum Vormonat eine Senkung um 2.430 (- 30,4%) und im Vergleich zum Dezember des Vorjahres um 387 (- 6,5%). Insgesamt haben im Jahr 2001 88.287 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit bleibt die Asylbewerberzahl nun schon zum vierten Mal hintereinander unter der 100.00-Grenze. Im Vergleich zum Vorjahr 2000 ist ein Anstieg um 9.723 Fälle (+12,4%) zu verzeichnen, der durch einen Zuwachs an Asylbewerbern aus Irak, Türkei (bei beiden insbesondere Kurden) und Russland zustandekommt. Aus dem Kriegsland Afghanistan kamen etwa 6000 Asylbewerber im Vergleich zu 5380 im Vorjahr. Auf Platz 1 der Herkunftsländer steht weiterhin Irak, gefolgt von der Türkei (im Vorjahr Platz 3), der Bundesrepublik Jugoslawien und Afghanistan. Im gesamten Jahr hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 5.716 Personen (5,3%) als Asylberechtigte anerkannt; 17.003 Personen (15,9%) erhielten Abschiebeschutz nach 51 Abs1 AuslG, dem sog. "kleinen Asyl", und weiteren 3% wurde ein Abschiebeschutz aus humanitären Gründen zuerkannt. Diese Zahlen sind im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren sehr hoch; insbesondere haben noch nie so viele Menschen Schutz aufgrund des "kleinen Asyls" erhalten.
FR 3.1.02 // SZ 3.1.02 // Pressemitteilung BMI 9.1.02 // FR 10.01.02

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