efms Migration Report
Dezember 2000 | | | | |
EU: Richtlinien für harmonisiertes Asylsystem und Einwanderungspolitik Auf der Ratstagung der Innen- und Justizminister im Dezember hat die Europäische Kommission ihre Mitteilungen zur Asyl- und Einwanderungspolitik vorgestellt, die u.a. die Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems zum Ziel haben. Gefordert werden EU-weite einheitliche Verfahren, ein gemeinsamer Asylstatus, ein einheitliches Recht auf Asyl und Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention. Nach Meinung von Bundesinnenminister Schily (SPD) sowie
Vertretern
der Union birgt die europäische Asylrichtlinie die Gefahr, dass das deutsche Asylsystem ausgeweitet wird; insbesondere drohe die "Aushebelung" der Drittstaatenregelung. Ein weiterer Schwerpunkt der zu gestaltenden europäischen Migrationspolitik sind gemeinsame Bedingungen für Aufnahme und Aufenthalt von Drittstaatenangehörigen. Diese sollen auf der Grundlage einer gemeinsamen Bewertung der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen der einzelnen EU-Staaten entwickelt werden. Auch in diesem Bereich fürchtet die Bundesregierung, dass zu großzügig ausfallende Aufnahmeregelungen
die Einwanderungssteuerung unmöglich machen. Die Anwendung der europäischen Richtlinie zur Familienzusammenführung z.B., die eine Zuzugsberechtigung auch für entferntere Verwandte und Lebenspartner vorsieht, würde laut Schily den Familiennachzug in Deutschland womöglich verdreifachen. Eine Ausweitung des derzeitigen Rechts auf Familienzusammenführung lehnt auch der Bundesrat ab. BMI Pressemitteilung 1.12.00 // FAZ 6.12.00 // FR 9.12.00 // FAZ 15.12.00 // Pressemitteilung des Bundesrats 21.12.00
Parteien: Annäherung in Zuwanderungsdebatte In der Debatte um Zuwanderung zeichnet sich in einigen Punkten ein Konsens zwischen CDU und SPD ab: Die Generalsekretäre beider Parteien, Meyer (CDU) und Müntefering (SPD), betonen, dass bei der Regelung von Einwanderung neuer Arbeitskräfte die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen der im Land lebenden Menschen berücksichtigt werden müssten. Damit entsprechen sie einer dringenden Forderung des DGB. Auch SPD-Fraktionschef Struck betont,
dass die Qualifizierung von Arbeitslosen und aktiv Beschäftigten Vorrang habe vor der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte. Die beiden Generalsekretäre Meyer und Müntefering sprechen sich dafür aus, in der Zuwanderungsdebatte "an einem Strang zu ziehen" und sie nicht über 2001 hinauszuziehen. In eine Gesamtlösung der Zuwanderungsfragen müsse die Asylpolitik einbezogen werden. taz 5.12.00 // Die Welt 11.12.00 // FR 11.12.00 // NN 28.12.00
Arbeitsverbot für Asylbewerber aufgehoben Ab 1. Januar 2001 können Asylbewerber und geduldete Ausländer nach einem Jahr Wartezeit eine Arbeit aufnehmen. Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung sieht vor, dass sie Arbeitsgenehmigungen für Stellen erhalten, die nicht mit Deutschen oder EU-Ausländern besetzt werden können. Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis, wie z. B. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, wird die Arbeitserlaubnis ohne Wartezeit erteilt. Durch die Neuregelung
werden laut Experten Einsparungen bei der Sozialhilfe in Höhe von etwa 900 Mio. Mark erwartet. Die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck (Die Grünen) lobt, dass durch die neuen Arbeitsmöglichkeiten arbeitsmarktpolitische Ziele mit integrationspolitischen Erfordernissen verbunden werden. Positiv bewertet wird die Neuregelung auch von Seiten der Wirtschaft, die Interesse an Arbeitskräften für einfache, niedrig bezahlte Tätigkeiten hat. Allerdings haben mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Sperrlisten für bestimmte Berufsgruppen festgelegt, in denen Asylbewerber
keine Stellen annehmen dürfen. SZ 7.12.00 // Der Spiegel 11.12.00 // Die Zeit 14.12.00 // FAZ 19.12.00 // taz 28.12.00
Bundesausländerbeauftragte stellt Konzept zur Integrationsförderung vor: Integrationsverträge und Integrationsschecks Die "Eckpunkte für eine Integrationsgesetzgebung", die die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck (Die Grünen) am 12. Dezember vorstellt, sehen "Integrationsverträge" zwischen den Zuwanderern und den deutschen Behörden vor: Die Einwanderer sollen sich zur Anerkennung der deutschen Rechtsordnung und zum Erlernen der deutschen Sprache verpflichten; der deutsche Staat
sollte im Gegenzug Integrationsangebote wie Beratungen und Sprach- und Integrationskurse leisten, welche mit Anreizen in Form von aufenthalts- und arbeitsgenehmigungsrechtlichen Zugangserleichterungen versehen werden sollen. Die Förderung soll durch sogenannte "Integrationsschecks" des Integrationsprogramms "Willkommen Integrationsschecks für Neuzuwanderer" (WIN) individuell und flexibel gestaltet werden. Gutscheine für die Inanspruchnahme der verschiedenen Integrationsangebote mit einer dreijährigen Gültigkeit von der Einreise an berechtigen neben Beratungsgesprächen vor allem
zu drei Sprachkursen à 200 Stunden. Die dafür benötigten 620 Mio. Mark sollen nach Becks Ansicht von Bund und Ländern aufgebracht werden. Sanktionen oder Nachteile im Fall von Nichtteilnahme oder Misserfolg sieht das Konzept nicht vor. Mitteilungen der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen 12.12.00 // FAZ 13.12.00 // Die Welt 13.12.00
Erleichterte Einreise für Australier, Israelis, Japaner, Kanadier und Neuseeländer Nach einer Verordnung von Bundesinnenminister Schily, die am 15.12.2000 in Kraft tritt, benötigen Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland zur Einreise nach Deutschland kein Visum mehr und können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise bei der Ausländerbehörde vor Ort beantragen. Diese Regelung gilt bisher für EU-Bürger, Schweizer und US-Bürger.
Auch
für ausländische Elternteile deutscher Kinder wird die Erleichterung gelten. Weiterhin gibt es vereinfachte Einreiseregelungen für ausländische Jugendliche, die an "Working Holiday Programms" teilnehmen. Informationen des BMI 15.12.00 // FR 16.12.00
Ein Jahr neues Staatsangehörigkeitsrecht: Mehr Einbürgerungen Die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck zieht eine positive Bilanz des seit 1.1.2000 geltenden neuen Staatsangehörigkeitsrechts: Etwa 50.000 Kinder ausländischer Eltern sind mit ihrer Geburt automatisch Deutsche geworden. Auch bei den Einbürgerungsanträgen von Erwachsenen rechnet sie mit einer deutlichen Zunahme. Nach einer Umfrage der "Financial Times Deutschland" hat das neue Staatsangehörigkeitsrecht nur in einigen
Regionen zur Zunahme der Einbürgerungen geführt: Großstädte wie Köln, Hamburg, München und Frankfurt steigerten ihre Einbürgerungszahlen; Berlin, Duisburg und Stuttgart dagegen verzeichnen sogar Rückgänge. Ein Grund für diesen Trend dürfte sein, dass viele sich die Sprachtests nicht zutrauen; zum anderen empfänden es gerade viele Türken als Hemmnis, dass sie ihre alte Staatsbürgerschaft nicht behalten können. Die erleichterte "Kindereinbürgerung" von Kindern bis zu zehn Jahren stieß auf relativ geringe Resonanz: Für
weniger als 10 % der Kinder, die einen rechtlichen Anspruch auf diese Art der Einbürgerung hätten, wurde ein Einbürgerungsantrag gestellt. Eine Verlängerung der am 31.12.00 auslaufende Frist für erleichterte Kindereinbürgerungen wurde vom Bundesrat mit einer Stimmenmehrheit der Unionsparteien abgelehnt. Bundesinnenminister Schily und Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hatten die Verlängerung dieser Frist und die Senkung bzw. Streichung der Gebühr gefordert, da diese mit einer Höhe von 500 DM pro Kind wohl das größte
Hemmnis darstellte. FAZ 2.12.00 // taz 6.12.00 // SZ 11.12.00 // SZ 18.12.00 // FR 19.12.00 // NN 21.12.00 // FR 28.12.00 // dpa 28.12.00
Über 4.200 Green Cards vergeben Die Bundesanstalt für Arbeit teilt mit, dass seit ihrer Einführung im August 2000 bis zum Jahresende insgesamt 4.214 sogenannte Green Cards für ausländische Arbeitnehmer in der Computerbranche vergeben wurden. Bayerische Unternehmen warben mit 1.181 die meisten Green Card-Arbeitnehmer an. Es folgen Baden-Württemberg mit 844 und Hessen mit 842 Fachkräften. 820 der IT-Spezialisten kommen aus Indien; 639 aus Russland, Ukraine und dem Baltikum, 400 aus Rumänien.
Der Präsident der Bundesanstalt erwartet, dass das auf 20.000 Personen festgesetzte Kontingent, das auf fünf Jahre ausgelegt ist, bereits nach zwei Jahren ausgeschöpft sein wird. SZ 30.12.00 // Welt am Sonntag 9.1.02
Aussiedlerstatistik 2000 Im Jahr 2000 wurden 95.615 Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen. Damit blieb die Zahl der zugewanderten Spätaussiedler erstmals seit 1987 unter 100.000. 1999 waren es noch 104.916 Personen. 2000 wurden insgesamt 106.895 neue Aufnahmeanträge gestellt. Mit diesen sinkenden Zahlen setzt sich ein seit etwa drei Jahren zu beobachtender Trend fort. Auffällig ist jedoch, dass zwar der Anteil der deutschen Spätaussiedler zurückgeht, hingegen der der mitreisenden Familienangehörigen
zunimmt. Nach Aussagen des Aussiedlerbeauftragten Welt ist gerade bei dieser Gruppe, die häufig über schlechte Deutschkenntnisse verfügt, die Integration besonders schwierig. Deshalb werde verstärkt an Vorbereitungsangeboten in den Herkunftsländern sowie an stärkerer individueller Betreuung in Deutschland gearbeitet. FR 3.1.01 // Pressemitteilung BMI 7.12.00 // Pressemitteilung BMI 4.1.01 // taz 5.1.01
Asylstatistik 2000 Im Dezember 2000 beantragten 5.963 Personen Asyl. Es wurden 3,2 % der Anträge anerkannt; Abschiebeschutz erhielten 12,2 % der Asylsuchenden. Im Jahr 2000 haben insgesamt 78.564 Personen einen Asylantrag gestellt, 17,4 % weniger als im Vorjahr. Dies ist der niedrigste Stand seit 1987. Insbesondere hat sich die Zahl der Asylsuchenden aus der Bundesrepublik Jugoslawien um 20.000 im Vergleich zu 1999 verringert. Jugoslawien bleibt aber nach dem Irak und vor der Türkei und Afghanistan eines der Hauptherkunftsländer.
Auch im Jahr 2000 nimmt die Zahl der Asylfolgeanträge stark zu: 1999 machte sie 31,2 % aus, 2000 ist sie auf mit 39.084 auf 33,2 % gestiegen. Die Anerkennungsrate betrug 2000 genauso wie 1999 insgesamt 3 %. Deutlich angestiegen auf 7,9 % (Vorjahr 4,5 %) ist die Zahl der Fälle, die Abschiebeschutz nach § 51 Abs.1 erhalten. Diese Gruppe erreicht damit den höchsten Stand seit Beginn der statistischen Erfassung 1994. FR 3.1.01 // Pressemitteilung BMI 4.1.01 // FR 4.1.00 // taz 5.1.01
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