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efms Migration Report


August 2001

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Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes von Bundesinnenminister Schily

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) legte am 6.August 2001 seinen "Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)" vor. Der Entwurf nimmt Anregungen und Empfehlungen der verschiedenen Parteien, der Süssmuth- Kommission und verschiedener Verbände auf. Vorgesehen ist, die bisherige Vielzahl an Aufenthaltstiteln durch zwei zu ersetzen (befristet und unbefristet), welche sich an den Aufenthaltszwecken orientieren: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Humanitäre Gründe. Aus dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge soll ein neues Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hervorgehen, dessen Aufgaben u.a. die Koordination von Arbeitsmigration, die Auswahl von Bewerbern sowie die Entwicklung eines bundesweiten Integrationsprogramms sein sollen. Dem Bundesamt angeschlossen werden soll ein unabhängiges Forschungsinstitut sowie ein Sachverständigenrat, der Aufnahme- und Integrationskapazitäten ermittelt. Ausländer sollen nach Schilys Entwurf auf zwei Wegen einen Arbeitsplatz in Deutschland bekommen können: Im "Regelverfahren" nach wirtschaftlichem Bedarf und im "Auswahlverfahren" mittels eines Punktesystems. Das "Regelverfahren" sollte der Normalfall sein: Freie Stellen können mit ausländischen Arbeitskräften besetzt werden, wenn einheimische nicht zur Verfügung stehen. Der Zuwanderer erhält Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in einem Schritt, in der Regel begrenzt auf fünf Jahre. Statt fester Quoten sollen in flexibler Weise die Bedürfnisse der Wirtschaft ausschlaggebend sein. Über das "Auswahlverfahren" soll zunächst eine nur sehr geringe Zahl an Zuwanderern, die über ein Punktesystem nach Alter, Sprachkenntnissen u.a. ausgewählt werden, kommen können. Diese erhalten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, auch unabhängig von einem konkreten Arbeitsverhältnis. Weitere Zugangsmöglichkeiten gibt es für hochqualifizierte Spezialisten, die von Anfang an einen Daueraufenthaltsstatus bekommen können und auch von der Reglementierung des Familiennachzugs (Kinder können bis 18 Jahre nachziehen) sowie von der Verpflichtung zum Besuch von Integrationskursen ausgenommen sind. Des weiteren soll ausländischen Studienabsolventen bei Bedarf die Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglicht werden. Für ausländische Selbständige, die "positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung versprechen", soll eine eigene rechtliche Grundlage geschaffen werden. Im Bereich Familiennachzug ist geplant, dass bei Einreise im Familienverband Kinder bis zu 18 Jahren einwandern; bei der Einreise außerhalb des Familienverbands soll das Alter auf 12 Jahre gesenkt werden. Nachziehende Familienangehörige sollen keine Benachteiligungen mehr im Arbeitszugang haben. Die Neuregelung der humanitären Aufnahme differenziert zwischen Personen, die nicht zurückkehren können und anderen, die nicht zurückkehren wollen. Erstere sollen ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten, für die zweite Gruppe sollen striktere Rückführungen durchgesetzt werden. Schily will in besonderen humanitären Konfliktfällen ein befristetes Aufenthaltsrecht erteilen, sofern die Kosten von international tätigen Körperschaften, z.B. Kirchen getragen werden. Zur verbesserten Integration ist eine gesetzliche Regelung von staatlichen Integrationsangeboten (Sprachkurse, Einführung in die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands) vorgesehen. Teilnahmepflicht besteht für Ausländer mit fehlenden Deutschkenntnissen und weniger als sechsjährigem Aufenthalt. Kenntnisse der deutschen Sprache und der im Kurs vermittelten Inhalte sollen Voraussetzung für das dauerhafte Aufenthaltsrecht sein und das Einbürgerungsverfahren von 8 auf 7 Jahre verkürzen. Im Gegenzug soll Nichtteilnahme die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beeinflussen. Als Neuerungen im Asylverfahren sieht Schilys Entwurf die Erteilung eines zunächst auf drei Jahre befristen Aufenthaltstitels für Asylberechtigte und für Inhaber des sog. "kleinen Asyls" vor. Vor der Gewährung eines Daueraufenthalts sollen die Asylgründe auf der Basis der Lageberichte des Auswärtigen Amts erneut überprüft werden. "Selbstproduzierte" Fluchtgründe, etwa durch politische Betätigung in Deutschland, sollen nicht mehr anerkannt werden. Die Weisungsunabhängigkeit der Entscheider und das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten sollen abgeschafft werden. Nach anfänglichem Lob für Schilys Gesetzentwurf zeigen sich zunehmende Differenzen unter den Parteien und es mehren sich kritische Stimmen aus den Reihen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen. Der grüne Koalitionspartner fordert erhebliche Nachbesserungen insbesondere beim Flüchtlingsschutz und beim Nachzugsalter für Kinder, und ist zu keinen weiteren Zugeständnissen bereit. Die Oppositionsparteien CDU und CSU, die zunächst untereinander uneins über ihren Kurs in der Zuwanderungspolitik sind, lehnen den Entwurf "in der vorliegenden Form" ab, da er "das Ziel, Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen, verfehlt". Sie fordern ihrerseits große Änderungen insbesondere im Bereich Arbeitskräftezuwanderung.
Pressemitteilung des BMI 3.8.01 // FAZ 4.8.01 // SZ 4.8.01 // FR 4.8.01 // FR 8.8.01 // FR 9.8.01 // SZ 14.8.01 // SZ 17.8.01 // FR 23.8.01 // FAZ 30.8.01 // Welt 31.8.01
Der Gesetzentwurf im Internet: http://www.bmi.bund.de


Asylstatistik

Im August 2001 ist ein weiterer Anstieg der Asylbewerberzahlen zu verzeichnen: Es haben 9.138 Personen Asyl in Deutschland beantragt. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vormonat um 12,9% erhöht; im Vergleich zum August des Vorjahres stieg sie um 21,7%. Die Hauptherkunftsländer bleiben weiterhin Irak, Türkei und Bundesrepublik Jugoslawien. Es beginnt sich nun auch die Krise in Mazedonien in der Asylstatistik bemerkbar zu machen: Die Zahl der mazedonischen Staatsangekönigen, die Asyl suchen, ist mit 188 die höchste überhaupt. Von den im August entschiedenen Anträge wurde in 7,4% der Fälle (818 Personen) Asyl gewährt. Diese relativ hohe Zahl erklärt sich durch allein 563 afghanische Staatsangekönige, deren Verfahren nach der Aufhebung des Entscheidungsstopps für afghanische Flüchtlinge nun abgeschlossen wurden. Abschiebeschutz nach §51 Abs.1 AuslG erhielten 18,5% (2.045 Personen), darunter 682 Afghanen. Abgelehnt wurden 52,1% der Anträge.
Pressemitteilung BAFl 5.9.01

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