efms Migration Report
Mai 2000 | | | | |
Green Card Im Mai 2000 beschließt das Bundeskabinett die Verordnung über die Arbeitsgenehmigung ausländischer IT-Spezialisten. Danach sollen zunächst 10.000 Spezialisten eine auf fünf Jahre begrenzte Arbeitserlaubnis erhalten, sofern sie einen Hochschulabschluss oder ein Bruttojahreseinkommen von 100.000 DM nachweisen können. Die Regelung soll für Nicht-EU-Angehörige und für ausländische Hochschulabsolventen gelten, die in Deutschland Informatik oder verwandte Fächer
studiert haben. Die Green Card bietet die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln und sich selbständig zu machen. Die IT-Fachkräfte können ihre Angehörigen nachkommen lassen, die nach zwei Jahren ebenfalls eine Arbeitserlaubnis erhalten. Die Bearbeitungszeit der Arbeitsämter für einen Antrag soll eine Woche betragen. Grüne und CDU fordern, die auf fünf Jahre befristete Regelung unbeschränkt gelten zu lassen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hingegen kritisiert die Einkommensuntergrenze als zu hoch angesetzt; für viele
mittelständische Firmen sei sie "ein neues Hemmnis". Erwin Staudt, Chef von IBM-Deutschland, spricht sich für die Höhe der Grenze aus, indem er das Argument eines möglichen Lohndumpings vorbringt. Die Bundesregierung und die IuK-Wirtschaft vereinbaren ein "Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs". Danach sollen bis zum Jahr 2003 rund 60.000 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. Darüber hinaus startet das Bildungsministerium dieses Jahr ein 100-Millionen-Mark-Hochschulprogramm, das jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden
soll. Hochschulen kritisieren, dass die Summe auf alle Hochschulen und über fünf Jahre verteilt werden soll. SPIEGEL ONLINE 2.5.00 // Pressemitteilung Bundespresseamt 3.5.00 // SPIEGEL ONLINE 3.5.00 // Welt 6.5.00 // Spiegel 29.5.00 // SPIEGEL ONLINE 31.5.0
Entwurf zur Vereinheitlichung des Asylrechts in der EU Bei einem Treffen der EU-Innen- und -Justizminister in Brüssel ist es zu keiner Einigung bezüglich der vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen gekommen. Ursprünglich vorgeschlagen waren einheitliche Mindestrechte wie ein auf zwei Jahre begrenzter Schutz, die Ausstellung von Aufenthaltstiteln, angemessene Information, Zugang zu Beschäftigung, Unterbringung, Sozialleistungen, Zugang zu medizinischer Versorgung, Schulunterricht und das Recht,
in
der Familie zu leben. Die Rechte sollten auch für Menschen gelten, die aus humanitären oder praktischen Gründen für wenigstens ein Jahr in der EU geduldet werden, obwohl sie keinen Asylstatus besitzen. Für die Verteilung der Flüchtlinge auf die EU-Länder war keine Quote vorgesehen. Deutschland stimmt den vorgeschlagenen Rechten nicht zu, da sie zu viele Personen betreffen würden. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) spricht sich außerdem gegen die vorgesehene Regelung zur Familienzusammenführung aus, die liberaler als in Deutschland gestaltet ist. Sie würde
Kinder bis zur Volljährigkeit (in Deutschland zurzeit bis 16 Jahre), Eltern, Geschwister und Großeltern umfassen, sofern diese finanziell abhängig von dem in einem EU-Land lebenden Ausländer sind und dieser über ein ausreichendes Einkommen, angemessenen Wohnraum und Krankenversicherungen für die Zureisenden vorweisen kann. Derzeit kommen im Rahmen der Familienzusammenführung ca. 60.000 Personen jährlich nach Deutschland. Sollte der Familiennachzug gelockert werden, würde sich, laut Schily, der Zuzug auf eine sechsstellige Zahl erhöhen. Die französische
Idee der "doppelten Freiwilligkeit" (Aufnahmeland und Flüchtling müssen der Aufnahme zustimmen) lehnt Deutschland ab, da ihre Finanzierung ungeklärt ist. Schily spricht sich darüber hinaus gegen die Zuteilung eines Sockelprozentsatzes aus dem EU-Flüchtlingsfond an die Mitgliedstaaten aus, der unabhängig von der Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge festgelegt werden soll. FR 25.5.00 // NN 30.5.00 // NZZ 30.5.00 // Welt 30.5.00
Schily gegen Abschiebung traumatisierter Kriegsflüchtlinge aus Bosnien, Herzegowina und dem Kosovo Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) spricht sich gegenüber den Innensenatoren der Länder gegen eine Abschiebung traumatisierter Flüchtlinge aus Bosnien, Herzegowina und dem Kosovo aus. Bereits die Androhung, erst recht aber die erzwungene Rückkehr führe bei den Betroffenen regelmäßig zu einer Retraumatisierung. Darüber hinaus sei in vielen Fällen eine Anschlussbehandlung
nicht sichergestellt. Schily ruft des weiteren dazu auf, im Interesse der medizinischen Behandlung den gesetzlichen Rahmen für längerfristige Duldungen voll auszuschöpfen und von der Erteilung auf drei Monate befristeter Duldungen abzusehen. Bei chronisch traumatisierten Menschen solle generell eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden. Ein Vertreter des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen, Jean-Noel Wetterwald, appelliert an die Innenminister von Bund und Ländern, diesen Menschen und ihren Familien ein Bleiberecht zu gewähren, wie es bereits in den USA, Österreich, Schweden
und Dänemark geschehen sei Pressemitteilung BMI 27.5.00 // FAZ 30.5.00
Generelles Arbeitsverbot für Asylbewerber soll aufgehoben werden SPD und Grüne wollen noch vor der Sommerpause das generelle Arbeitsverbot für Asylbewerber in Deutschland aufheben. Arbeitsminister Walter Riester (SPD) strebt eine Wartefrist von 2 Jahren an, der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, rechnet mit einer Wartefrist von anderthalb Jahren, während die Ausländerbeauftragte der Grünen, Marieluise Beck, eine dreimonatige Wartefrist befürwortet. Asylbewerber sollen
die
Möglichkeit erhalten, eine Arbeit aufzunehmen, sofern ein Betrieb einen Antrag beim Arbeitsamt stellt. Die Aufnahme der Arbeit ist möglich, wenn sich innerhalb einer Prüfungszeit von vier bis sechs Wochen kein geeigneter Bewerber aus Deutschland oder der EU findet. Betroffen von der neuen Regelung wären ca. 100.000 Personen. Bisher dürfen Asylbewerber, die seit dem 15. Mai 1997 eingereist sind, nicht arbeiten und auch keine Ausbildung absolvieren. Bei CDU und CSU führt der Vorschlag zunächst zu heftigem Widerstand. FR 13.5.00 // taz 20.5.00 // SZ 20.5.00
// SPIEGEL ONLINE 20.5.00
Nach Selbstmord einer Asylbewerberin wieder verstärkte Kritik am Flughafenverfahren Nach dem Selbstmord einer Asylbewerberin im Flughafen Frankfurt verstärken sich die Vorwürfe von Kirchen und Flüchtlingsorganisationen gegen die Bundesregierung, da sie weiter am "inhumanen" Flughafenverfahren festhalte. Durch die "Langzeitinternierung" seien die Flüchtlinge einer unerträglichen psychischen Belastung ausgesetzt. Die rechtlich vorgesehene Aufenthaltsdauer im Transitbereich des Flughafens beträgt
19 Tage. Danach kann der/die Betroffene sie entweder verlängern oder in Abschiebehaft gehen. Dadurch kommt es teilweise zu monatelangen Aufenthalten. Die Bundesregierung weist den Vorwurf, am Tod der Asylbewerberin mitschuldig zu sein, zurück. FR 9.5.00 // Gießener Anzeiger 9.5.00 // Pressemitteilung BMI 11.5.00 // FR 12.5.00 // dpa 17.5.00 // FR 17.5.00 // taz 20.5.00
Verbesserte Kooperation zwischen Deutschland und den Herkunftsländern abgeschobener Asylbewerber gefordert Eine Arbeitsgruppe der Bundesländer legt bei der Innenministerkonferenz im Mai einen Katalog mit Vorschlägen vor, die auf die Kooperation zwischen Deutschland und den Herkunftsländern abgelehnter Asylbewerber abzielen. Zurzeit nehmen Ägypten, Äthiopien, China, Ghana, Libanon, Nigeria und Vietnam Abgeschobene nur widerwillig oder gar nicht auf. Dem Katalog zufolge soll in Zukunft die Kooperation
bei der Abschiebung zum Maßstab der außenpolitischen Beziehungen gemacht werden. Die Innenminister der Länder fordern Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) dazu auf, in Berlin eine Außenstelle des Bundesgrenzschutzes einzurichten, die sich auf die Beschaffung von Passersatzpapieren spezialisiert. FR 29.4.00 // FR 6.5.00 // Spiegel 15.5.00
Abschiebeschutz für jugoslawische Deserteure Die Bundesregierung will den 220 Wehrdienstverweigerern und 140 Deserteuren aus Jugoslawien, die sich ihrem Einsatz im Kosovo-Krieg durch ihre Flucht nach Deutschland entzogen haben, Abschiebeschutz in Anlehnung an die Genfer Flüchtlingskonvention erteilen. Im Kosovo-Krieg hatte die NATO jugoslawische Soldaten zur Desertion aufgerufen. Die CSU kritisiert die Neuregelung als "absurd", während das UN-Flüchtlingskommissariat die Entscheidung als "wichtigen Schritt"
begrüßt. FR 12.05.00 // SZ 15.5.00
Abschiebung in die Türkei Pro Asyl und der niedersächsische Flüchtlingsrat legen zum dritten Mal die Liste "Von Deutschland in den türkischen Folterkeller" vor. Sie beschreibt dreizehn Fälle, in denen in Deutschland abgelehnte Asylbewerber bei ihrer Rückkehr in die Türkei gefoltert wurden. Claudia Gayer vom niedersächsischen Flüchtlingsrat gibt an, dass die Vorlage der Recherche im Auswärtigen Amt zwar zu einer "etwas differenzierteren Einschätzung" der Türkei geführt
habe, die Anerkennungs- und Abschiebepraxis sich aber "in keinster Weise verändert" habe. FR 29.04.00 // NN 19.05.00
Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Hans Georg Dusch im Ruhestand Der Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Hans Georg Dusch, wird von Bundesinnenminister, Otto Schily (SPD), in den Ruhestand verabschiedet. Schily hebt Duschs "hohes Engagement", sein "großes Fachwissen" und seine "ausgeprägte Dialogbereitschaft" hervor. Weitere Auskünfte über die Gründe für die vorangegangene
Abberufung Duschs aus seinem Amt werden abgelehnt. Ein Nachfolger soll in Kürze genannt werden. dpa 3.5.00
Aussiedlerstatistik Im Mai 2000 wurden 8.321 Spätaussiedler in Deutschland registriert. Im Mai des Vorjahres waren es 6.542 Personen. Laut der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit waren im April 1999 103.000 Aussiedler arbeitslos. Im April 2000 waren 77.000 Aussiedler arbeitslos gemeldet. Das ist ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um 25%. Pressemitteilung BMI 2.6.00
Asylstatistik Im Mai 2000 haben 6.316 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit stieg die Anzahl der Asylanträge gegenüber dem Vormonat um 1.312 Personen (26,2%). Die Anerkennungsrate bei abgeschlossenen Verfahren lag bei 2,7% (250 Personen). 647 Personen (7,1%) erhielten Abschiebeschutz in Anlehnung an die Genfer Flüchtlingskonvention. Insgesamt ist die Zahl der Anträge in den ersten fünf Monaten dieses Jahres (30.210 Personen) im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres (36.800 Personen)
um
etwa 18% zurückgegangen. Pressemitteilung BMI 7.6.00
Mai 2000 | | | | |
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