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efms Migration Report


Februar 2000

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Beck stellt "Bericht über die Lage der Ausländer in Deutschland" vor

Die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen) stellt den neuen "Bericht über die Lage der Ausländer in Deutschland" vor. Der Bericht stützt sich auf die aktuellen allgemein verfügbaren Daten vor allem des Statistischen Bundesamtes, des Ausländerzentralregisters, der Bundesanstalt für Arbeit sowie auf neue Forschungsergebnisse und behandelt eine große Zahl von Aspekten der Migrationsituation. Dem Bericht zufolge lebten Ende 1999 insgesamt 7,32 Millionen Ausländer in Deutschland, darunter als gr"ßte Einwanderungsgruppe 2,11 Millionen Türken. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Arbeitslosigkeit der Migranten bei fast 20% liege, ausländische Frauen und Männer also nach wie vor doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen seien wie deutsche. Erstmals enthält der Bericht ein eigenes Kapitel zur schwierigen sozialen Lage der illegal in Deutschland lebenden Ausländer und der Flüchtlinge, denen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur 80% des üblichen Sozialhilfesatzes zugestanden wird.
FR 10.2.00 // NZ 10.2.00 // Bericht über die Lage der Ausländer in der BRD


Lage der minderjährigen Flüchtlinge untersucht

Vor dem Hintergrund der Harmonisierung des Asylrechts innerhalb der Europäischen Union in den kommenden zwei Jahren werden derzeit in allen Mitgliedstaaten Untersuchungen angestellt, inwieweit die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Nach der Studie der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin treten in Deutschland folgende Probleme auf: teilweise würden minderjährige Flüchtlinge statt in betreuten Jugendeinrichtungen in Sammelunterkünften mit fremden Erwachsenen untergebracht. Zu den Asylverfahren würden nicht selten entgegen der Vorschriften keine Vormünder bestellt; die Folge sei, dass minderjährige Flüchtlinge bei den Befragungen im Asylverfahren "häufig intellektuell und emotional überfordert" seien. Bündnis 90/ Die Grünen, der Menschenrechtsausschuss des Bundestages, die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und Pro Asyl fordern das Innenministerium auf, den Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention aufzuheben und die Einhaltung der dort festgelegten Richtlinien zu gewährleisten. Das Bundesinnenministerium sieht in dieser Frage keinen Handlungsbedarf.
SZ 1.2.00 // FR 21.2.00 // FR 25.2.00 // SZ 29.2.00


Lagebericht Tschetschenien

Der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes für Russland/Tschetschenien, der den Bericht von 1998 ersetzt, liegt den Innenbehörden der Länder vor. Der neue Lagebericht wird nach dem Ende des Entscheidungsstopps, der im Januar von Innenminister Schily verhängt wurde, wichtige Grundlage für zukünftige Asylverfahren sein. Dem Bericht zufolge ist besonders die Situation der tschetschenischen Flüchtlinge in Ingutschetschien dramatisch. Zudem wird vermutet, dass Lager existieren, in denen es zu massiven Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung durch russische Truppen kommt. Pro Asyl begrüßt die Erstellung des Berichtes.
taz 22.2.00 // FR 23.2.00


Gemeinsame Ziele Deutschlands und Frankreichs in der Asylpolitik

Frankreich und Deutschland wollen sich auf eine gemeinsame Praxis zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber innerhalb der EU verständigen, erklären die Innenminister Otto Schily (SPD) und Jean-Pierre Chevénement. Einen Entwurf dazu will Frankreich während seiner EU-Ratspräsidentschaft vorlegen, die im Sommer beginnt. Desweiteren formulieren Deutschland und Frankreich gemeinsame Ziele der Einwanderungspolitik. Der Wanderungsdruck aus bestimmten Ländern soll durch eine entsprechende Wirtschafts- und Entwicklungspolitik gemildert werden, ferner sollen die illegale Einwanderung durch engere Zusammenarbeit unterbunden und die Zuwanderer besser integriert werden.
FAZ 2.2.00 // FR 2.2.00 // Welt 2.2.00


Bundesländer legen Altfallregelung unterschiedlich aus

Die uneinheitliche Auslegung der Altfallregelung für abgelehnte Asylbewerber zwischen den Bundesländern setzt sich fort. SPD und Grüne werfen Bayern vor, "Sondervorschriften" zu erlassen, so dass nur 300 anstelle von 700 Personen von der Altfallregelung profitieren könnten. In Bayern z.B. findet die Altfallregelung weder Anwendung für Familien, in denen eine Person straffällig geworden ist, noch für Asylbewerber, die zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen verurteilt worden sind, oder mehr als sechs Monate Sozialhilfe bezogen haben. In Bremen entscheidet das Oberverwaltungsgericht, dass die Altfallregelung Ausländer einschließt, die am Tag der Neuregelung eine verbindliche Einstellungszusage ihres Arbeitgebers vorweisen konnten. Die Altfallregelung soll ebenfalls Anwendung für Betroffene finden, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzende Sozialhilfe wegen großer Kinderzahl erhalten.
NN 4.2.00 // NN 10.2.00 // FR 14.2.00


Asylmissbrauch in Bremen

In Bremen wird ein umfangreicher Asylmissbrauch aufgedeckt. Die Kripo ermittelt 500 Personen, die sich widerrechtlich in Bremen aufhalten und Sozialhilfe beziehen. Nach Angaben der Innenbehörde liege der Schaden in Bremen bei einem zweistelligen Millionenbetrag. Ermittelt wird hauptsächlich gegen mehrere türkische Familienverbände, die in der zweiten Hälfte der 80er Jahre einreisten und sich als Libanesen ohne Pass ausgaben. Obwohl die Asylverfahren oft negativ beschieden wurden, war eine Abschiebung nicht möglich, da der Libanon sich weigerte, Familien aufzunehmen, die nicht die libanesische Staatsangehörigkeit besaßen. Bisher wurden 200 Fälle abgeschlossen, 24 Personen abgeschoben.
dpa 28.2.00 // SZ 28.2.00 // FR 29.2.00


Memorandum von Rathenower Asylbewerbern

In einem Memorandum erklären 47 Asylbewerber aus einem Heim im brandenburgischen Rathenow, dass sie sich in Brandenburg nicht mehr sicher fühlen und in ein anderes Bundesland verlegt werden möchten. In dem Schreiben, das an den Bürgermeister, den Landrat, die Polizei, Zeitungen und das UNHCR geschickt wird, beziehen sich die Asylbewerber auf drei Übergriffe, die sich seit Beginn des Jahres ereignet haben und werfen den Behörden vor, den Schutz der Asylbewerber nicht ausreichend zu gewährleisten. Die Ausländerbeauftragte des Landes Almuth Berger erklärt, es sei unmöglich, die Asylbewerber in ein anderes Bundesland zu verlegen: zum einen müsse Brandenburg seine Quote (die Übernahme von 3,5% aller Asylbewerber in Deutschland) erfüllen. Zum anderen könne es nicht das Ziel sein auf die Forderungen von Neonazis einzugehen und "ausländerfreie Zonen zu schaffen".
FR 5.2.00 // NN 9.2.00 // SZ 12.2.00 // Zeitmagazin Leben 24.2.00


Bundestagspetitionsausschuss besucht Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

Bei einem Informationsbesuch des Bundestagspetitionsausschusses beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) erklärt die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), dass bei Asylverfahren in Zukunft stärker frauenspezifische Fluchtgründe wie Vergewaltigung und Verstümmelung berücksichtigt werden sollen. Zu diesem Zweck seien bereits 46 spezialisierte Entscheiderinnen im Einsatz. Die Ausschussvorsitzende Heidemarie Lüth (PDS) und die Obmänner Bernd Reuter (SPD) und Helmut Wilhelm (Bündnis 90/Die Grünen) kritisieren, dass dem Asylbeauftragten der Bundesregierung nur positiv beschiedene Asylentscheide vorgelegt werden, gegen die er Einspruch erheben darf. Der stellvertretende Leiter des BAFl, Wolfgang Weickhardt weist darauf hin, dass das Eingreifen des Asylbeauftragten bei positiven Entscheiden das Ziel der Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis habe. Ein Eingreifen bei negativen Bescheiden sei überflüssig, da gegen diese der Erfahrung nach Klage eingelegt werde.
dpa 21.2.00 // SZ 22.2.00 // NN 22.2.00


Keine automatische Ausweisung bei straffälligen Türken mit Arbeitserlaubnis

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass ein türkischer Staatsangehöriger, der in Deutschland oder einem anderen EU-Staat lebt und eine unbefristete Arbeitserlaubnis hat nicht automatisch ausgewiesen werden darf, wenn er straffällig wird. Eine Ausweisung ist nur dann möglich, wenn das "persönliche Verhalten" des Täters zu einer erneuten Gefährdung der öffentlichen Ordnung führen könnte. Eine automatische Ausweisung auf Straffälligkeit oder eine Ausweisung zur Abschreckung anderer Ausländer ist nicht zulässig.
FR 11.02.00


Aussiedlerstatistik

Im Februar 2000 wurden 5.045 Spätaussiedler in Deutschland registriert. Im gleichen Monat des Vorjahres waren es 5.563 Personen. Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen Jochen Welt betont erneut die Wichtigkeit des Sprachtests, der Voraussetzung für die Aufnahme der Aussiedler ist. In Zukunft sollen Auslandsvertretungen Ausreisevisa für Inhaber von Aufnahmebescheiden, die ohne Sprachtests ergangen sind möglichst nur nach persönlichem Erscheinen ausstellen. Sollten sich dabei Hinweise auf mangelnde Sprachkenntnisse ergeben, wird der Sprachtest vor Ort nachgeholt und der Aufnahmebescheid gegebenenfalls zurückgenommen, solange sich die Betroffenen noch im Herkunftsland befinden.
Pressemitteilung BMI 3.3.00


Asylstatistik

Im Februar 2000 beantragten 6.117 Personen Asyl in Deutschland. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vormonat um 7,6% (501 Personen). Im Vergleich zum Februar 1999 hat sich die Anzahl der Asylbewerber um 16,6% (1.216 Personen) verringert. Die Anerkennungsquote bei abgeschlossenen Verfahren lag bei 2,8% (371 Personen). In Anlehnung an die Genfer Flüchtlingskonvention wurde 804 Personen (6,2%) Abschiebeschutz gewährt. Das Bundesverwaltungsgericht teilt mit, dass die durchschnittliche Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren seit 1992 kontinuierlich gesunken ist: 1992 betrug sie 25 Monate und 12 Tage, 1999 nur noch 10 Monate und 11 Tage.
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht 16.2.00 // Pressemitteilung BMI 6.3.00

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