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efms Migration Report


November 1996

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Rückkehrabkommen mit Bosnien-Herzegowina

Die Bundesregierung und Bosnien-Herzegowina haben nach über einjährigen Verhandlungen ein Abkommen über die Rückführung der rund 300.000 in Deutschland lebenden bosnischen Flüchtlinge unterzeichnet, mit dem sich Bosnien zur Rücknahme aller Staatsangehörigen verpflichtet. Bosnien erwartet von Deutschland finanzielle Hilfen beim Wiederaufbau des Landes. Genaue Termine für den Beginn der Rückführungen sind im Vertrag nicht genannt, aber seit dem 1.Oktober dieses Jahres sind sie möglich. Zunächst sollen Alleinstehende und kinderlose Paare zurückkehren; in einer zweiten Phase ab Mitte 1997 sind dann alle Flüchtlinge von der Rückführung betroffen.
FAZ 21.11.96 // FR 21.11.96


Bundestag befürwortet geplante Änderungen des Ausländerrechts

Am 14.11.1996 stimmt der Bundestag über die von der Regierungskoalition vorgelegten Änderungen des Ausländerrechts ab. Das neue Gesetz beinhaltet auf der einen Seite Verbesserungen im Aufenthaltsrecht (für Rentner, für Jugendliche in Ausbildung, junge Behinderte und für ausländische Ehepartner in "außergewöhnlichen Härtefällen"); auf der anderen Seite wird die Ausweisung von Straftätern beschleunigt (bei Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren statt wie bisher fünf Jahren). Der Reformvorschlag der Koalition setzt sich gegen den Widerstand der Opposition durch, nach deren Ansicht die Chance einer notwendigen umfassenden Neuorientierung in der Ausländerpolitik, wozu u.a. Vorschläge für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht gehören, vertan wurde.
SZ 15.11.96 // FAZ 15.11.96 // taz 15.11.96


Ausländerbeauftragte kritisiert Status der ehemaligen DDR-Vertragsarbeiter

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP) fordert ein dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen für rund 15.000 in Deutschland verbliebene ausländische DDR-Vertragsarbeiter. In den 80er Jahren waren rund 20.000 Arbeitskräfte (überwiegend aus Vietnam, Mosambik, Angola oder Cuba) in die DDR geholt worden, deren Aufenthaltsstatus nach der deutschen Wiedervereinigung äußerst unsicher ist: Sie erhalten alle zwei Jahre eine Aufenthaltsbefugnis, die verlängert werden kann, wenn die ehemaligen Vertragsarbeiter Arbeit, Wohnung und Straffreiheit vorweisen können.
taz 02.11.96 // SZ 09.11.96


UN fordert Kontrolle der deutschen Polizei zur Verhinderung von fremdenfeindlicher Gewalt

Bei den Beratungen über den Menschenrechtsbericht, den die Bundesregierung in Genf vorgelegt hat, empfiehlt der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen eine stärkere Kontrolle der deutschen Polizeibehörden von außen, um polizeiliche Übergriffe bei Festnahmen vor allem von Ausländern, die eindeutig rassistischen Hintegrund haben, zu verhindern. In Zusammenhang mit dem Amnesty International-Bericht über Gewalt von Polizeibeamten gegen Ausländer von 1992 bis 1995 fordern die UN-Experten eine unabhängige Untersuchung.
FR 06.11.96 // SZ 05.11.96


Spätaussiedler: Deutschkenntnisse sind Bedingung für Aufnahme

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin müssen Deutschstämmige aus Osteuropa, die einen Aufnahmeantrag als Spätaussiedler stellen, die deutsche Sprache beherrschen. Ein Aussiedler aus Rußland hatte gegen dieAbweisung seines Antrags geklagt; er war nicht zugelassen worden, weil er die Sprachprüfung an der deutschen Botschaft in Moskau nicht bestanden hatte. Allein das "Bekenntnis zum deutschen Volkstum" ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend für die Aufnahme; hinzukommen müßten Merkmale wie "deutsche Sprache, Erziehung und Kultur".
FAZ 14.11.96 // SZ 14.11.96


Unbefristetes Festhalten von Asylbewerbern im Flughafen ist rechtswidrig

Abgelehnte Asylbewerber dürfen ohne eine richterliche Anordnung nicht unbefristet im Transitbereich des Flughafens festgehalten werden. Mit einem entsprechenden Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt soll der umstrittenen Praxis des Bundesgrenzschutzes ein Riegel vorgeschoben werden. Das Gerichtsurteil bezieht sich auf den Fall eines abgelehnten Asylbewerbers aus Indien, der acht Monate lang auf dem Flughafen Frankfurt festgehalten wurde.
taz 07.11.96 // SZ 07.11.96


Datenschützer kritisieren Einbürgerungsdatei

Die Leipziger Volkszeitung hat die Existenz einer Einbürgerungsdatei des Innenministeriums aufgedeckt, die seit 13 Jahren ohne gesetzliche Grundlage im Kölner Bundesverwaltungsamt geführt wird. Dort sind rund 2,8 Mio. Daten über eingebürgerte Personen gespeichert; ein großer Teil davon bezieht sich auf Ein- und Ausbürgerungen vor 1945, die Bedeutung für Staatsangehörigkeitsnachweise von Nachkommen haben können. In der Behörde, die eng mit dem Ausländerzentralregister (AZR) zusamenarbeitet, werden auch aktuelle Einbürgerungsfälle erfaßt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Joachim Jacob hält eine solche Datei für rechtlich sehr bedenklich; Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung Cornelia Schmalz-Jacobsen kritisiert eine solche offizielle Unterscheidung "zweierlei Deutscher."
FR 12.11.96 // taz 11.11.96


Gerichtsurteil: Keine Abschiebung bei Bürgerkrieg

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entscheidet, daß Ausländer grundsätzlich nicht in ein Herkunftsland, in dem Gefahren durch Bürgerkrieg drohen, abgeschoben werden dürfen. Eine allgemeine Gefährdung für Leib und Leben gilt als zwingendes Abschiebungshindernis. Bisher konnten Abschiebungen nur bei nachgewiesener individueller Verfolgung oder bei einem generellen Abschiebestopp verhindert werden. Im Fall eines Angolaners, der 1993 in seine Heimat abgeschoben werden sollte, soll nun die allgemeine Situation in Angola auf eine extreme Gefahrenlage hin geprüft werden. Dasselbe Verfahren müsse nach Meinung der Richter künftig auch für Zaire oder Ruanda angewendet werden.
SZ 20.11.96 // FR 20.11.96


Kein Asylverfahren in Polen für aus Deutschland abgeschobene Flüchtlinge

Die Berliner "Forschungsgesellschaft Flucht und Migration" (FFM) stellt bei Besuchen in polnischen Abschiebearresten fest, daß viele außereuropäische Flüchtlinge, die von Deutschland in das vermeintlich "sichere Drittland" Polen abgeschoben wurden, von den dortigen Behörden getäuscht werden: Ohne ordnungsgemäßes Asylverfahren und ohne jede Information über die Vorgänge werden sie in Abschiebehaft genommen. Schwere Vorwürfe werden auch gegen den Bundesgrenzschutz erhoben: Obwohl bei etlichen Flüchtlingen nicht bewiesen war, ob sie über Polen eingereist sind, seien sie nach Polen abgeschoben wurden.
FR 12.11.96 // taz 27.11.96


Nordrhein-Westfalen: Erfolgreiche Arbeit der Härtefall-Kommission

Der nordrhein-westfälische Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD) äußert große Zufriedenheit über die Arbeit der im März eingerichteten Härtefall-Kommission zur Überprüfung von Abschiebeentscheidungen der Ausländerbehörden, der Vertreter der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingshilfsorganisationen angehören. In den ersten acht Monaten hat die Kommission 224 Anträge von Asylbewerbern behandelt und 46 Empfehlungen zugunsten der Antragsteller abgegeben. Die Ausländerbehörden folgen diesen Empfehlungen in der Regel, obwohl sie rechtlich nicht daran gebunden sind.
FR 29.11.96


FDP fördert Einbindung von Türken in die Partei

In Berlin wird in Anwesenheit von Bundesaußenminister Klaus Kinkel, der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung Cornelia Schmalz-Jacobsen und des türkischen Botschafters Volkan Vural der erste Landesverband der "Liberalen Türkisch-Deutschen Vereinigung" (LTD) gegründet, die sich vorwiegend aus Akademikern und Selbständigen wie Ärtzen und Unternehmern zusammensetzt. Die Vereinigung versteht sich nach Worten des Vorsitzenden Mehmet Gürcan Daimagüler als "Keilriemen zwischen türkischen Unternehmern und deutscher Politik". Eines ihrer Hauptanliegen ist die Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsrechts.
Welt 29.11.96


Asylstatistik

Die Zahl der Asylantragsteller im November 1996 betrug 10.230, was im Vergleich zum Vormonat einen Rückgang von 1.447 Personen und im Vergleich zum Vorjahr um 2.923 Personen bedeutet. 2111 Asylsuchende kamen aus der Türkei, 1.243 aus dem Irak, 1.214 aus der Bundesrepublik Jugoslawien, 522 aus Afghanistan und 464 aus dem Iran. Es wurden 16.071 Anträge entschieden; die Anerkennungsquote betrug 6,5%, weitere 5,3% erhielten Abschiebeschutz.
Presseinformationen des BAFl 05.12.96

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