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efms Migration Report


November 2002

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EU-Innenminister kommen bei der Harmonisierung des Asylrechts nur langsam voran

Die Innenminister der EU konnten sich bei ihrem Treffen in Brüssel nicht auf Mindestnormen für den Status von Asylbewerbern einigen und verschoben die Beschlüsse zur Harmonisierung der Ansprüche von Asylbewerbern auf Aufenthalt, Bildung und Familienzusammenführung auf Dezember. Auf deutsches und britisches Drängen verständigte man sich aber darauf, dass über den Arbeitsmarktzugang und die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Asylbewerber nicht auf europäischer, sondern wie bisher auf nationaler Ebene entschieden werden soll.

Auf die Frage, binnen welchen Zeitraums das aktuelle Aufenthaltsland eines Asylbewerbers diesen wieder in das Einreiseland zurückschicken kann, fanden die Innenminister der Mitgliedsstaaten keine gemeinsame Antwort. Während die südlichen EU-Mitgliedsländer die Verantwortlichkeit schnell an das Aufenthaltsland der Asylbewerber abgeben wollen, plädieren andere Staaten wie Frankreich und Deutschland für längere Fristen.

Die Innenminister kamen bei der Harmonisierung des Asylrechts allerdings durch eine einheitliche Definition des Flüchtlingsbegriffs einen Schritt voran. So sollen in Zukunft EU-weit auch Opfer von nicht-staatlicher Verfolgung in der Richtlinie der Flüchtlingspolitik berücksichtigt werden.

Geeinigt haben sich die Innenminister auch auf einheitliche Vorgaben zur Bestrafung von Menschenschmugglern. Das EU-weite Mindeststrafmaß für Täter, die in einer kriminellen Vereinigung vorgehen oder das Leben der illegalen Einwanderer gefährden, wird per Ratsbeschluss künftig auf acht Jahre festgesetzt; Tätern aus Drittstaaten droht die Ausweisung. In den Direktiven zu diesem Beschluss wird außerdem einheitlich definiert, was unter Hilfe zur Einreise und zum Transit zu verstehen ist.

Darüber hinaus hat der Ministerrat einen Aktionsplan zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber beschlossen. Darin ist u.a. vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten gemeinsam Charterflüge zur Rückführung von Flüchtlingen organisieren. In engem Zusammenhang mit diesem Beschluss steht das Vorhaben der EU-Innenminister, afghanische Flüchtlinge ab dem kommenden Frühjahr zur Rückkehr zu bewegen. Der unter dänischer Ratspräsidentschaft eingebrachte Rückkehrplan setzt zwar primär auf freiwillige Rückkehr, sieht jedoch ausdrücklich auch Möglichkeiten zur Zwangsrepatriierung vor. Die Rückführung und Weiterreise in die afghanischen Heimatorte, sowie - "wenn machbar" - eine anschließende Berufsausbildung soll in europäischer Zusammenarbeit organisiert werden; dazu werden voraussichtlich zehn Millionen Euro bereitgestellt.
dpa 28.11.02 // FR 28.11.02 // SZ 28.11.02 // FAZ 29.11.002 // SZ 29.11.02 // FR 30.11.02 // taz 30.11.02


Deutsch-albanisches Abkommen regelt Rückführung von ausreisepflichtigen Personen

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und sein albanischer Amtskollege Luan Rama haben ein bilaterales Abkommen unterzeichnet, das die Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen regelt. Durch die neuen Vereinbarungen wird es in Deutschland zukünftig möglich sein, nicht nur albanische Staatsangehörige, sondern auch Drittstaatenangehörige, die über ein albani-sches Visum bzw. einen albanischen Aufenthaltstitel verfügen oder aus dem südosteuro-päischen Land unrechtmäßig nach Deutschland eingereist sind, dorthin zurückzuführen.

Der Bundesinnenminister wertete das Rückübernahmeabkommen mit Albanien als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration. Im September hatte Schily bereits ein ähnliches Abkommen mit Jugoslawien geschlossen.
Pressemitteilung BMI 18.11.02


Bundesregierung legt Verordnungsentwürfe zum Zuwanderungsgesetz vor

Die rot-grüne Bundesregierung hat Entwürfe zweier Ausführungsverordnungen zur Konkretisierung des Zuwanderungsgesetzes verabschiedet. Der erste Verordnungsentwurf regelt u.a. Details zu Visavergabe, Meldepflichten und damit verbundenen Gebühren. Außerdem wird darin in Grundzügen der geänderte Umgang mit bisher geduldeten Flüchtlingen geregelt. Im zweiten Entwurf sind Inhalte, Struktur und Finanzierung der Integrationskurse festgelegt. Demnach werden Bund und Länder jeweils die Hälfte der Kosten für die Sprachkurse tragen; die Kosten für die Orientierungskurse übernimmt der Bund alleine. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Kursteilnehmer pro Unterrichtsstunde einen Euro selbst bezahlen müssen, wobei eine Härtefallklausel Ausnahme zulässt.

Beide Verordnungsentwürfe bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates und sollen noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden

Unterdessen hat sich nach dem Deutsche Städtetag nun auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände dafür ausgesprochen, den Termin, an dem das Zuwanderungs-gesetz in Kraft treten soll, um sechs Monate auf Juli 2003 zu verschieben. Viele Ausländer-ämter sehen sich nicht in der Lage, den neuen Aufgaben angemessen gerecht zu werden, wenn das Gesetz wie geplant zum Jahresbeginn in Kraft treten würde; es fehle insbesondere an Geld und Personal. Zusätzliche Arbeit für Ausländerämter entsteht vor allem dadurch, dass diese in Zukunft neben der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigungen auch für die Vergabe von Arbeitserlaubnis zuständig sein sollen.
dpa 06.11.02 // FAZ 07.11.02 // FR 07.11.02 // SZ 09.11.02 // NN 12.11.02


Spekulationen über Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Zuwanderungsgesetz

Während das Bundesverfassungsgericht noch mit der Prüfung der von sechs unionsgeführten Ländern eingereichten Normenkontrollklage gegen das Zuwanderungsgesetzes beschäftigt ist, wird in der Öffentlichkeit bereits über den Ausgang der Klage spekuliert. Mutmaßungen, wonach eine Mehrheit von fünf der acht Richter im zuständigen zweiten Senat des Karlsruher Gerichts der Argumentation der Kläger folgen und das Zuwanderungsgesetz damit kippen würden, wurden von der Sprecherin des Gerichts mit dem Hinweis auf die noch laufenden Beratungen dementiert.

Der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber (CSU), reagierte auf diese Spekulationen mit dem Vorwurf, die "Indiskretionen" über ein mögliches Scheitern des Zuwanderungsgesetzes stamme aus dem Bundeskanzleramt; dort wolle man offenbar Druck auf die Karlsruher Richter ausüben, so Huber. Diese Beschuldigungen wies die Bundes-regierung als "völlig absurd" zurück Die innenpolitischen Sprecher der Regierungsparteien, Dieter Wiefelspütz (SPD) und Volker Beck (Grüne), wollten zu den Spekulationen über das Urteil nicht weiter Stellung nehmen.

Unterdessen hat der Vize-Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) angekündigt, seine Partei werde ein Gesetz zur besseren Integration mittragen, falls das Bundesverfassungsgericht das Zuwanderungsgesetz für ungültig erklären sollte. Wenn die rot-grüne Koalition ein Inte-grationsgesetz vorlegen würde, würden wir unsere Zustimmung anbieten, so der Fraktions-vize. Bosbach knüpfte die Zustimmung der Union jedoch an Bedingungen: So müsste z.B. die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen klar festgeschrieben werden; wer nicht daran teilnehme, müsse mit Sanktionen rechnen. Außerdem fordert Bosbach, dass diese Kurse auch für bereits länger in Deutschland lebende Ausländer angeboten werden, und dass der Bund die Hauptlast der Kosten übernehmen müsse. Die SPD wies das Angebot der Union zurück Ein herausgelöstes Integrationsgesetz, so Dieter Wiefelspütz (SPD), lehne man in der SPD ab.
BZ 07.11.02 // dpa 07.11.02 // FAZ 07.11.02 // SZ 07.11.02 // FAZ 08.11.02 // FR 08.11.02 // SZ 08.11.02 // Welt 08.11.02


Bundesregierung kündigt Staatsvertrag mit Zentralrat der Juden in Deutschland an

Die Bundesregierung wird mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland zur Regelung ihrer Beziehungen einen Staatsvertrag schließen. Mit dieser Ankündigung verband Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) auch die Zusage, die Höhe der Fördermittel für den Zentralrat auf drei Millionen Euro pro Jahr zu verdreifachen.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, bezeichnete diesen Schritt als ein "historisches Ereignis". Zum einen erhält der Zentralrat durch die jährlichen Fördergelder die nötige Planungssicherheit, um seinen Aufgaben der Integration von jüdischen Zuwanderern besser nachkommen zu können, zum andern, so Spiegel, demonstriert die Bundesregierung damit, dass sie "aktives jüdisches Leben" in Deutschland nicht nur anerkennt, sondern auch fördert.
Nachrichten Innenpolitik der Bundesregierung 14.11.02 // Tagesspiegel 15.11.02 // SZ 16.11.02


Forderungen nach Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge

Kurz vor der Innenministerkonferenz Anfang Dezember werden zunehmend Forderungen nach einem dauerhaften Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge laut. Ein Bündnis, zu dem sich Menschenrechtsorganisationen mit dem Bundesausländerbeirat, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Evangelischen Kirche zusammengeschlossen haben, setzt sich dafür ein, dass alle Flüchtlinge, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben, ein unbefristetes Bleiberecht erhalten. Diese "Schlussstrich-Regelung" beträfe rund 150.000 Personen, die momentan über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen, sondern lediglich geduldet werden. Außerdem soll bei Familien diese Frist auf drei, bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf zwei Jahre verkürzt werden.

Auch viele Roma, von denen sich derzeit mindestens 20.000 als Flüchtlinge in Deutschland aufhalten, würden von einer solchen Regelung profitieren. Bereist seit April dieses Jahres demonstrieren mehrere Hundert von ihnen in regelmäßigen Kundgebungen gegen ihre Abschiebung nach Jugoslawien und in das Kosovo und für ein dauerhaftes Bleiberecht. Nachdem zuletzt 30 Roma die PDS-Parteizentrale in Berlin besetzt hatten, kündigte der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) an, sich auf der Innenministerkonferenz für ein Bleiberecht für lange in Deutschland lebende Familien der Volksgruppe der Roma, Sinti und Ashkali einzusetzen. Ein generelles Bleiberecht für Roma, die nach Serbien abgeschoben werden sollen, werde es jedoch nicht geben, so Körting.

Durch das im September unterzeichnete Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und Jugoslawien ist die Abschiebung von Roma erleichtert worden. Während das Bundesinnenministerium keine Gefahr für "Leib und Leben" in Serbien sieht und daher eine Rückkehr für vertretbar hält, äußert das UN-Flüchtlingswerk Bedenken. Minderheiten wie die Roma in Jugoslawien seien dort oft von Diskriminierung bedroht und müssten "erhebliche Nachteile" in Kauf nehmen.
FR 04.11.02 // SZ 13.11.02 // FR 19.11.02 // FR 21.11.02 // Pressemitteilung Pro Asyl 28.11.02 // FR 29.11.02


Asylstatistik

Auch im November hat sich der rückläufige Trend bei den Asylbewerberzahlen fortgesetzt. Die Zahl der Personen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, liegt in diesem Monat mit 5.510 um 16,1% niedriger als im Oktober dieses Jahres. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl sogar um 2.496 Personen (-31,2%) zurückgegangen. In den ersten elf Monaten dieses Jahres haben damit insgesamt 66.311 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, was einem Rückgang von 16.404 Personen (-19,8%) im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht.

Die Hauptherkunftsländer sind im November der Irak (707), die Türkei (697) und die Bundes-republik Jugoslawien (523), gefolgt von der Russischen Föderation (366) und Indien (253).

Im Bundesamt wurden in diesem Monat über die Anträge von 9.669 Personen entschieden, von denen 179 (1,8%) als Asylberechtigte anerkannt wurden. Abschiebeschutz nach § 51 Abs.1 AuslG ("kleines Asyl") erhielten 241 Personen (2,5%). Abgelehnt wurden die Anträge von 6.571 Personen (68,0%), von denen bei 130 Personen Abschiebehindernisse im Sinne von § 53 AuslG festgestellt wurden.
dpa 05.12.02 // Pressemitteilung BMI 05.12.02

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