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efms Migration Report


Juli 2002

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Europäischer Gerichtshof stärkt die Rechte von Ehegatten aus Drittstaaten

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Drittstaatenangehörigen gestärkt, die mit EU-Bürgern verheiratet sind. In dem Urteil heißt es, dass Ehegatten aus Nicht-EU-Ländern eine Aufenthaltsgenehmigung auch bei fehlenden Papieren nicht verwehrt werden könne. Sie dürften weder an der Grenze aufgrund eines fehlenden Visums abgewiesen noch wegen Nichterfüllung gesetzlicher Formalitäten aus dem EU-Land abgeschoben werden. Voraussetzung sei lediglich, dass der Nicht-EU-Bürger seine Identität und die Eheschließung mit dem Unionsbürger nachweisen kann. Dieses Gesetz gilt, so der Gerichtshof, jedoch nicht für die Drittstaaten-angehörigen, deren Ehegatten zwar EU-Bürger sind aber ausschließlich im Heimatland leben. In diesem Fall kommen weiterhin die nationalen Gesetze zum Tragen. Ansonsten lassen die Richter Einschränkungen nur zu, wenn die einreisewilligen Person "eine Gefahr für die "ffent-liche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit" darstellt.
BZ 26.07.02 // FR 26.07.02


Erste Teile des Zuwanderungsgesetzes treten in Kraft

Zum Monatsbeginn sind erste Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes, das als Ganzes am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird, umgesetzt worden. Seit Anfang Juli sind die Beamten, die im Asylanerkennungsverfahren als Einzelentscheider tätig sind, nicht mehr weisungsungebunden. Außerdem wurde das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, das von Menschenrechtsorganisationen wegen seiner einseitigen Klagepraxis gegen positive Asyl-bescheide kritisiert wurde, abgeschafft. Das Nürnberger Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, das bisher ausschließlich für Asylverfahren zuständig war, erhält mit der Umbenennung in Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusätzliche Aufgaben. So soll die Behörde die nötigen Vorbereitungsmaßnahmen treffen, damit die im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen obligatorischen Sprach- und Integrationskurse zum 01. Januar 2003 flächendeckend angeboten werden können. Dazu müssen einheitliche Grundstrukturen und Lehrinhalte geschaffen, Träger ausgewählt, Sprachprüfkriterien entwickelt und die Finanzierung geregelt werden. Ab 2003 wird das BAMF alle "wesentlichen (...) Aufgaben in Zuwanderungs- und Integrationsfragen ausüben", so der Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bei der Einweihung der umgewandelten Behörde in Nürnberg. Dazu gehören unter anderem auch die Durchführung des Auswahlverfahrens für Zuwanderer nach dem Punktesystem, die Aufnahme und Verteilung von Kontingentflüchtlingen und die Führung des Ausländerzentralregisters. Als besonders wichtiger neuer Aufgabenkomplex wird die Koordinierung der Integrations-maßnahmen bezeichnet.
FR 02.07.02 // FR 09.07.02 // Pressemitteilung BMI 09.07.02 // FAZ 10.07.02 // NN 09.07.02 // BZ 10.07.02 // SZ 10.07.02 // Tagesspiegel 10.07.02 // Stuttgarter Zeitung 19.07.02


Unionsgeführte Bundesländer reichen Klage gegen das Zuwanderungsgesetz ein

Fast vier Wochen nachdem Bundespräsident Johannes Rau das Zuwanderungsgesetzes mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt hat, haben die sechs unionsgeführten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, das Saarland, Sachsen und Thüringen beim Bundesverfassungs-gericht eine Nomenkontrollklage gegen das Gesetz eingereicht. Ziel des Unionsantrags sei es, so die saarländische Staatskanzlei, das Gesetz "wegen seiner förmlichen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz" für nichtig erklären zu lassen. Aus Sicht der CDU/CSU ist das Gesetz auf Grund des uneinheitliche Votums Brandenburgs im Bundesrat nicht zu Stande gekommen, da laut Verfassung Länder im Bundesrat nur einheitlich abstimmen können. Die Unionsländer rechtfertigen ihr Vorgehen auch damit, dass Bundespräsident Rau eine endgültige Klärung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht als "wünschenswert" bezeichnet hat. SPD-Generalsekretär Franz Müntefering warf der Union vor, das Gesetz diskreditieren zu wollen und mit Fremdenangst zu spielen. Auch andere führende Politiker der Regierungsparteien äußeren scharfe Kritik an der Klage der Union. Die FDP, die durch ihre Regierungsbeteiligung in Baden-Württemberg und Hessen auch an der Klage beteiligt ist, bekräftigt unterdessen, dass sie im Falle einer Koalition mit der CDU/CSU auf Bundesebene nach der Bundestagswahl nicht zu einer vollständigen Rücknahme des beschlossenen Gesetzes bereit sei. Sollte das Bundes-verfassungsgericht der Klage statt geben, müssten sofort Verhandlungen über eine Neufassung beginnen, so die hessisches Landesvorsitzende Ruth Wagner.
FR 01.07.02 // dpa 07.07.02 // Spiegel 15.07.02 // FAZ 16.07.02 // SZ 16.07.02 // Welt 16.07.02


Streit um Assimilierungsforderung und Interpretation der Zuwanderungszahlen

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat in einem Interview Assimilierung als die beste Form der Integration bezeichnet und damit Proteste und eine Partei übergreifende Diskussion über Integration ausgelöst. Laut Schily müsse zwar niemand seine Herkunft verleugnen, doch Integration bedeute, dass sich Zuwanderer in die deutsche Kultur einleben und dass Deutsch zu ihrer Muttersprache werde. Führende Politiker der SPD und der Grünen gehen auf Distanz zu den Äußerungen des Bundesinnenministers und wollen es bei dem Begriff der Integration belassen. Die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck (Grüne) erinnerte an den erreichten "gesellschaftlichen Konsens", demzufolge Zuwanderer ihre Sprache, Kultur und Religion in Deutschland nicht aufgeben müssten. Der bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) wies Schilys Assimilierungsforderung als "Übertreibung" zurück und erneuerte seine Forderung nach der Anerkennung der deutschen Leitkultur. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Max Stadler sprach sich dafür aus, dass Zuwanderer ihre "kulturelle Identität wahren" können; das Erlernen der deutschen Sprache und die Anerkennung der Werte des Grundgesetzes sei jedoch unbedingt erforderlich.

Streit ist unterdessen auch an der Frage entbrannt, bei wie viele Migranten überhaupt Integrationsbedarf besteht. Die Behauptung des Kanzlerkandidaten der Union, Edmund Stoiber (CSU), in Deutschland müssten jährlich 500.000 Migranten integriert werden, wies Schily (SPD) mit der Begründung zurück, dass bei einem Großteil der Zuwanderer aufgrund der vorübergehenden Aufenthaltsperspektive kein Integrationsbedarf vorläge. Dies gilt insbesondere für Personen, die nur zur befristeten Arbeitsaufnahme einreisen. Marieluise Beck errechnet eine Zahl von etwa 150.000 Ausländern und 100.000 Aussiedlern, die mit längerfristiger Perspektive nach Deutschland kämen und daher Integrationsförderung bedürften. Auch hinsichtlich der Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes auf die Zuwanderungszahlen sind Spekulationen laut geworden. So behauptet Stoiber (CSU), durch das neue Gesetz würden "zwischen 100.000 und 150.000 neue ausländische Bürger zusätzlich" nach Deutschland kommen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) warf seinem Herausforderer vor, mit "willkürlichen Zahlen" Angst zu verbreiten. Laut Bundesinnenminister Schily (SPD) werde das neue Gesetzt zu einem Rückgang der Zuwanderung führen.
SZ 27.06.02 // FAZ 29.06.02 // FR 29.06.02 // 30.06.02 // FR 01.07.02 // SZ 01.07.02 // Focus 08.07.02 // dpa 09.07.02 // taz 10.07.02// Welt am Sonntag 21.07.02


Bundesverwaltungsgericht: Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen

Lehrerinnen muslimischen Glaubens dürfen während des Schulunterrichts in Deutschland kein Kopftuch tragen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin und wies damit die Klage einer aus Afghanistan stammenden eingebürgerten Muslimin ab. Ihr war 1998 vom Schulamt des Landes Baden-Württemberg die Anstellung als Beamtin versagt war, da sie auf das Tragen das Kopftuches während des Unterrichts bestanden hatte. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Kopftuch ein "deutlich wahrnehmbares Symbol einer bestimmten Religion" sei. Die Pflicht der strikten Neutralität in der staatlichen Schule wäre verletzt, wenn den Schülern im Unterricht "ständig und unübersehbar" eine bestimmte Glaubensüberzeugung vor Augen geführt würde.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland kritisiert das Urteil als "faktisches Berufsverbot" für muslimische Lehrerinnen und drängt auf eine endgültige Klärung vor dem Bundes-verfassungsgericht. Begrüßt wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hingegen sowohl von der baden-württembergischen Kultusministerin Annette Schavan (CDU), die im Schattenkabinett der Union für Bildungsfragen zuständig ist, wie auch von der Türkischen Gemeinde in Deutschland, die für eine strikte Trennung von Religion und Staat eintritt.
FR 05.07.02 // NN 05.07.02 // Zeit 11.07.02


Bundesverfassungsgericht: Abschiebegewahrsam grundsätzlich nur mit Richterbeschluss

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Ausländer grundsätzlich nicht ohne richterlichen Beschluss in Abschiebehaft genommen werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die Ingewahrsamnahme vor Ablauf des Folgetages - beispielsweise durch die Abschiebung der Person - wieder beendet ist. Diese Frist, die im Grundgesetz als Maximalgrenze für Freiheitsentziehung ohne Richteranordnung festgelegt ist, bedeute nicht, so das Gericht, dass bei kürzerem Freiheitsentzug auf die Entscheidung des Haftrichters verzichtet werden könne. Grundsätzlich sei eine richterliche Anordnung vor der Inhaftnahme einzuholen; wenn das nicht möglich sei, müsse diese unverzüglich nachgeholt werden. Mit Hinweis auf das "hochrangige Freiheitsgrundrecht" gab das Bundesverfassungsgericht damit der Beschwerde eines gambischen Staatsangehörigen Recht, der 1999 ohne Richterentscheidung von der Polizei über Nacht in Gewahrsam genommen und am folgenden Morgen abgeschoben wurde. Das Argument, der zuständige Amtsrichter wäre zur Zeit der Festnahme nicht zu erreichen gewesen, ließ das Gericht nicht gelten.
FR 17.07.02 // SZ 17.07.02 // Tagesspiegel 17.07.02


Bundesverwaltungsgericht spricht "Mehmet" Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung zu

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der vor vier Jahren aus Deutschland ausgewiesene inzwischen volljährige Türke Muhlis A. wieder in seine Heimatstadt München zurückkehren darf. Nachdem Muhlis, der von Polizei und Medien aus Datenschutzgründen "Mehmet" genannt wurde, im strafunmündigen Alter eine Reihe von Straftaten begangen hatte, wurde er 1998 als 14-Jähriger in erster Instanz zu einem Jahr Haft verurteilt und daraufhin vom Münchner Kreisverwaltungsreferat ohne seine Eltern in die Türkei abgeschoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass Muhlis als "faktischer Inländer" nach geltendem Ausländerrecht Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis habe. Durch die Abschiebung sei der besondere Ausweisungsschutz von minderjährigen Ausländern missachtet worden. Der Aufenthalt könnte nur verweigert werden, wenn eine besonders schwere Straftat vorläge. "Mehmet" sei jedoch wegen einer Straftat verurteilt worden, die "nicht die erforderliche besondere Schwere" aufgewiesen habe.

Während das Urteil von den Grünen, der FDP und der SPD auf Bundes- und bayerischer Landeseben positiv aufgenommen wird, st"ßt es beim bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) und dem Münchner Kreisverwaltungsreferat auf Kritik. Dort befürchtet man ein "falsches Signal für jugendliche Straftäter", so der zuständige Verwaltungsreferent Blume-Beyerle (SPD). Beckstein fordert unterdessen eine Gesetzesänderung für Intensivtäter, in der für Ausländer auch die Verbüßung von Haftstrafen im Herkunftsland vorgesehen sein soll. Er kündigte außerdem an, dass die Münchner Staatsanwaltschaft das 1998 eingestellt Verfahren gegen Muhlis wieder aufnehmen werde.
NZ 15.07.02 // FAZ 17.07.02 // SZ 17.07.02 // NZ 18.07.02 // SZ 18.07.02 // taz 18.07.02


Asylstatistik

Im Juli 2002 haben in Deutschland 5.947 Personen Asyl beantragt. Im Vergleich zum Juni ist damit ein leichter Anstieg um 5,0% (283 Personen) zu verzeichnen; jedoch ist die Zahl um 26,5% (2.146 Personen) deutlich unter das Niveau des Vorjahresmonats gesunken. Auch die Gesamtzahl der Asylanträge, die im laufenden Jahr 2002 bisher gestellt wurden, liegt um 13,8% unter der Zahl des Vergleichszeitraums des Jahres 2001. Im Juli 2002 kamen die meisten Asylantragsteller aus der Türkei (839), dem Irak (757), der Bundesrepublik Jugoslawien (554), der Russischen Föderation (397) und dem Iran (248).

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im vergangenen Monat über die Anträge von 9.691 Personen entschieden. Als Asylberechtigte wurden davon 138 Personen (1,4%) anerkannt; Abschiebeschutz nach 51 Abs.1 AuslG erhielten 177 Personen (1,8%). Abgelehnt wurden die Anträge von 5.644 Personen (58,3%).
Pressemitteilung BMI 04.08.02

Juli 2002

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